Die Beschaffung der Geräte erfolgt zentral über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Auftrag des Bildungsministeriums. Für jeden Gerätetyp erfolgt in regelmäßigen Abständen eine eigene EU-weite Ausschreibung. Der OeAD ist an der Beschaffung der Geräte nicht beteiligt.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß BVergG 2018. Dabei werden bestimmte Spezifikationen vorgegeben, die die Geräte mindestens erfüllen müssen oder auch überbieten können. Diese Spezifikationen umfassen Eckpunkte, die sich in der schulischen Praxis bewährt haben. Sie wurden unter Einbindung von Expertinnen und Experten sowie auf Grundlage der Erfahrungen von Praktikerinnen und Praktikern definiert.
Durch die Beschaffung großer Stückzahlen sind die erzielten Preise der Geräte in der Regel kostengünstiger als im Einzelhandel.
Jede teilnehmende Schule wählt den Gerätetyp passend zu ihrem pädagogischen Konzept aus. Aufgrund von möglichen Technologie-Upgrades sowie dem rechtlichen Erfordernis, Vergabeverfahren in regelmäßigen Abständen zu wiederholen (um anderen Lieferanten die Möglichkeit zum Mitbieten zu geben), können sich die jeweiligen Modelle, Lieferanten und Preise je Schuljahr ändern.