Häufig gestellte Fragen
- Teilnahme an der Initiative Digitales Lernen
- Digitalisierungskonzept
- Die digitalen Geräte: Anschaffung, Typ, Zubehör, Software, Nachbestellung ...
- Geräte für Pädagoginnen und Pädagogen
- Kosten
- Schadensfall (Versicherung, Garantie, Haftung, Diebstahl)
- Gerätemanagement (MDM)
- Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative & Dokumentation
Teilnahme an der Initiative Digitales Lernen
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Wie kann sich eine Schule zur Teilnahme an der Initiative anmelden?
Grundlage für die Teilnahme an der Initiative ist die Bestätigung des Letters of Intent, der Entwicklungsbereiche für eine erfolgreiche Nutzung digitaler Geräte für das Lehren und Lernen aufzeigt. Mit der Zustimmung zu dieser niederschwelligen Absichtserklärung bestätigt die Schule, dass sie wesentliche Aktivitäten unternehmen wird, um ihre Digitalisierung voranzutreiben und die getätigten Investitionen sinnvoll einzusetzen. Dabei sollen Freiräume und Kreativität ermöglicht und unnötige Formalitäten vermieden werden.
Der Prozess des Anmeldeverfahrens zur Geräteinitiative “Digitales Lernen” für Schulen wird über eine IT-Applikation abgewickelt("Applikation für die Verwaltung der Geräteinitiative „Digitales Lernen“). Teilnahmeberechtigte Schulen wurden über den Anmeldeprozess via E-Mail informiert.
Wenn Ihre Schule bereits an der Geräteinitiative teilnimmt, ist eine Unterfertigung des “Letter of Intent” nicht erneut erforderlich!
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Was können wir als Schule tun, wenn Erziehungsberechtigte nicht möchten, dass ihr Kind an der Initiative teilnimmt?
Zunächst ist es essenziell, Erziehungsberechtigte auf den Mehrwert der Initiative aufmerksam zu machen:
- So ist es in der heutigen Zeit wichtig, Schülerinnen und Schülern den reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten altersgerecht näherzubringen. Dies ist wesentlicher Bestandteil einer zukunftsorientierten Ausbildung.
- Mit der Initiative wird angestrebt, möglichst vielen Kindern zu den gleichen Rahmenbedingungen den Zugang zu digitaler Bildung zu ermöglichen.
- Bitte stellen Sie den Erziehungsberechtigten außerdem Ihr pädagogisches Konzept vor und erklären Sie, wieso Sie als Standort an der Initiative teilnehmen und in Ihrer Schulentwicklung einen Fokus auf IT-gestützten Unterricht setzen.
Aus rechtlicher Sicht gilt ein derartiges digitales Gerät (Hardware und Software) als „Arbeitsmittel“ für den Unterricht (§ 5 Abs. 2 Z. 1 SchOG; § 14 Abs. 5 SchUG). Die Schule hat die Möglichkeit, dieses Arbeitsmittel festzulegen.
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Wie sind die Schulpartner miteinzubeziehen?
Im Zuge der Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Initiative müssen die Schulpartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingebunden werden. Zudem müssen Pflichtschulen vor ihrer Anmeldung eine Abstimmung mit ihrem Schulerhalter in Bezug auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen vornehmen.
Für die Teilnahme an der Geräteinitiative tauschen sich Schulen mit der Schulgemeinschaft darüber aus, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie im nächsten Schuljahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten. Nähere Informationen siehe:
Digitalisierungskonzept
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Wie soll das Digitalisierungskonzept aussehen?
Das Digitalisierungskonzept kann in einem freien Format erstellt und an die Bedürfnisse Ihres Schulstandortes angepasst werden. Es soll kein eigenständiges Dokument sein, sondern in den Schulentwicklungsplan integriert werden.
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Wo bekommen wir Unterstützung bei der Erstellung unseres Digitalisierungskonzeptes?
Auf unserer Unterseite Digitalisierungskonzept finden Sie verschiedene Materialien und Unterstützungsangebote, die bei der Entwicklung Ihres Digitalisierungskonzeptes helfen sollen:
- Einführende Informationen, Tipps und Unterstützungsangebote zum Digitalisierungskonzept finden Sie hier.
- Bei der Entwicklung Ihres standortspezifischen Digitalisierungskonzeptes unterstützt Sie die Bildungsdirektion gerne. Bitte wenden Sie sich im Falle von Fragen an Ihre/n zuständige/n Schulqualitätsmanager/in bzw. die pädagogische IT-Koordination der Bildungsdirektion.
- Ein Onlinekurs, der sogenannte digi.konzept MOOC knüpft an den bereits bekannten Distance Learning MOOC an und ist dazu gedacht, Sie bei der Entwicklung Ihres Digitalisierungskonzeptes mit grundlegenden Impulsen und Informationen zu unterstützen.
- Nützen Sie auch die Angebote von eEducation. Die Qualitätsmatrix des NCoC berücksichtigt unterschiedliche Entwicklungsstufen, liefert Impulse und gibt Orientierung zu Entwicklungsfeldern.
Die digitalen Geräte: Anschaffung, Typ, Zubehör, Software, Nachbestellung ...
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Welche Gerätetypen stehen zur Auswahl?
Es stehen Notebooks und Tablets zur Auswahl, die die gängigen Betriebssysteme abdecken (iPadOS, Android, Windows). Teilnehmende Schulen konnten aus folgenden Geräten wählen:
- Android Tablets
- iPadOS Tablets
- Chromebooks
- Windows Notebooks
- Windows Tablets (mit vollwertiger Betriebssystem-Lizenz)
- Refurbished (gebrauchte) Notebooks (mit Windows Betriebssystem)
Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Verfügbarkeit der jeweiligen Hardware-Betriebssystem-Kombination vom Ergebnis des Beschaffungsprozesses abhängig ist.
Nähere Informationen zu den Geräten finden Sie hier!
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Gibt es detaillierte Gerätespezifikationen für die zur Auswahl stehenden Geräte?
Nähere Informationen zu den Gerätespezifikationen finden Sie unter Geräteinformationen.
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Mit welcher Software werden die Geräte geliefert?
Es ist vorgesehen, dass die Betriebssysteme vorinstalliert sein werden. Darüber hinausgehende, schulspezifische Software-Konfigurationen können mit einem Gerätemanagement einfach ausgerollt werden.
Hier finden Sie nähere Informationen zu den Gerätespezifikationen.
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Können sich einzelne Klassen auch für ein anderes Gerät entscheiden?
Die Initiative sieht eine einheitliche Lösung für jede Schule vor. Die Geräte sollen die pädagogischen Anforderungen optimal unterstützen und eine spezifische Konfiguration aufweisen. Dies vereinfacht auch das Gerätemanagement am Schulstandort und erhöht die Sicherheit.
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Sind Nachbestellungen möglich, wenn Schüler/innen im Laufe des Schuljahres in die Klasse hinzukommen?
Ja, es gibt die Möglichkeit, Geräte für anspruchsberechtigte Schüler/innen nachzubestellen. Nähere Informationen zu Nachbestellungen finden Sie unter Geräte-Nachbestellung & Schulwechsel!
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Dürfen Schüler/innen selbstständig so viele Programme, wie sie möchten, auf ihren digitalen Geräten installieren?
Aus rechtlicher Sicht gilt ein digitales Endgerät (Hardware und Software) als „Arbeitsmittel“ für den Unterricht (§ 5 Abs. 2 Z. 1 SchOG; § 14 Abs. 5 SchUG). Die Schule hat daher die Möglichkeit, dieses Arbeitsmittel festzulegen und Regeln am Schulstandort festzulegen, die sicherstellen, dass das Gerät für den Einsatz in der Schule gut funktioniert.
Es ist also freilich möglich, dass Schulen an ihrem Standort z.B. ein Maximum an privaten Anwendungen festlegen, die Schüler/innen auf den Geräten für die private Nutzung installieren dürfen. Weiters dürfen die privat aufgespielten Programme nicht die Sicherheit des Schulnetzes beeinträchtigen. Generell gelten die IT-Nutzungsbedingungen des § 12 IKT-SchulVO (BGBl. II Nr. 382/2021)
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Zubehör für iPadOs-Tablets: Wie handhabe ich Ersatzspitzen für die Stifte der iPadOs-Tablets?
Die Spitzen des iPadOs-Tablets unterliegen einem natürlichen Verschleiß und müssen von Zeit zu Zeit gewechselt werden. Bei der Lieferung der iPadOs-Tablets werden ergänzend zu den Stiften auch Ersatzspitzen mitgeliefert. Diese können bei Bedarf an Schüler/innen ausgegeben werden.
Es hat sich in der Praxis bewährt, die gelieferten Ersatzspitzen in der Zwischenzeit sicher an Ihrem Schulstandort zu verwahren und diese nicht unmittelbar mit der erstmaligen Geräteübergabe an Schüler/innen auszugeben.
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Werden überzählige Geräte an meinem Schulstandort abgeholt?
Ja, die Abholung von überzähligen Geräten ist vorgesehen.
Überzählige Geräte an Ihrem Schulstandort müssen in der Applikation im Reiter „Geräteverwaltung“ als überzählig markiert werden.
Eine Abholung der Geräte erfolgt allerdings nicht ohne vorhergehende Kommunikation durch das BMBWF oder den OeAD. Die hinterlegten Ansprechpersonen in der Applikation werden via E-Mail über eine vorgesehene Abholung informiert.
Sollten im Zuge einer Abholung Fragen aufkommen, zögern Sie nicht den OeAD unter digitaleslernen.oead.at/kontakt zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Informationen finden Sie hier: Geräte-Nachbestellungen & Schulwechsel
Geräte für Pädagoginnen und Pädagogen
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Erhalten auch Pädagoginnen und Pädagogen im Zuge der Geräteinitiative digitale Geräte?
Nach den Bestimmungen des SchulDigiG wurden in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei Geräte, je erstmals teilnehmender Klasse, für Lehrpersonen für den Unterricht zur Verfügung gestellt (von uns meist „Klassengeräte“ genannt). Im Bereich der Pflichtschulen gingen diese Geräte in das Eigentum der Länder über.
Das Gesetz sieht ab dem Schuljahr 2023/24 keine weitere Bereitstellung von Klassengeräten durch den Bund vor.
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Gibt es die Möglichkeit für Lehrkräfte, vor der Auslieferung der Geräte an Geräten zu üben?
Für die praktische Vorbereitung der Pädagoginnen und Pädagogen auf den Einsatz der Geräte sollen vorab jene Geräte, die aktuell schon am Standort sind (z.B. Leihgeräte an Bundesschulen, Stand-PCs), verwendet werden. Viele Methoden und Anwendungen sind unabhängig vom Gerätetyp einsetzbar.
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Wie kann ich mich als Lehrperson am besten weiterbilden, um den sinnvollen pädagogischen Einsatz der Geräte im Unterricht zu unterstützen?
Alle Pädagoginnen und Pädagogen sollen auf das Unterrichten mit Informations- und Kommunikationstechnologien in Blended und Distance Learning Settings gut vorbereitet werden. Als Lehrperson können Sie sich bereits heute z.B. über folgende Angebote weiterbilden:
- Fort- und Weiterbildungsangebote der Pädagogischen Hochschulen,
- Angebote über digi.folio basierend auf dem Kompetenzmodell digi.kompP und individuellen Kompetenzchecks,
- Online-Angebote der Virtuellen Pädagogischen Hochschule, z.B. der Distance Learning MOOC, oder der digi.konzept MOOC
- Vielzahl angebotener Massive Open Online Courses (MOOCs) über die Bildungsplattform imoox.at
Weitere Angebote finden Sie auf unserer Unterseite Fortbildungs- und Unterstützungsangebote.
Kosten
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Müssen Erziehungsberechtigte, die bereits ein Gerät gekauft haben, ihre Kinder trotzdem mit einem im Zuge der Initiative angebotenen Gerät ausstatten?
Die in digitalen Klassen zum Einsatz kommenden Geräte sollen die pädagogischen Anforderungen optimal unterstützen und dafür eine einheitliche Konfiguration aufweisen. Dies vereinfacht auch das Gerätemanagement am Schulstandort und erhöht die IT-Sicherheit des Schulnetzwerks.
Die rechtliche Grundlage der Geräteinitiative (SchulDigiG) sieht grundsätzlich die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler teilnehmender Klassen mit dem angebotenen Gerät vor.
Sollten Schüler/innen bereits ein digitales Gerät besitzen und dieses in der Schule verwenden wollen, ist dies unter gewissen Umständen möglich. Für die Verwendung von Eigengeräten ist ein formaler Prozess vorgesehen.
Nähere Informationen zu diesem Prozess finden Sie unter Verwendung von Eigengeräten.
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Ist die Erbringung des Selbstbehaltes durch Erziehungsberechtigte mit der Schulgeldfreiheit vereinbar?
Ja, das ist vereinbar.
Die digitalen Endgeräte gemäß SchulDigiG gelten als „Arbeitsmittel“ für den Unterricht (§ 5 Abs. 2 Z. 1 SchOG; § 14 Abs. 5 SchUG). Die Anschaffung von Arbeitsmitteln durch Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich von der Schulgeldfreiheit gemäß § 5 Abs. 2 Z. 1 SchOG ausgenommen.
Schadensfall (Versicherung, Garantie, Haftung, Diebstahl)
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Wie erfolgt eine zu erwartende Schadensabwicklung bzw. wie werden Garantiefälle abgehandelt?
Schadensfälle werden direkt zwischen Eigentümer (bei Schüler/innen-Geräten sind das die Erziehungsberechtigten) und Lieferanten der Geräte abgewickelt. Die Geräte werden mit einer zwei bis vier jährigen Garantiedauer. Die genaue Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab (--> Gerätetypen je Schuljahr).
Wichtig: Die Schule hat keine Pflichten oder Aufgaben bei Garantiefällen von Schüler/innen-Geräten. Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten. Schadensfälle sind vom Lieferanten innerhalb von 7 Werktagen zu beheben. Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren wie z.B. Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.
Sollte bei Lehrendengeräten ein Garantie- oder sonstiger Schadensfall auftreten, können ebenso die Garantieportale der Lieferanten genutzt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
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Was ist im Falle eines Diebstahls eines Geräts zu tun?
Ein Klassengerät wurde gestohlen. Wie gehe ich vor?
Der Diebstahl eines Klassengerätes ist unangenehm, aber Eines vorweg: Die Schule bzw. Lehrkräfte haften in diesem Fall nicht, sofern nicht vorsätzlich oder sehr fahrlässig gegen Sicherheitsauflagen verstoßen wurde.
Bitte melden Sie den Diebstahl bei der örtlichen Polizei und lassen Sie sich eine Diebstahlsanzeige ausstellen. Für die polizeiliche Meldung benötigen Sie die Seriennummer des gestohlenen Gerätes. Diese finden Sie in der Applikation zur Geräteinitiative oder auf dem Lieferschein.
Ihre Schule ist eine Bundesschule?
Als Bundesschule senden Sie uns die Diebstahlsanzeige zusammen mit der Seriennummer des Geräts unter digitaleslernen.oead.at/kontakt
Das Support-Team der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ übernimmt dann die Meldung an das BMBWF.
Bitte informieren Sie auch die zuständige Bildungsdirektion über die Diebstahlsanzeige.
Ihre Schule ist eine Pflichtschule?
In diesem Fall ist die zuständige Bildungsdirektion Ihre erste Anlaufstelle. Sie gibt Ihnen Auskunft über bestehende Vorgaben des Eigentümers der Geräte in Bezug auf die Meldung von Diebstählen und einen allfälligen Ersatz von Klassengeräten.
Wenn Sie an einer Wiener Pflichtschule arbeiten, senden Sie die Diebstahlsmeldung und Seriennummer bitte an die E-Mail-Adresse geraetesupport@bildung-wien.gv.at.
Gerätemanagement (MDM)
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Muss auf den Geräten der Schüler/innen ein Gerätemanagement (z.B. ein MDM) installiert werden?
Ja, ein Gerätemanagement ist im Gesetz eindeutig und zwingend vorgegeben (siehe dazu §6 des SchulDigiG). Dies kann durch ein MDM erfolgen. Das MDM dient einem sicheren und pädagogisch wirkungsvollen Einsatz der Geräte im Rahmen des Unterrichts und ist daher auch unbedingt erforderlich.
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Welche MDM Lösungen werden vom Bund angeboten?
Für das Gerätemanagement mit den Betriebssystemen Windows, iPadOS und Android ist aufgrund einer für den Bereich der Bundesschulen bestehenden Lizenzierung standardmäßig der Einsatz von Microsoft Intune vorgesehen. Für Chromebooks kommt Google Workspace zum Einsatz.
In diesem Zusammenhang stehen Standardkonfigurationen, Schulungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese Angebote stellt der Bund auch anderen Schulerhaltern bereit, um das Gerätemanagement mit Microsoft Intune aufzusetzen. Voraussetzung ist aber eine bestehende Microsoft 365 A3 Lizenz, oder eine separate Microsoft Intune Lizenz. Die Moodle Hubs des NCoC eEducation begleiten die Einführung der beiden zur Verfügung gestellten Gerätemanagement Lösungen:
- Kurs Microsoft Intune für Windows Geräte, iOS-Tablets und Android-Tablets
- Kurs Google Workspace for Education für Chromebooks
Sollten Schulerhalter andere MDM-Lösungen präferieren, sind entsprechende Begleitmaßnahmen selbst sicherzustellen.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Classroom Management und einem Gerätemanagement Tool?
Ein Classroom Management ist eine Software, die der erweiterten Kontrolle der digitalen Endgeräte durch die Lehrpersonen dient. Sie unterstützt Lehrpersonen dabei im Blick zu behalten, was Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer mit ihren digitalen Endgeräten tun. Mit einigen Software-Lösungen kann man z.B. die gewünschten Applikationen auf den Geräten der Kinder öffnen oder auch nicht gewünschte Applikationen sperren. Eine solche Software kann im Rahmen der Geräteinitiative zum Einsatz kommen, muss aber nicht verwendet werden.
Vom Classroom Management zu unterscheiden ist das Mobile Device Management (Gerätemanagement), welches verbindlich vorgesehen ist und dazu dient, die digitalen Geräte der Schüler/innen zentral zu verwalten und die Umsetzung des Digitalisierungskonzepts zu unterstützen, also z.B. Software für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, regelmäßige Sicherheitsupdates durchzuführen, und ähnliches.
Nähere Informationen zum Gerätemanagement finden Sie hier!
Die Gerätemanagementsysteme Microsoft Intune und Google Workspace for Education, deren Einsatz vom BMBWF unterstützt wird, sind Gerätemanagement Lösungen. Eine Classroom Management Lösung ist nicht automatisch inkludiert, sondern müsste (wenn gewünscht) separat von der Schule organisiert werden.
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Wo erhält man technische Unterstützung für das MDM?
Zur Unterstützung der mit dem Gerätemanagement beauftragten Personen wurde vom BMBWF ein fachspezifischer Support für MDM-Admins eingerichtet. Diese Plattform steht nur registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung und bietet Unterstützung bei fachlichen Fragen zur Konfiguration und dem laufenden Betrieb der MDM-Lösungen MS Intune for Education und Google Workspace for Education.
Dieser Support steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:
- IT-Systembetreuerinnen und -betreuern
- IT-Kustodinnen und -kustoden
- IT-Regionalbetreuerinnen und -betreuern
Diese können sich auf der Support-Plattform registrieren und Supportfälle einmelden. Bitte beachten Sie, dass diese Plattform nur registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung steht.
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Wie können iPadOS-Tablets, die nicht vom Lieferanten der Geräteinitiative stammen in den Apple School Manager eingebunden werden?
Für die Einbindung von iPadOS-Eigengeräten in den Apple School Manager finden sich Informationen in der iPadOS MDM-Anleitung. Falls Sie Geräte selbst als vollverwaltete Geräte registrieren möchten, so funktioniert das über den Apple Konfigurator 2, der ein MacOS-basiertes Gerät voraussetzt. Eine Anleitung von Apple finden Sie hier.
Für darüber hinausgehende Fragen zur Geräteverwaltung wenden Sie sich bitte an den fachspezifischen Support für MDM-Admins. Dieser steht IT-Systembetreuerinnen und -betreuern, IT-Kustodinnen und -kustoden und IT-Regionalbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung, die auf der Support-Plattform registriert sind.
Weitere Informationen finden zum Apple School Manager finden Sie auf unserer Website Gerätemanagement (MDM).
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Wie wird der Apple School Manager eingerichtet?
Im Rahmen der Geräteinitiative “Digitales Lernen” ist das Anlegen des Apple School Managers, die Meldung der Organisations-ID und das Hinterlegen der Händler-Kennungen in der Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative für alle iPadOS-Tablet-Schulen, die nicht zentral verwaltet werden, unbedingt erforderlich. Diese Eingaben sind notwendig, damit alle an Ihren Schulstandort gesendeten Geräte automatisch Ihrer Schul-ID zugewiesen werden können und das Funktionieren des Gerätemanagements gewährleistet werden kann. ➔ Siehe Applikations-Handbuch: Punkt 7.1 – Daten überprüfen und bestätigen (PDF 2,9 MB)
WICHTIG:
- Die Einrichtung des Apple School Managers kann einige Tage Zeit in Anspruch nehmen, da die Schuldaten durch Apple verifiziert werden müssen!
- Abweichendes gilt für Wiener Pflichtschulen, da ein zentraler Apple School Manager vorhanden ist: Alle Wiener Pflichtschulen werden je nach Betriebssystem und MDM-Lösung zentral verwaltet. Bitte wenden Sie sich an die Servicestelle der Bildungsdirektion Wien unter: geraetesupport@bildung-wien.gv.at
Dieses Dokument informiert im Detail über die drei notwendigen Schritte.
In den folgenden drei kurzen Video-Tutorials zum Apple School Manager finden Sie zudem kurze Erklärungen zur richtigen Registrierung, Einrichtung und Authentifizierung Ihres Apple Gerätes:
- Apple School Manager - Registrierung
- Apple School Manager - Einrichtung
- Apple School Manager - Verknüpfte Authentifizierung
Sie finden die Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative hier: https://app.digitaleslernen.gv.at/login
Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative & Dokumentation
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Ich habe Fragen zur Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative. Wo finde ich Antworten?
Das Applikations-Handbuch dient als Einführung und Hilfestellung im Umgang mit der Applikation. Dieses wird laufend überarbeitet. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die aktuelle Version verwenden.
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Was ist mit analog übergebenen AVB-Unterfertigungen zu machen?
Bitte stellen Sie sicher, dass alle analog übergebenen AVB-Unterfertigungen sicher am Schulstandort verwahrt werden. Diese sollten bitte 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
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Gerätezuweisung: Können Klassengeräte auch Schüler/innen zugewiesen werden?
Auf Wunsch der Bildungsdirektionen sollen bitte im Lieferschein definierte Klassengeräte für Lehrerinnen und Lehrer in der Applikation für die Verwaltung der Geräteinitiative auch als Klassengeräte zugewiesen und nicht an Schüler/innen ausgegeben werden. Sollte die Zuweisung der Geräte wie am Lieferschein ersichtlich im Moment nicht möglich sein, geben Sie dies bitte dem Digitales Lernen Support-Team bekannt, welche Seriennummern in ein anderes Schuljahr transferiert werden sollen.