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Person sitzt vor Laptop und hält eine Kreditkarte in der Hand
© Pexels/ Anna Shvets

AVB, Bezahlung & Befreiung

  • Der Bezahlungs- und Befreiungsprozess
  • Die Befreiungsgründe
  • Allgemeine Informationen zu Bezahlung bzw. Befreiung
  • Downloads
© OeAD

Erklärvideo zum PRS-Online-Formular: AVB-Bestätigung, Bezahlung, Befreiung

Die Zustimmung zu den AVB, die Bezahlung des Eigenanteils oder das Stellen eines Antrags auf Befreiung erfolgt über das Online-Formular PRS.
Dieses Erklärvideo bietet Ihnen eine hilfreiche Schritt- für-Schritt-Anleitung um die AVB zu bestätigen und eine Bezahlung oder Befreiung über das Online-Formular durchzuführen.

Der Alternativtext wird in Kürze eingefügt
© OeAD_Canva

Untertitel für das Video

Für dieses Video stehen ebenfalls Untertitel auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Mit der Funktion "Automatisch übersetzen" können Sie Untertitel in zahlreichen weiteren Sprachen auswählen.

Bestätigung der AVB, Bezahlung des Eigenanteils oder Befreiung vom Eigenanteil:  nutzen Sie hierfür das Online-Formularprs.digitaleslernen.gv.at

Status Bezahlung und Befreiung: bei Fragen zu Ihrem Antrag auf Befreiung oder dem Status Ihrer Bezahlung, wenden Sie sich bitte schriftlich, mit Angabe Ihrer Zahlungsreferenz an .

Mahnung: wenn Sie Fragen zu einer Mahnung haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an mit Angabe Ihrer Zahlungsreferenz.

Der Bezahlungs- und Befreiungsprozess

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Website eine Hilfestellung sind und keinen Anspruch auf Befreiung begründen. Die gesetzliche Grundlage für die Befreiung vom Eigenanteil ist § 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG).

Sie erhalten Ihr individuelles Dokument derAVB- und Zahlungsinformation (MUSTER) (182 KB) von Ihrer Schule. Auf dieser finden Sie Ihre individuelle Zahlungsreferenz (17 Zeichen). Bitte heben Sie dieses Dokument gut auf, um die Zahlungsreferenz zumindest während der 2 - 4-jährigen Garantielaufzeit griffbereit zu haben.

Bitte geben Sie im Online-Formular unter https://prs.digitaleslernen.gv.at/ Ihre Zahlungsreferenz ein.

Anschließend geben Sie dort Ihre personenbezogenen Daten ein und bestätigen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) digital. Bitte achten Sie auf eine korrekte Eingabe Ihrer Daten!

Die Bestätigung der AVB ist eine Voraussetzung für den Erhalt eines Geräts! 

Die Schule ist dazu angewiesen, das digitale Gerät nur dann zu übergeben, wenn Erziehungsberechtigte die AVB unterzeichnet haben. Mit der Zustimmung zu den AVB verpflichten Sie sich zur Zahlung eines Eigenanteils in Höhe von 25% des vom Bund für das digitale Gerät bezahlten Preises (siehe auch § 5 Absatz 2 SchulDigiG). Dieser beträgt in etwa 100 - 120 Euro und kann je nach Gerätetyp geringfügig variieren. Nähere Informationen zu den Gerätekosten je Gerätetyp finden Sie unter Geräte & Support.

Nun zahlen Sie den Eigenanteil ein ODER Sie suchen um Befreiung vom Eigenanteil an (--> Befreiungsgründe).

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die Online-Zahlungsfunktion im Online-Formular:

 https://prs.digitaleslernen.gv.at 

Bezahlung

  • Bitte achten Sie darauf, das Zahlungsziel von 3 Wochen ab Ausstellungsdatum der Zahlungsinformation einzuhalten. 
  • Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Zahlungsbestätigung.
  • Wenn nicht mit dem Online-Formular bezahlt wurde, sondern z.B. per Erlagschein, erhalten Sie jedoch keine Zahlungsbestätigung. Es ist daher sehr wichtig, dass die korrekte individuelle Zahlungsreferenz (max. 17 Zeichen) als Verwendungszweck angegeben wird, wenn Sie nicht über das obenstehende Online-Formular bezahlen! Sollten Sie, bevor Sie das Online-Formular aufrufen, bereits bezahlt haben, ist im Online-Formular nach der Eingabe Ihrer Grunddaten und der Bestätigung der AVB nichts weiter zu tun. Sie müssen hier natürlich nicht noch einmal bezahlen! 
  • Falls Sie bei der Verwendung des Online-Formulars Schwierigkeiten bei der Eingabe Ihrer Zahlungsreferenz haben, weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Zahlungsreferenz ausschließlich aus Zahlen und Kleinbuchstaben besteht. Somit handelt es sich bei dem Buchstaben "I" um ein kleines "L" und nicht um ein großes "i". Ebenso handelt es sich bei der Zahl „0“ immer und ausschließlich um die Zahl Null und nicht um ein großes „o“.

Befreiung

  • Das Schuldigitalisierungsgesetz (SchulDigiG) sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. (--> Befreiungsgründe).
  • Wenn einer der Befreiungsgründe auf Sie zutrifft, klicken Sie bitte auf „Befreiungsantrag stellen“ um einen Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil zu stellen.
  • Danach wählen Sie einen der Befreiungsgründe aus und laden als Nachweis, dass ein Befreiungsgrund zutreffend ist, eines oder mehrere amtliche Dokument/e (Bescheid/e) hoch. Wichtig: Bitte laden Sie den jeweiligen Bescheid vollständig (alle Seiten) hoch, da Ihr Antrag sonst nicht ordnungsgemäß geprüft und bearbeitet werden kann!
  • Sobald Sie den Befreiungsantrag erfolgreich übermittelt haben, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung. 
  • Erziehungsberechtige haben den Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres zu stellen. Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem Schuljahr und endet mit dem Beginn der Hauptferien. 

 

Für das Schuljahr 2023/24 bedeutet dies, dass Anträge bis:

  • Freitag, 28. Juni 2024 (für Schulen im Burgenland, Niederösterreich und Wien)
  • Freitag, 5. Juli 2024 (für Schulen in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) gestellt werden können.

 

Die Buchhaltungsagentur (BHAG) informiert Sie über die von Ihnen angegebene E-Mail bzw. Post-Adresse, wenn Ihr Antrag genehmigt bzw. abgelehnt wurde. Achten Sie daher bitte auf die korrekte Angabe Ihrer Daten, vielen Dank!

Nähere Informationen zur Bedienung des Formulars finden Sie in diesem Hilfestellungsdokument: OeAD Digitales Lernen: Hilfestellung AVB-Bestätigung Bezahlung, Befreiung

Wenn Sie die AVB bestätigt haben, erhält Ihr Kind das Gerät von Ihrer Schule! 

Die Übergabe der Geräte erfolgt in der Regel im Klassenverband. Wenn die Bezahlung bzw. Befreiung erfolgt ist, erhält Ihr Kind mit der Übergabe auch das Eigentum am Gerät. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Schüler/innen, auch nach Abschluss der Schule oder nach einem Schulwechsel.

Es handelt sich dabei um ein Eigentum mit Zweckbindung: Das Gerät ist weiterhin für den Einsatz als Arbeitsmittel im Rahmen des Schulunterrichts vorgesehen. Auch die Verantwortung für das Gerät geht mit dem Eigentum auf die Schüler/innen und ihre Erziehungsberechtigten über, das Gerät muss für den Unterricht einsatzbereit sein. Wenn das Gerät kaputt wird, müssen Erziehungsberechtigte einen Garantiefall melden bzw. eine Reparatur beauftragen. Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen und liegt ebenfalls in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Die Befreiungsgründe

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil gestellt werden. 

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. 

Folgende Befreiungsgründe sind vorgesehen:

  • Wenn für ein Geschwisterkind, das im gleichen Haushalt lebt, im vorangegangenen Schuljahr
    • Schulbeihilfe,
    • Heimbeihilfe,
    • außerordentliche Unterstützung nach dem Schülerbeihilfengesetz oder
    • Studienbeihilfe bezogen wurde.
  • Wenn die Schülerin oder der Schüler in einem Haushalt lebt, in welchem
    • Mindestsicherung,
    • Sozialhilfe,
    • eine Ausgleichszulage (nach ASVG, GSVG oder BSVG) oder
    • Notstandshilfe bezogen wird.
  • Wenn 
    • eine Befreiung von der Beitragspflicht gemäß ORF-Beitrags-Gesetz,
    • eine EAG-Kosten-Deckelung,
    • oder ein Fernsprechentgelt-Zuschuss vorliegt.
  • Wenn eine volle Erziehung im Sinne der Kinder- und Jugendhilfegesetze der Bundesländer gewährt worden ist.

Erziehungsberechtige können den Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres stellen. Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem Schuljahr und endet mit dem Beginn der Hauptferien. 

Für das Schuljahr 2023/24 bedeutet dies, dass Anträge bis:

  • Freitag, 28. Juni 2024 (für Schulen im Burgenland, Niederösterreich und Wien)
  • Freitag, 5. Juli 2024 (für Schulen in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg) gestellt werden können.

Allgemeine Informationen zu Bezahlung bzw. Befreiung

Wenn Ihr Kind anspruchsberechtigt ist, wird es im Rahmen der Geräteinitiative "Digitales Lernen" mit einem digitalen Gerät ausgestattet. Dieses Gerät sowie die erforderliche Software verwendet Ihr Kind im Unterricht. Das Eigentum am Gerät geht nach Bestätigung der AVB und Bezahlung des Eigenanteils an Ihr Kind über.

Das BMBWF übernimmt einen Großteil der Anschaffungskosten der Geräte. Gemäß Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) ist von Erziehungsberechtigten ein einmaliger Eigenanteil von 25 Prozent des Gerätepreises zu bezahlen. Dies entspricht in etwa 100 - 120 Euro und variiert je nach Gerätetyp geringfügig.

  • Die Bezahlung und Befreiung wird von der Buchhaltungsagentur (BHAG) abgewickelt.
  • Vor der Geräteübergabe erhalten Erziehungsberechtigte die AVB- und Zahlungsinformation (MUSTER) (PDF, 181,6 KB) durch die Schule. Die AVB- und Zahlungsinformation ist ein Informationsschreiben und enthält für Sie wichtige Informationen, wie insb. die Zahlungsreferenz Ihres Kindes.
  • Die AVB (Allgemeinen Vertragsbedingungen) (PDF, 220,1 KB) sind rechtliche Bedingungen, die die Übergabe und die Nutzung der digitalen Geräte näher regeln. Mit den AVB wird das Rechtsverhältnis zwischen Schüler/innen, den Erziehungsberechtigten und dem Bund näher privatrechtlich ausgestaltet.
  • Erziehungsberechtigte müssen nicht mit der Schule teilen, ob sie die Geräte bereits bezahlt haben oder ob um Befreiung angesucht wurde, da die BHAG diesen Prozess umsetzt!
  • Eine Antragstellung über den OeAD ist nicht möglich. Bitte senden Sie weder digital noch postalisch Nachweise von Zahlungsbestätigungen, Nachweise über Befreiungsgründe oder sonstige Dokumente an den OeAD. Wir werden diese umgehend im Sinne des Datenschutzes löschen.
  • Wenn Sie Fragen zu Ihrem Antrag auf Befreiung haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich an .
  • Sollten Sie allgemeine Fragen zum Bezahlungs- und Befreiungsprozess (nicht zum Status der Bezahlung/Befreiung!) haben, wenden Sie sich gerne an das Support Team des OeAD.
  • Wir bitten um Verständnis, dass eine telefonische Beantwortung von Anfragen seitens der BHAG nicht möglich ist. Sollten Sie Ergänzungen zu Ihrem Antrag haben, verwenden Sie bitte ebenfalls das digitale Befreiungsformular.
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