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Kinder in der Schule mit digitalen Geräten
© Freepik Bild zeigt Kinder in einer Schulklasse mit digitalen Geräten

Der Beschaffungsprozess

Die Beschaffung der Geräte erfolgt zentral über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Auftrag des Bildungsministeriums. Für jeden Gerätetyp erfolgt in regelmäßigen Abständen eine eigene EU-weite Ausschreibung. Der OeAD ist an der Beschaffung der Geräte nicht beteiligt.  

Die Ausschreibung erfolgt gemäß BVergG 2018. Dabei werden bestimmte Spezifikationen vorgegeben, die die Geräte mindestens erfüllen müssen oder auch überbieten können. Diese Spezifikationen umfassen Eckpunkte, die sich in der schulischen Praxis bewährt haben. Sie wurden unter Einbindung von Expertinnen und Experten sowie auf Grundlage der Erfahrungen von Praktikerinnen und Praktikern definiert.

Durch die Beschaffung großer Stückzahlen sind die erzielten Preise der Geräte in der Regel kostengünstiger als im Einzelhandel.

Jede teilnehmende Schule wählt den Gerätetyp passend zu ihrem pädagogischen Konzept aus. Aufgrund von möglichen Technologie-Upgrades sowie dem rechtlichen Erfordernis, Vergabeverfahren in regelmäßigen Abständen zu wiederholen (um anderen Lieferanten die Möglichkeit zum Mitbieten zu geben), können sich die jeweiligen Modelle, Lieferanten und Preise je Schuljahr ändern.

Beschaffung der Refurbished Notebooks

Die Beschaffung der Refurbished Notebooks erfolgt ebenfalls über die BBG in einer separaten Ausschreibung nach den Bestimmungen des BVergG 2018. Da größere Stückzahlen eines einheitlichen Gerätemodells in der Regel für den Markt nicht realisierbar sind, ist eine jährliche EU-weite Ausschreibung je Bundesland auf Basis der von den Schulen gemeldeten Gerätebedarfe erforderlich. Damit kann ein einheitliches Gerätemodell je Bundesland bereitgestellt werden. Aus diesem Grund kann es bei Refurbished Notebooks auch jährlich zu einem Wechsel des Lieferanten und Gerätemodells kommen. Hinsichtlich des Eigenanteils gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für Neugeräte.

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