Webinar zu Applikationsprozessen
Technische Fragen & Antworten zu Teil 1
Die Fragen wurden von der Experten Cornelia Schön beantwortet.
Die NBK-Klassen sollten in der Registerkarte „Klasse und Schülerinnen“ sichtbar sein. Sollten NBK-Klassen orange in der Applikation aufscheinen, müssen Sie die Klasse zuerst aktivieren. Danach kann man Schüler/innendatensätze anlegen. Nach der Dublettenprüfung und der Freigabe durch den OeAD ist eine Nachbestellung für Schüler/innen möglich.
Wenn Sie eine/n Schüler/in der 5.Schulstufe unterjährig dazu bekommen, muss diese/r im Schüler/innenverwaltungssystem angezeigt werden. Danach sollte der/die Schüler/in über „Klassendaten aktualisieren“ oder direkt in der Klasse des/der Schülers/in über den Button „Schülerdaten aktualisieren“ in der Klasse aufscheinen. Kinder der 5.Schulstufe sollten über das Datenservice in die Applikation kommen.
Während der Phase 1 (Frühling) kann man die Daten anpassen, wenn Sie uns die Bestellzahlen für das kommende Schuljahr bekannt geben. Danach am Ende des Schuljahres (Mai/Juni), wenn Sie Ihren Bedarf nachkorrigieren. Unterjährig können Sie sich an den Support wenden, dieser führt die Datenänderung durch.
Sie müssen sich anschauen in welcher Schulstufe das Kind im Moment ist und in welchem Schuljahr es in der 5.Schulstufe gewesen wäre. Beispiel: Ein Kind der 8.Schulstufe müsste in die NBK-Klasse des Schuljahres 2021/22 eingetragen werden.
In der NBK-Klasse in der Registerkarte „Schüler/innen und Erziehungsberechtigte“ können Sie bei „Schüler/in erstellen“ den/die Schüler/in manuell anlegen.
Das ist richtig. Man kann sich auch z.B. an den diversen Gerätetypen in den einzelnen Schulstufen orientieren.
Grundsätzlich muss es erkenntlich sein, dass es hier zu einer Form der Bestätigung und Übergabe gekommen ist. Wir empfehlen, dass die Eltern unterzeichnen.
Das kann man machen, die ist aber nur möglich, wenn Schüler/innen ungebucht oder storniert sind. Wenn Schüler/innen nicht teilnehmen, müssen diese nicht in die Applikation eingetragen werden.
Im Zuge der Nachbestellungsfreigabe, muss das passende Gerätemodell eingestellt werden. Nachbestellungen müssen als „genehmigt“ in der Registerkarte Nachbestellungen aufscheinen, danach kann man für Schüler/innen buchen.
Ja genau. Bzw. ist es immer unsere Empfehlung, dann zu buchen, wenn Ihnen ein Liefertermin bekannt ist. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass für Erziehungsberechtigte das Zahlungsziel erst kurz vor der Gerätelieferung entsteht.
Grundsätzlich gibt es eine Warnung in der Applikation so bald mehr Schüler/innen gebucht werden als Geräte bestellt wurden. Ab dem Zeitpunkt, wo Seriennummern für Ihre Schule in die Applikation gespielt wurden, ist dies die Basis der Zählung.
Klassengeräte können aktuell nicht nachbestellt werden, da das SchulDigiG seit dem vergangenen Schuljahr keine Ausstattung mit Klassengeräten mehr vorsieht.
Nein, die gibt es nur in Deutsch. Andere mehrsprachige Dokumente zum Download finden Sie hier.
Technische Fragen & Antworten zu Teil 2
Die Fragen wurden von der Experten Cornelia Schön beantwortet.
Das kann man grundsätzlich, sofern das Gerät im aktuellen Schuljahr geliefert wurde. Sollte das Gerät auf einer Abholungsliste stehen, muss der DL-Support informiert werden, damit die Lieferanten in Kenntnis gesetzt werden können.
Man kann den Status „überzähliges Gerät“ zurücknehmen. Sofern das Alter des Geräts nicht überschritten worden ist und es im aktuellen Schuljahr geliefert wurde, kann man dieses, anstatt einer Nachbestellung, ausgeben. Wenn das Gerät älter ist besteht die Möglichkeit nicht aufgrund der Garantielaufzeit.
Mit Nachbestellungen muss man grundsätzlich nicht warten. Man kann jederzeit nachbestellen, wenn die Nachbestellungen freigeschaltet sind und sofern man weiß, dass man nicht genug Geräte hat.
Kinder der 7. Und 8. Schulstufe müssen zuerst in einer Sammelklasse (NBK_21/22 und 22/23) angelegt werden. Nach der Datensatzprüfung auf Doppelausstattung und nachdem die Freigabe durch uns erfolgt ist, können Sie eine Nachbestellung durchführen. Sollten die Datensätze schon in der Applikation sein, können Sie ebenfalls jederzeit nachbestellen.
Ja, das ist richtig.
Wenn die Lieferung per Paketdienst und nicht direkt durch den Lieferanten erfolgt, kann es sein, dass der Lieferant ebenfalls einen unterschriebenen Lieferschein benötigt, um die Vollständigkeit der Lieferung bestätigt zu bekommen. Bei größeren Lieferungen ist das in der Regel nicht nötig. In den Checklisten für Lieferungen erhalten Sie detaillierte Informationen.
Beides ist möglich. Sie können eine Masterimportdatei erstellen mit allen Schüler/innen-IDs mit aufrechter AVB-Bestätigung und die freien Seriennummern dazuschreiben. Sie können aber auch klassenweise einzelne Listen in die Applikation hochladen.
Das ist nur bei der manuellen AVB-Bestätigung erforderlich, also wenn die Erziehungsberechtigten nicht das PRS-Formular verwenden. Wenn das PRS-Formular verwendet wird, wird der Schalter bei der AVB-Bestätigung aus Ihrer Sicht automatisch gesetzt. Die Bestätigung der AVB bedeutet nicht, dass bezahlt wurde, sondern dass die Erziehungsberechtigten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Kenntnis genommen haben.
Nein, die AVB-Bestätigung bedeutet nicht, dass bezahlt wurde, aber dass die Erziehungsberechtigten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Kenntnis nehmen.
Dazu haben wir im Moment keine Informationen.
Ja die ACP TechRent wickelt auch Garantiefälle ab. Infos zur Garantie finden Sie hier.