Allgemeine FAQs

Allgemeines zur Initiative Digitales Lernen

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  • An der Geräteinitiative können Bundesschulen, Pflichtschulen und Privatschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung mit Klassen der 5. Schulstufe teilnehmen. Dies sind insbesondere AHS, Mittelschulen und Sonderschulen. Nähere Informationen dazu finden Sie im  Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) in der geltenden Fassung unter §1. Interessierte Schulen verpflichten sich in einer Absichtserklärung (= Letter of Intent, PDF 304 KB) dazu, die Geräte pädagogisch sinnvoll im Unterricht einzusetzen und die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

    Die Anmeldung für die Teilnahme des kommenden Schuljahres ist bis zum 15. April des laufenden Schuljahres möglich.

  • Im Rahmen der Geräteinitiative können alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler/innen mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden, welche

    • eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept angewendet wird, oder
    • in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept gemäß SchulDigiG angewendet wird. 

    Nähere Informationen zu den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern finden Sie hier.

  • Die Beschaffung der Geräte erfolgt zentral über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Die Ausschreibung wurde als offenes Verfahren gemäß BVergG 2018 auf Basis des Billigstbieterprinzips durchgeführt. Das bedeutet, dass bestimmte Spezifikationen vorgegeben wurden, die die Geräte mindestens erfüllen müssen oder auch überbieten können. Diese Spezifikationen umfassen Eckpunkte, die sich in der schulischen Praxis bewährt haben und wurden unter Einbindung von Expertinnen und Experten sowie Erfahrungen von Praktikerinnen und Praktikern definiert. Das zur Anwendung gekommene Ausschreibungsprinzip ist üblich bei Hardwarebeschaffungen. Zugeschlagen wird das günstigste gültige Angebot, welches die vorgegebenen Anforderungen erfüllt.

    Die erzielten Preise stehen natürlich auch in Relation zu der insgesamt zugesagten Abnahmemenge und sind auf der Ebene von Stückpreisen, insbesondere mit den Einzelhandel, nicht vergleichbar. Die Ausschreibung ist nun in allen Bereichen bestandsfest. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Gerätetypen.

  • Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haben einen Eigenanteil von 25% des Gerätepreises zu tragen. Welcher Betrag dies konkret sein wird, hängt von den Geräten ab, die beschafft werden. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Gerätetypen. Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, um Befreiung vom Eigenanteil anzusuchen. Die private Nutzung der Geräte für schulische Zwecke - also z.B. für die Erledigung der Hausübungen, für Teamarbeit, zum Recherchieren und Üben - ist ausdrücklich erwünscht.

  • Im Zuge von in den vergangenen Jahren durchgeführten Projekten zum Einsatz mobiler Geräte wurde das pädagogische Potential von Notebooks und Tablets im Unterricht erprobt. Wissenschaftliche Begleituntersuchungen bestätigen positive Effekte in den Bereichen Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler, Individualisierung des Lernprozesses, Erreichen der Lernziele und Unterrichtsgestaltung. Die Technologien allein verbessern das Lehren und Lernen selbstverständlich noch nicht. Schlüsselfaktor sind kompetente Pädagoginnen und Pädagogen, die den sinnvollen und wirkungsvollen Technologieeinsatz in ihrem Fach integrieren und damit einen interessanten und abwechslungsreichen Unterricht gestalten. Sie setzen die Geräte reflektiert und anlassbezogen in ihrem Unterricht ein und verknüpfen unterschiedliche Medien, Methoden und Formate.