Häufig gestellte Fragen

Die digitalen Geräte

alle ausklappenalle einklappen

Verwendung der Geräte in der Schule und zuhause

alle ausklappenalle einklappen
  • Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Initiative sprechen Schulen die Bereitschaft aus, die Geräte pädagogisch sinnvoll im Unterricht einzusetzen und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie werden dabei durch begleitende Informations-, Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote unterstützt. Mit der Ausrollung digitaler Geräte in der Sekundarstufe I werden die Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht für alle Schüler/innen in der Sekundarstufe I geschaffen und digitale Bildung in die Schulentwicklung an den Standorten integriert. Darauf aufbauend erfolgt ein qualitatives Monitoring im Bildungssystem.

  • Das BMBWF arbeitet derzeit intensiv daran, die Bedingungen an Bundesschulen, die noch nicht optimale Rahmenbedingungen für die Teilnahme an der Geräteinitiative aufweisen, zu verbessern. Eine ausreichende Internetverbindung ist, sofern noch nicht vorhanden, durch den jeweiligen Schulerhalter bis zum Start der Initiative an den teilnehmenden Schulen jedenfalls herzustellen, um die Geräte sinnvoll im Unterricht nutzen zu können. Das Förderprogramm "Breitband Austria 2030: Connect" unterstützt Schulerhalter dabei, die notwendige Infrastruktur am Schulstandort herzustellen. Genaue Details zu den Förderkriterien, Anleitungen zur Erstellung des Antrages sowie zahlreiche weitere Informationen und Downloads finden Sie hier. Die private Nutzung der Geräte betreffend verweisen wir auf die Statistik Austria. Demnach verfügen 98 % der Haushalte mit schulpflichtigen Kindern über Internet zu Hause.

  • Die Gerätebörse bietet eine optionale, kostengünstige und nachhaltige Unterstützungsmaßnahme für Erziehungsberechtigte, wenn ein Wechsel des Gerätetyps bei einem Schulwechsel notwendig wird.

Bezahlung und Befreiung

alle ausklappenalle einklappen

AVB Bestätigung

alle ausklappenalle einklappen

Datenschutz & Gerätemanagement

alle ausklappenalle einklappen
  • Ein Gerätemanagement (auch Mobile Device Management (MDM) genannt) ist eine Software, die dazu dient, eine große Anzahl an Geräten zu verwalten.

    Wesentliche Funktionen sind zum Beispiel:

    • die Zuweisung von Nutzerinnen und Nutzern zu Gruppen, welche die Rechte einzelner Nutzer/innen regeln,
    • die Einhaltung von einheitlichen Sicherheitsrichtlinien im Schulnetz wie z.B. die Gewährleistung von Datenschutz,
    • das automatische und regelmäßige Einspielen von Sicherheitsupdates und Software-Lösungen,
    • die automatische Installation und Aktualisierung von Antivirus Programmen,
    • die Möglichkeit, die Geräte zurückzusetzen (z.B. um Daten von Schüler/innen bei Verlust des Gerätes zu schützen).

     

     

  • Rechtlich gesehen sind bezüglich Datenschutzes in Schulen hohe Standards gewährleistet:

    • Es wurde eine neue gesetzliche Grundlage zum IKT-gestützten Unterricht in § 14a SchUG geschaffen und ein verstärktes Augenmerk auf Datenschutz in § 4 BilDokG 2020 sowie auf IT-Sicherheit in §6 Z.1 SchulDigiG gelegt.
    • In Anlage 2 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2021 (BilDokG) wurde eine gesetzliche Grundlage für die erfroderliche Datenverarbeitung zur Durchführung von Distance Learning und der Verwaltung von Schülerendgeräten geschaffen.
    • Eine Verordnung zur Datensicherheit in der Schul-IT (IKT-SchulVO), die mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen die oben genannten gesetzlichen Regelungen konkretisiert, wurde im August 2021 kundgemacht (BGBl. II Nr. 382/2021).
    • Nähere Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung von Datenschutz in Schulen sind auf der Website des Bildungsministeriums einsehbar: Datenschutz in Schulen

    Konkret wird durch diese Regelungen Folgendes gewährleistet sein:

    • Cloud-Dienste, mit denen durch das BMBWF eine datenschutzrechliche Vereinbarung abgeschlossen wurde, werden nur dann verwendet, wenn spezielle Datenschutzgarantien für den Bildungsbereich abgegeben wurden (z.B.: keine zielgerichtete Werbung durch die Clouddienstanbieter und generell Verarbeitung der Daten nur nach Weisung der verantwortlichen Schule; Clouddienstanbieter ist Auftragsverarbeiter).
    • Lehrer/innen dürfen nur in der konkreten Unterrichtssituation auf Schüler/innen-Geräte zur Unterstützung der teilnehmenden Schüler/innen bzw. zur Gewährleistung der pädagogischen Unterrichtsziele zugreifen. Dieser Zugriff ist den jeweiligen Schüler/innen deutlich anzuzeigen. (Fernverwaltung gem. § 6 Z. 2 SchulDigiG)
    • Ein Gerätemanagement (auch Mobile Device Management (MDM) genannt) ist zum Schutz der Schüler/innen-Daten am Schulstandort und der IT-Sicherheit im Schulnetz erforderlich und gewährleistet aktuelle Softwarekomponenten, wie etwa Virenschutz am Gerät.
    • Im Zuge der Schulverwaltung an österreichischen Schulen erfolgt grundsätzlich keine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der EU. Insbesondere US-basierte Clouddienstanbieter werden nicht im Rahmen der Schulverwaltung eingesetzt.

    Folgende Clouddienstanbieter haben Erklärungen abgegeben, welche Antworten auf Fragen zum Datenschutz geben:

  • Für österreichische Schulen hat ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten hohe Priorität. Personenbezogene Daten werden daher vom OeAD im Auftrag des BMBWF ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. des Österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) sowie anderer österreichischer Gesetzesbestimmungen verarbeitet. Auf Grund schulgesetzlicher Bestimmungen (Schulrecht) besteht – für die Wahrnehmung von Aufgaben durch den Staat, die im öffentlichen Interesse liegen beziehungsweise die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Zuge der Schulverwaltung erforderlich sind – die gesetzliche Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Erziehungsberechtigten zur Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Website des BMBWF.