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Zwei Buben und ein Mädchen mit einem Laptop.
© Pexels

Lieferung & Nachbestellung

Hier finden Sie Informationen zur Lieferung und Nachbestellung.

Lieferung & Nachbestellung

  • Geräteauslieferung
  • Gerätelieferung an den Schulstandort
  • Nachbestellung zur Geräteinitiative
  • So funktioniert die Nachbestellung von Geräten

Geräteauslieferung

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die nächsten Schritte, die Sie als Schule bei der Lieferung der Geräte und deren Übergabe an die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen müssen.

Alle Details zu den folgenden Schritten entnehmen Sie bitte den Dokumenten:

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Gerätelieferung an den Schulstandort

Die Ansprechpersonen Ihres Schulstandortes in der Applikation erhalten im Vorfeld der Gerätelieferung eine E-Mail mit dem geplanten Liefertermin.
Kurz vor der Auslieferung der Geräte informiert der Lieferant via E-Mail und/oder telefonisch über den konkreten Lieferzeitraum.

Alle wichtigen Informationen rund um die Gerätelieferung, sowie alle notwendigen Schritte zur Annahme der Lieferung als Schule finden Sie in einer Checkliste:

➔ Checkliste für die Gerätelieferung

WICHTIG: Bitte stellen Sie die Erreichbarkeit der genannten Ansprechperson für die Lieferung unbedingt sicher!

Sobald die Geräte Ihren Schulstandort erreicht haben, prüfen Sie im Beisein der ausliefernden Person die Lieferung bitte auf Vollständigkeit sowie sichtbare Schäden und bestätigen Sie den Erhalt der Geräte auf dem Lieferschein des Lieferanten mit dem vollständigen Namen der übernehmenden Person in Blockbuchstaben, ihrer Unterschrift und dem Schulstempel.

WICHTIG: Sichtbare Beschädigungen oder eine abweichende Gerätezahl sind auf dem Lieferschein zu vermerken! Lassen Sie diesen vom Lieferanten unterzeichnen.

Bitte führen Sie nach Übernahme der Geräte zeitnah, jedenfalls innerhalb von 3 Tagen, eine detaillierte Zählung der übernommenen Hardware, v.a. von mitgeliefertem Zubehör (z.B. Stift oder Tastatur-Hüllen) durch! Sollten abweichende Stückzahlen festgestellt werden, muss dies beim jeweiligen Lieferanten reklamiert werden.

Reklamationen einer Lieferung müssen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Lieferung erfolgen. Sollten Ihnen Fehler bei der Lieferung auffallen, ist folgendes unmittelbar zu tun:

Schritt 1: Reklamieren Sie Fehler raschestmöglich schriftlich beim Lieferanten

  • Den Lieferant CANCOM a+d IT Solutions GmbH kontaktieren Sie über die E-Mail-Adresse auf dem Lieferschein
  • Den Lieferant ACP Techrent GmbH kontaktieren Sie unter der E-Mail-Adresse: 8pp@acptechrent.at 

 

Schritt 2: Informieren Sie den OeAD über die beim Lieferanten erfolgte Reklamation und geben Sie die Details bekannt. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular https://digitaleslernen.oead.at/kontakt

 

Bitte nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten der Lieferanten ausschließlich für Reklamationen rund um die Lieferung. Schadens- bzw. Garantiefälle, die nicht unmittelbar auf die Lieferung zurückzuführen sind, müssen über die Serviceseiten der Lieferanten gemeldet werden.

Jenes Exemplar des Lieferscheins, das bei Ihnen an der Schule verbleibt, muss an der Schule für 10 Jahre gut verwahrt werden. Bundesschulen benötigen den Lieferschein für die Inventarisierung der Lehrer/innen-Geräte. Speichern Sie einen Scan auch digital ab.

 

➔ Eine Hilfestellung bietet die Checkliste für die Geräteanlieferung.

Grafik einer Frau die auf einem Moped fährt mit einem Paket.
© unDraw

Nachbestellungen zur Geräteinitiative

Nachbestellungen können wieder in der Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at durchgeführt werden.

WICHTIG: Sie können nur für Schüler/innen nachbestellen, für die noch nicht gebucht wurde! Bitte buchen und drucken Sie die AVB- und Zahlungsinformation für Schüler/innen erst NACH Aufgabe einer Nachbestellung. Sollten Sie für einzelne Schüler/innen bereits gebucht haben, stornieren Sie diese Schüler/innen bitte wieder, um eine Nachbestellung aufgeben zu können.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Applikationshandbuch im Kapitel 9.9.

Im

Erklärvideo zum Nachbestellungsprozess

erfahren Sie Schitt für Schritt, wie Sie Geräte für Schüler/innen in der Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at nachbestellen können.

So funktioniert die Nachbestellung von Geräten

  1. Stellen Sie sicher, dass Schüler/innen für die Sie nachbestellen möchten, in der Applikation in der jeweiligen Klasse aufscheinen. Für die Schüler/innen darf noch keine Buchung oder AVB-Generierung durchgeführt sein.
  2. Sie wählen in der Applikation jene Schüler/innen aus, für die sie Geräte nachbestellen möchten.
  3. Sie können den Status der Nachbestellung in der Applikation verfolgen.
  4. Sobald die Nachbestellung genehmigt ist, führen Sie für die Schüler/innen die Buchung durch, generieren die AVB- und Zahlungsinformationen und geben diese an die Erziehungsberechtigten aus.
  5. Der Lieferant informiert die Ansprechperson für die Lieferung über den voraussichtlichen Liefertermin.
  6. Die Lieferung trifft an Ihrer Schule ein. Die Checkliste für Schulen bei der Gerätelieferung unterstützt Sie dabei.
  7. Nehmen Sie die Geräte in Ihr Gerätemanagement-System (MDM) auf.
  8. Nachdem die Erziehungsberechtigten die AVB akzeptiert haben, weisen Sie die Seriennummern der gelieferten Geräte in der Applikation den jeweiligen Schüler/innen zu.
  9. Nun können Sie die Geräte mit dem zugehörigen individuellen Übergabedokument ausgeben. Bitte vergessen Sie nicht auf die Dokumentation in der Ausgabeliste, die Sie im Anschluss an die Ausgabe in der Applikation hochladen.

Gerätemodelle in der Applikation

Aufgrund von Technologie-Upgrades wird im Zuge von Nachbestellungen ggf. ein neueres Gerätemodell ausgeliefert. Dies hat auch Auswirkungen auf den Gerätepreis und den zu zahlenden Eigenanteil.

Welches Gerätemodell ein/e Schüler/in erhalten soll, wird in der Applikation angezeigt. Stellen Sie sicher, dass das ausgegebene Gerätemodell mit dem Gerätemodell auf der AVB- und Zahlungsinformation übereinstimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Applikationshandbuch im Kapitel 9.9.

Nachbestellung nur für Schüler/innen in der Applikation

Es kann nur für Schüler/innen nachbestellt werden, die Sie in der Applikation finden können. Für das Schuljahr 2023/24 erfolgt der Import der Datensätze über das Datenservice. Für anspruchsberechtigte Schüler/innen, deren Klassenverband bereits in einem vergangenen Schuljahr ausgestattet wurde, nutzen Sie bitte die manuelle Schüler/innen-Anlage. Informationen dazu finden Sie im Applikationshandbuch im Kapitel 9.1 und 9.2.

Sie können nur für Schüler/innen nachbestellen, die noch nicht aktiviert wurden! Auch die Datensatzprüfung zur Doppelausstattung muss für die jeweiligen Schüler/innen abgeschlossen sein. Bitte buchen und drucken Sie die AVB- und Zahlungsinformation für Schüler/innen erst nach Aufgabe einer Nachbestellung. Sollten Sie für einzelne Schüler/innen bereits gebucht haben, stornieren Sie diese Schüler/innen bitte wieder, um eine Nachbestellung aufgeben zu können.

Keine Nachbestellung mit überzähligen Geräten

Wenn Sie aktuell überzählige Geräte haben, geben Sie bitte keine Nachbestellung auf und weisen Sie diese überzähligen Geräte in der Applikation so rasch wie möglich als solche aus. Je nach Alter der überzähligen Geräte ist unterschiedlich vorzugehen:

  • Überzählige Geräte, die Sie erst im aktuell laufenden Schuljahr erhalten haben, können an neu hinzukommende, anspruchsberechtigte Schüler/innen ausgegeben werden. Eine Nachbestellung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Sollten Sie ältere überzählige Geräte (insb. im vergangenen Schuljahr gelieferte Geräte) an Ihrem Schulstandort haben, können diese nicht mehr an Schüler/innen ausgegeben werden. Die Garantielaufzeit ist schon zu weit fortgeschritten. Wenn Sie ältere überzählige Geräte an der Schule haben, kontaktieren Sie uns bitte unter digitaleslernen.oead.at/kontakt  
    • WICHTIG: Ausnahme Windows Tablets: Beim Gerätetyp Windows Tablet können Geräte an anspruchsberechtigte Schüler/innen unabhängig vom Lieferdatum ausgegeben werden.

Nachbestellung nur für anspruchsberechtigte Schüler/innen

Bitte beachten Sie, dass Sie nur auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlage Geräte nachbestellen können. Bitte lesen Sie hier nach, welche Schüler/innen anspruchsberechtigt sind. 

Beachten Sie unbedingt, dass nur Schüler/innen mit digitalen Geräten ausgestattet werden dürfen, die noch kein Gerät aus der Initiative erhalten haben.

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