So bekommen Schüler/innen ein Gerät
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Schritte aus Sicht einer teilnehmenden Schule erforderlich sind, bis die Geräte im Klassenzimmer und zu Hause zum Einsatz kommen können.
Informationen zur Anspruchsberechtigung finden Sie hier.
Anmeldeprozess für das Schuljahr 2024/25
Die Prozessgrafik (PDF 677 KB) gibt einen Überblick über die Schritte zur Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen" im Schuljahr 2024/25.
Schulen tauschen sich mit der Schulgemeinschaft darüber aus, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie im nächsten Jahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten und überlegen, welchen Gerätetyp sie verwenden möchten.
Schulen halten bezüglich der Infrastruktur mit dem Schulerhalter Rücksprache. Schulen prüfen im Zuge der Entscheidungsfindung die bestehende IKT-Infrastruktur (z.B. Internetanbindung, Verkabelung im Haus, WLAN in den Klassenzimmern) am Standort und stellen fest, ob Handlungsbedarf zu Nachrüstungen besteht.
Die erforderlichen IKT-Mindestanforderungen sowie Empfehlungen sind im Letter of Intent (PDF, 304 KB) angeführt.
Basierend auf den Gesprächen mit den Schulpartner/innen und dem Schulerhalter treffen Sie bitte eine Entscheidung über die Anzahl der teilnehmenden Klassen und den Gerätetyp.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass nur die Ausstattung von Klassen der 5. Schulstufe möglich ist!
Schulen erfassen Ihre Teilnahme über die Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at. Die zuständige Bildungsdirektion bestätigt in der Folge die Teilnahme.
Erstmals an der Geräteinitative teilnehmende Schulen laden im Zuge ihrer Anmeldung auch den unterfertigten Letter of Intent (PDF, 304 KB) hoch.
Schulen legen in der schulinternen Steuerungsgruppe die Ziele für das Schuljahr 2024/25 fest und evaluieren, wo an ihrem Schulstandort noch Handlungsbedarf besteht. Auf Basis der festgelegten Ziele und der bisherigen Erfahrungen, entwickeln Schulen ihr Digitalisierungskonzept weiter.
Erstmals an der Geräteinitiative teilnehmende Schulen entwickeln ein Digitalisierungskonzept und legen Ziele für das Schuljahr 2024/25 fest. Dazu muss eine Steuergruppe formiert werden, die sich um die Umsetzung der Geräteinitiative am Schulstandort kümmert. Die Aufgaben der Steuergruppe sind im Letter of Intent (PDF, 304 KB) beschrieben.
Schulen nutzen das umfassende Angebot auf der Digitales Lernen Website unter digitaleslernen.oead.at/eltern, um die Erziehungsberechtigten frühzeitig über die Geräteinitiative zu informieren.
Das aktualisierte Geräteinitiative Digitales Lernen: Elterninfoblatt 2024 enthält alle wichtigen Informationen für den erstmaligen Einstieg in die Geräteinitiative. Das Dokument ist in der Mediathek auch in mehreren Sprachen verfügbar.
Schulen absolvieren MOOCs und nehmen Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch.
Vor den Sommerferien prüfen Schulen die eingegebenen Daten und Gerätezahlen in der Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at und bestätigen diese. Wenn es zu Änderungen gekommen ist, können Schulen die Daten zuvor aktualisieren.
Nach dem Anmelde- und Bestellprozess der Geräte erfolgt die Lieferung der Geräte im Schuljahr 2024/25 an den Schulstandort.
Der Herbst: Die Geräte kommen
Die hier gelisteten Schritte erklären, was im Rahmen der Geräteinitiative nach Schulbeginn im Herbst geschieht und als Schule zu beachten bzw. umzusetzen ist.
Schülerinnen und Schüler, die erstmalig teilnehmende Klassen der 5. Schulstufe besuchen, werden in die Applikation importiert. Die Übertragung der Daten erfolgt über ein Datenservice, das an die jeweiligen Schüler/innen-Verwaltungssysteme angebunden ist. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Applikations-Handbuch.
Prüfen Sie bitte in Ihrer Schüler/innen-Verwaltungssoftware alle Daten Ihrer teilnehmenden Schüler/innen. Stellen Sie sicher, dass alle teilnehmenden Schüler/innen in den richtigen Klassen aufscheinen und dass folgende Daten bei allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern in der Schüler/innen-Verwaltungssoftware eingetragen sind:
- Name der Schülerin/ des Schülers
- Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers
- Name der/des Erziehungsberechtigten
- Adresse der/des Erziehungsberechtigten (inkl. Staat)
- E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten
Für die fehlerfreie Abwicklung des Bezahlungs- und Befreiungsprozesses ist die Datenqualität der Schüler/innen- und Erziehungsberechtigten-Daten in der Schüler/innen-Verwaltungssoftware wesentlich!
WICHTIG: In einigen Schüler/innen-Verwaltungssystemen (z.B.: SOKRATES, e*SA) muss noch die Freigabe der Datenübermittlung durchgeführt werden. Ist diese noch ausständig, können keine Daten übertragen werden. Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich an den jeweiligen Support.
WICHTIG: Da von der korrekten Übernahme dieser Daten in die Applikation die Generierung und Ausgabe der AVB- & Zahlungsinformationen an die Erziehungsberechtigten abhängt, kontrollieren Sie bitte nach der Synchronisation erneut alle Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit in der Applikation!
Schüler/innen-Daten für neu hinzugekommene Schüler/innen, die bereits in vergangenen Schuljahren ausgestattete Klassen besuchen, können Sie selbstständig manuell in der entsprechenden Sammelklasse (NBK-Klasse) in der Applikation anlegen. Beachten Sie hierbei bitte, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Gerät aus der Initiative erhalten darf! Eine ausführliche Erklärung zur manuellen Schüler/innenanlage und zur Prüfung doppelter Datensätze finden Sie im Applikations-Handbuch.
Hier geht es zum Applikations-Handbuch (PDF), für diesen Schritt hilfreiche Kapitel:
- 8.2 Vorbereitung der Datenübermittlung
- 9.1 Datenübermittlung & Aktualisierung der Schüler/innendaten inkl. 9.1.2 Schüler/innendaten und Datensatzprüfung auf Doppelausstattung
- 9.2 Manuelle Schüler/innenanlage
Sobald Sie einen Liefertermin erhalten haben, können Sie in der Applikation die Zahlungsreferenz generieren, die Forderung über den Eigenanteil buchen und das AVB- und Zahlungsinformationsschreiben drucken und an die Erziehungsberechtigten ausgegeben.
WICHTIG: Führen Sie die Buchung nur bei jenen Schüler/innen durch, die Sie bei der Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen im Juni 2024 berücksichtigt haben. Für zusätzliche Schüler/innen buchen und drucken Sie die AVB- und Zahlungsinformation erst nach Aufgabe einer Nachbestellung. Sie können nur für Schüler/innen nachbestellen, für die noch keine Buchung durchgeführt wurde! Dieses Vorgehen ist essenziell, um keine offenen Forderungen für Erziehungsberechtigte zu generieren, solange für ihre Kinder noch keine Geräte am Weg zu Ihrem Schulstandort sind.
Sollten Sie für eine Schülerin/einen Schüler eine Buchung durchgeführt haben, die/der doch kein Gerät erhalten soll, dann führen Sie bitte eine Stornierung durch.
Teilen Sie die Dokumente vor der Ausgabe der Geräte aus und informieren Sie die Erziehungsberechtigten über den weiteren Prozess. Folgende Dokumente und Materialien unterstützen Sie dabei:
Bitte beobachten Sie in der Applikation, ob die AVB durch die Erziehungsberechtigten bestätigt werden und stellen Sie so sicher, dass keine Geräte an Schüler/innen ausgegeben werden, deren Erziehungsberechtigte den AVB nicht zugestimmt haben.
WICHTIG: Bitte stellen Sie weiters sicher, alle Ihnen analog übergebenen AVB-Unterfertigungen sicher am Schulstandort zu verwahren. Diese sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Zudem sind Sie bitte ab dem Schuljahr 2024/25 in die Applikation hochzuladen.
Ausführliche Informationen zur Gerätelieferung finden Sie hier.
Sobald Sie die Geräte am Schulstandort und die Seriennummern in der Applikation erhalten haben, nehmen Sie die Geräte bitte in Ihr Gerätemanagement bzw. Mobile Device Management (MDM) System auf und weisen Sie die Seriennummern den Schülerinnen und Schülern zu.
WICHTIG: Die Geräte sind bitte erst an die Schüler/innen auszugeben, wenn diese in das Gerätemanagement (MDM) aufgenommen worden sind.
Für die MDM Lösungen Microsoft Intune und Google Workspace finden Sie nähere Informationen zu diesem Prozess in den MDM-Anleitungen auf den Moodle Hubs des Kompetenzzentrums eEducation:
Darüber hinaus steht MDM-Admins ein fachspezifischer Support für Fragen zur Verfügung:
Die Geräte müssen vor der Geräteausgabe den jeweiligen Schülerinnen und Schülern in der Applikation zugewiesen werden. Dies ist möglich, sobald die Seriennummern nach der Gerätelieferung in die Applikation eingespielt wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Seriennummern möglicherweise erst wenige Tage nach der Lieferung in der Applikation zur Zuweisung verfügbar sind. Die Ansprechpersonen werden per E-Mail benachrichtigt, sobald sie die Seriennummern zuweisen können.
Die Ansprechpersonen weisen jedem Schüler und jeder Schülerin in der Applikation eine Seriennummer zu. Überzählige Geräte werden als „überzählig“ dokumentiert.
So funktioniert die Gerätezuweisung in der Applikation der Geräteinitiative in 7 Schritten:
- Sie klicken auf "Geräteverwaltung"
- Sie wählen per Drop-Down-Menü das gewünschte Schuljahr aus.
- Sie klicken auf „Filter“, wählen unter den Filtereinstellungen bei „Zugewiesen an:“ die Auswahl „Nicht zugewiesen“ aus und klicken auf „Anwenden“. Nun werden Ihnen nur noch jene Geräte angezeigt, die noch nicht zugewiesen sind.
- Sie klicken bei der gewünschten Seriennummer auf das Bleistift-Symbol in der Spalte „Zuweisung“ der Tabelle.
- Sie wählen im Feld "Gerät ist" aus, ob es sich um ein “Schülergerät” oder "Überzähliges Gerät" handelt
- Wenn es ein Schülergerät ist, wählen Sie die jeweilige Klasse und unter "Ausgabe an" den jeweiligen Schüler/die jeweilige Schülerin aus, bei denen eine AVB-Bestätigung vorhanden ist.
- Sie klicken auf "Änderungen speichern"
Bevor die Geräte an die Schüler/innen ausgegeben werden, überprüfen Sie, ob die AVB von allen Erziehungsberechtigten akzeptiert wurden.
Für den Fall, dass Erziehungsberechtigte mit der Bestätigung der AVB säumig sind, führen Sie bitte ein Gespräch.
WICHTIG: Die Geräte dürfen nur an Schüler/innen ausgehändigt werden, deren Erziehungsberechtigte die AVB akzeptiert haben!
Es wird empfohlen, die Geräte gesammelt im Klassenverband zu übergeben. Die vorliegende Beschreibung geht von einer solchen Klassen-Situation aus.
Dieser Prozessschritt erfordert den Einsatz mehrerer Lehrpersonen in der Klasse. Eine dieser Lehrpersonen sollte eine Ansprechperson mit Zugang zur Applikation sein, die während der Übergabe Schritte in der Applikation mitdokumentieren kann. Bitte nehmen Sie sich für die Vorbereitung der Geräteübergabe an die Schüler/innen genügend Zeit. Die Übergabe der Geräte ist mithilfe der Übergabedokumente (Ausgabeliste und individualisierte Übergabedokumente) nachweislich zu dokumentieren.
- Bitte achten Sie bei der Übergabe der Geräte auf die Übereinstimmung von Schüler/innen und Seriennummern, wie in den Übergabedokumenten vermerkt. Übergeben Sie den Schüler/innen die Geräte mit dem zugehörigen individuellen Übergabedokument.
- Dokumentieren Sie bitte die Übergabe der Geräte direkt in der Applikation. Das Datum der Übergabe wird dadurch in der Applikation hinterlegt.
- Lassen Sie bitte die Schüler/innen jeweils nach der Geräteübergabe die Ausgabeliste unterzeichnen. Damit wird bestätigt, dass die Schüler/innen die Geräte in der Schule übernommen haben. Die von allen Schülerinnen und Schülern unterfertigte Ausgabeliste laden Sie im Anschluss bitte in der Applikation hoch. Bitte bewahren Sie die unterzeichnete Ausgabeliste für die Dauer von 10 Jahren am Schulstandort auf.
Das individuelle Übergabedokument wird den Schülerinnen und Schülern mit der Ausgabe der Geräte übergeben und verbleibt nicht an der Schule. Bei der Unterschrift ist es unerheblich, ob diese von der Schulleitung selbst geleistet wird oder von einer von ihr beauftragten Person.
Beachten Sie, dass zeitnahe zu der Geräteausgabe inkl. Übergabedokument auch die vollständig befüllten Klassenübergabedokumentationen (Ausgabelisten) von allen Beteiligten (Schüler/innen oder deren Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen) unterfertigt und mit Ort und Datum der Übergabe in der Applikation in den jeweiligen Klassen hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Ausstattungen von später hinzukommenden Schülerinnen und Schülern eine aktualisierte Ausgabeliste hochgeladen werden muss!
Die konkrete Vorgehensweise können sie im Applikations-Handbuch abrufen.
Bitte nehmen Sie die Geräte direkt nach der Übergabe gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern in Betrieb und stellen Sie sicher, dass die Geräte im Gerätemanagement (MDM) aktiviert sind.
Unterjährige Prozesse
Neben den oben beschriebenen Prozessen, die im Schuljahr zeitlich klar verankert sind, gibt es Prozesse, die unterjährig laufend stattfinden.
Zu Nachbestellungen lesen Sie mehr hier: Nachbestellungen
Für die vergangenen Schuljahre ist es möglich, selbstständig Schüler/innen manuell in der Applikation nachzutragen, die in eine bereits mit Geräten ausgestattete Klassen kommen. Dies ist ab dem Schuljahr 2024/25 über Sammelklassen möglich. Bitte prüfen Sie im Vorfeld jedenfalls die Anspruchsberechtigung!
Diese Sammelklassen tragen die Bezeichnung NBK mit dem Zusatz des Schuljahres, in dem der gesetzliche Anspruch zu verorten ist (z.B. „NBK_2021/22“ für Schüler/innen der 8. Schulstufe oder „NBK_2023/24“ für Schüler/innen der 6. Schulstufe). Die Sammelklassen werden zentral angelegt und sind zunächst leer. Sie können von Ihnen mit Schüler/innen der 6. bis 8. Schulstufe befüllt werden.
Die manuelle Anlage von Schüler/innen und die Bekanntgabe von Nachbestellungen werden somit nur mehr im aktuellen Schuljahr durchgeführt. Diese Anpassung zielt darauf ab, Ihnen die Übersicht über die im laufenden Schuljahr auszustattenden Schüler/innen zu erleichtern.
Nähere Informationen finden Sie im Applikations-Handbuch.
Zum Umgang mit überzähligen Geräten und Abholungen lesen Sie hier mehr:
Es finden immer wieder Webinare rund um die Geräteinitiative statt:
➔ digitaleslernen.oead.at/veranstaltungen
Besuchen Sie außerdem die MOOCs der Virtuellen Pädagogischen Hochschule und erkundigen Sie sich an Ihrer Pädagogischen Hochschule, welche Angebote es für die Digitalisierung Ihrer Schule gibt! Nutzen Sie die zahlreichen Angebote von Saferinternet.at!
Befreiungsfristen für Erziehungsberechtigte im aktuellen Schuljahr beachten und kommunizieren
Gemäß § 5 Abs. 3 haben Erziehungsberechtigte die Möglichkeit Befreiungsanträge bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres einzubringen.
Für im Schuljahr 2024/25 durchgeführte Ausstattungen lauten die Fristen daher wie folgt:
- Burgenland, Niederösterreich, Wien: 27. Juni 2025
- Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: 4. Juli 2025
Sie haben Fragen zu diesem Prozess?
Werfen Sie einen Blick auf unsere zahlreichen FAQs (frequently asked questions) für Schulen! Ihre Frage ist nicht dabei? Dann wenden Sie sich gerne unter digitaleslernen.oead.at/kontakt an den Digitales Lernen Support.