
Schulwechsel & Eigengeräte & Gerätebörse
Hier finden Sie Informationen zum Thema Schulwechsel und Verwendung von Eigengeräten.
Schulwechsel
Wenn ein Kind im Zuge der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ mit einem digitalen Gerät ausgestattet wurde und die Schule wechselt, ist für Schulen einiges zu beachten. Um Schulen durch diesen Prozess zu führen wurde der Schulwechsel-Guide erstellt, der einen Überblick über die unterschiedlichen Fälle des Schulwechsels und die dazu passenden Schritte gibt.
Wichtig ist, dass im Zuge eines Schulwechsels Schüler/innen, die bereits im Zuge der Geräteinitiative ein digitales Gerät erhalten haben, nicht erneut durch die Geräteinitiative ausgestattet werden, da eine Ausstattung mit einem Gerät aus der Initiative nur einmal möglich ist.
Bitte beachten Sie: Wenn ein Kind unterjährig von einer anderen österreichischen Schule auf Ihre Schule wechselt, ist es sehr wahrscheinlich, dass es bereits über die Geräteinitiative ein Gerät erhalten hat. Überprüfen Sie unbedingt, ob bereits ein Gerät bezogen wurde.
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Schulwechsel GuidePDF·469 KB
Auf den Moodle Hubs des Kompetenzzentrums eEducation finden Sie technische Anleitungen für das Vorgehen im Gerätemangement (MDM) bei einem Schulwechsel. Diese werden für die Gerätemanagement-Lösungen Microsoft Intune und Google Workspace for Education zur Verfügung gestellt.
Was ist nach einem Schulwechsel zu tun, wenn das iPad nicht ordnungsgemäß im Apple School Manager (ASM) aufscheint?
Sollte das Gerät eines Kindes, das die Schule gewechselt hat, nicht ordnungsgemäß in Ihrem ASM aufscheinen, wenden Sie sich dazu bitte unter Angabe der betreffenden Seriennummer und der Organisations-ID an: einkauf@omegacom.at.

Gerätebörse aus Schulsicht
Bei der Geräteinitiative Digitales Lernen konnte jede teilnahmeberechtigte Schule aus verschiedenen Gerätetypen wählen. Dadurch ist es möglich, dass bei einem Schulwechsel ein anderes Gerät benötigt wird.
Erziehungsberechtigte können dazu privat ein Gerät anschaffen ( Eigengeräte-Online-Check) oder das Angebot der Gerätebörse nutzen. Die Gerätebörse ist eine optionale Unterstützungsmaßnahme für Erziehungsberechtigte. Sie bietet eine kostenpflichtige, nachhaltige Möglichkeit, den Gerätetyp zu wechseln, wenn ein Wechsel notwendig wird.
WICHTIG: Erziehungsberechtigte, die über die Gerätebörse ein Gerät beziehen, werden ersucht, das Gerät keinesfalls selbst in Betrieb zu nehmen, sondern dieses unmittelbar der Schule für die Integration in das Gerätemanagement (MDM) zu übergeben, damit die für den Unterricht benötigte Konfiguration eingerichtet werden kann. Im Gegensatz zu eingebrachten Eigengeräten sind Geräte aus der Gerätebörse von Seiten der Schule zu akzeptieren, auch wenn diese von jenem Gerätemodell abweichen können, mit welchem der Schulstandort beliefert wurde.
NEU im Schuljahr 2025/26: Kontaktaufnahme mit Schulen
Die Kontaktaufnahme mit Schulen im Zusammenhang mit Schulwechslern, die die Gerätebörse nutzen, wird sich im Laufe des Herbstes ändern: Die Gerätebörse wird künftig direkt mit den Ansprechpersonen für das Mobile Device Management (MDM-Ansprechpersonen) in Kontakt treten. Diese Kontaktaufnahmen haben zwei Hintergründe:
- Geräte, die an die Gerätebörse abgegeben wurden, sind noch im MDM der abgebenden Schule eingebunden und können dadurch vom Refurbisher nicht gewartet werden.
- Schulen sollen vorinformiert werden, dass ein für die Schule neues, über die Gerätebörse erworbenes Gerät an die Schule kommen wird und dieses in die Geräteverwaltung einzubinden ist.
Der Betreiber der Gerätebörse wird zum oben genannten Zweck Zugriff auf die E-Mail-Adressen der MDM-Ansprechpersonen erhalten, die in der Applikation erfasst wurden. Ziel dieser Umstellung ist ein effizienterer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen. Der Betreiber der Gerätebörse erhält zum oben genannten Zweck in Kürze Zugriff auf die E-Mail-Adressen der MDM-Ansprechpersonen, die in der Applikation erfasst wurden.

Verwendung von Eigengeräten
Die in digitalen Klassen zum Einsatz kommenden Geräte sollen die pädagogischen Anforderungen optimal unterstützen und dafür eine einheitliche Konfiguration aufweisen. Dies vereinfacht das Gerätemanagement am Schulstandort und erhöht die IT-Sicherheit des Schulnetzwerkes. Die rechtliche Grundlage der Geräteinitiative (SchulDigiG) sieht daher grundsätzlich die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler teilnehmender Klassen mit dem angebotenen Gerät vor.
Sollten Schüler/innen bereits ein digitales Gerät besitzen und dieses in der Schule verwenden wollen, ist dies unter gewissen Umständen möglich. Für die Verwendung von Eigengeräten ist ein formaler Prozess vorgesehen. Dieser zielt darauf ab, zu prüfen, ob das Eigengerät die skizzierten, erforderlichen technischen Spezifikationen aufweist, um den pädagogischen, didaktischen und technischen Anforderungen am jeweiligen Schulstandort zu entsprechen.
Zur Prüfung der Kompatibilität dieser Geräte gibt es ein webbasiertes Prüfungs-Tool (Eigengeräte Online-Check), das für Erziehungsberechtigte selbstständig nutzbar ist. Erst wenn die Kompatibilitäts-Prüfung positiv abgeschlossen und ein Übergabeprotokoll unterfertigt wurde, können Eigengeräte in den digitalen Klassen zum Einsatz kommen. Die Letztentscheidung, ob ein Eigengerät eingesetzt werden darf, liegt bei der Schule.