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FAQs für Schulen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen durch Schulen.

Teilnahme an der Initiative Digitales Lernen

Grundlage für die Teilnahme an der Initiative ist die Bestätigung des Letters of Intent. Er zeigt Entwicklungsbereiche für eine erfolgreiche Nutzung digitaler Geräte für das Lehren und Lernen auf. Mit der Zustimmung zu dieser niederschwelligen Absichtserklärung bestätigt die Schule, dass sie wesentliche Aktivitäten unternehmen wird, um ihre Digitalisierung voranzutreiben und die getätigten Investitionen sinnvoll einzusetzen. Dabei sollen Freiräume und Kreativität ermöglicht und unnötige Formalitäten vermieden werden.

Der Prozess des Anmeldeverfahrens zur Geräteinitiative “Digitales Lernen” für Schulen wird über eine IT-Applikation abgewickelt ("Applikation für die Verwaltung der Geräteinitiative „Digitales Lernen“). Teilnahmeberechtigte Schulen haben einen Zugang zu dieser Applikation erhalten bzw. erhalten einen solchen.

Wenn Ihre Schule bereits an der Geräteinitiative teilnimmt, ist eine Unterfertigung des “Letter of Intent” nicht erneut erforderlich!

Im Zuge der Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Initiative müssen die Schulpartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingebunden werden. Zudem ist es erforderlich, dass Pflichtschulen vor ihrer Anmeldung eine Abstimmung mit ihrem Schulerhalter in Bezug auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen vornehmen. 

Für die Teilnahme an der Geräteinitiative tauschen sich Schulen mit der Schulgemeinschaft darüber aus, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie im nächsten Schuljahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten. 

Nähere Informationen für das Schuljahr 2024/25 finden Sie hier: 

Digitalisierungskonzept

Das Digitalisierungskonzept kann in einem freien Format erstellt und an die Bedürfnisse Ihres Schulstandortes angepasst werden. Es muss kein eigenständiges Dokument sein, sondern in den Schulentwicklungsplan integriert werden.

Auf unserer Unterseite Digitalisierungskonzept & Infrastruktur finden Sie verschiedene Unterstützungsangebote, die bei der Entwicklung Ihres Digitalisierungskonzeptes helfen sollen.

Infrastruktur

Für die Einrichtung der notwendigen IKT-Infrastruktur am Schulstandort ist der Schulerhalter in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulstandort verantwortlich.

Das zugeschriebene Potential für das Lernen entfalten die digitalen Geräte nur dann, wenn die teilnehmenden Schulen über eine IT-Basis-Infrastruktur verfügen.

Dazu zählen:

  • ein Breitbandanschluss samt entsprechender Inhouse-Verkabelung,
  • WLAN/LAN-Kapazitäten in den für die teilnehmenden Klassen vorgesehenen Unterrichtsräumen,
  • eine ausreichende Internet-Bandbreite,
  • eine laufende Wartung und Instandhaltung dieser IT-Basis-Infrastruktur sowie
  • in einem bestimmten Ausmaß auch Lademöglichkeiten für Geräte.

 

Den Letter of Intent mit Informationen finden Sie hier.

Digitale Geräte: Anschaffung, Typ, Zubehör, Software, Nachbestellung u.a.

Nähere Informationen zu den Gerätespezifikationen finden Sie unter Gerätemodelle.

Die Betriebssysteme sind vorinstalliert. Darüber hinausgehende, schulspezifische Software-Konfigurationen können mit einem Gerätemanagement einfach ausgerollt werden.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den Gerätespezifikationen.

Nein, die Initiative sieht eine einheitliche Lösung für jede Schule vor. Die Geräte sollen die pädagogischen Anforderungen optimal unterstützen und eine spezifische Konfiguration aufweisen. Dies vereinfacht auch das Gerätemanagement am Schulstandort und erhöht die Sicherheit.

Ja, es gibt die Möglichkeit, Geräte für anspruchsberechtigte Schüler/innen nachzubestellen. Nähere Informationen zu Nachbestellungen finden Sie unter Lieferung & Nachbestellung!

Aus rechtlicher Sicht gilt ein digitales Endgerät (Hardware und Software) als „Arbeitsmittel“ für den Unterricht (§ 5 Abs. 2 Z. 1 SchOG; § 14 Abs. 5 SchUG). Die Schule hat daher die Möglichkeit, dieses Arbeitsmittel festzulegen und Regeln am Schulstandort festzulegen, die sicherstellen, dass das Gerät für den Einsatz in der Schule gut funktioniert.

Es ist also möglich, dass Schulen an ihrem Standort z.B. ein Maximum an privaten Anwendungen festlegen, die Schüler/innen auf den Geräten für die private Nutzung installieren dürfen. Weiters dürfen die privat aufgespielten Programme nicht die Sicherheit des Schulnetzes beeinträchtigen. Generell gelten die IT-Nutzungsbedingungen des § 12 IKT-SchulVO (BGBl. II Nr. 382/2021)

Die Spitzen des iPadOS-Tablets unterliegen einem natürlichen Verschleiß und müssen von Zeit zu Zeit gewechselt werden. Bei der Lieferung der iPadOS-Tablets werden ergänzend zu den Stiften auch Ersatzspitzen mitgeliefert. Diese können bei Bedarf an Schüler/innen ausgegeben werden.

Es hat sich in der Praxis bewährt, die gelieferten Ersatzspitzen in der Zwischenzeit sicher an Ihrem Schulstandort zu verwahren und diese nicht unmittelbar mit der erstmaligen Geräteübergabe an Schüler/innen auszugeben.

Ja, überzählige Geräte werden abgeholt.

Überzählige Geräte an Ihrem Schulstandort müssen umgehend in der Applikation im Reiter „Geräteverwaltung“ als überzählig markiert werden.

Eine Abholung der Geräte erfolgt allerdings nicht ohne vorhergehende Kommunikation durch das BMBWF oder den OeAD. Die hinterlegten Ansprechpersonen in der Applikation werden via E-Mail über eine vorgesehene Abholung informiert.

Sollten im Zuge einer Abholung Fragen aufkommen, zögern Sie nicht den OeAD unter digitaleslernen.oead.at/kontakt zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier: Überzählige Geräte & Abholung

Durch den Verzicht auf die Übernahme eines digitalen Geräts erlischt nach Ablauf des Schuljahres die Anspruchsberechtigung. Somit muss seitens der Erziehungsberechtigten ein passendes Eigengerät beschafft werden, das für die Teilnahme am Unterricht in der digitalen Klasse benötigt wird. Hier finden Sie weitere Informationen zur Verwendung von Eigengeräten.

Grundlage dafür ist das SchulDigiG: Dieses regelt in § 4 den begünstigten Personenkreis, um digitale Endgeräte auf dieser Grundlage zu beziehen. Den Regelfall stellen demzufolge Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe dar und Schülerinnen und Schüler der 6. – 8. Schulstufe, wenn sie in eine Klasse neu eingeteilt werden, in der ein Digitalisierungskonzept angewendet wird.

Sollte das Zubehör eines Geräts beschädigt sein oder nicht mehr funktionieren, ist dies als Garantiefall zu melden. Dies ist notwendig, um etwaige Garantieansprüche geltend machen zu können. Die jeweiligen Service-Seiten der Lieferanten finden Sie hier.

Geräte für Pädagoginnen und Pädagogen

Das Gesetz sieht ab dem Schuljahr 2023/24 (auch für die Folgejahre) keine weitere Bereitstellung von Klassengeräten durch den Bund vor.

Nach den Bestimmungen des SchulDigiG wurden in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei Geräte, je erstmals teilnehmender Klasse, für Lehrpersonen für den Unterricht zur Verfügung gestellt (von uns meist „Klassengeräte“ genannt). Im Bereich der Pflichtschulen gingen diese Geräte in das Eigentum der Länder über.

Sollten Klassengeräte defekt werden, sind auch diese über die Serviceportale der Lieferanten einzumelden.

Für die praktische Vorbereitung der Pädagoginnen und Pädagogen auf den Einsatz der Geräte sollen jene Geräte, die aktuell schon am Standort sind (z.B. Leihgeräte an Bundesschulen, Stand-PCs), verwendet werden. Viele Methoden und Anwendungen sind unabhängig vom Gerätetyp einsetzbar.

Alle Pädagoginnen und Pädagogen sollen auf das Unterrichten mit Informations- und Kommunikationstechnologien in Blended und Distance Learning Settings gut vorbereitet werden. Als Lehrperson können Sie sich z.B. über folgende Angebote weiterbilden:

Weitere Angebote finden Sie auf unserer Unterseite Fortbildungs- und Unterstützungsangebote.

Kosten

Die in digitalen Klassen zum Einsatz kommenden Geräte sollen die pädagogischen Anforderungen optimal unterstützen und dafür eine einheitliche Konfiguration aufweisen. Dies vereinfacht auch das Gerätemanagement am Schulstandort und erhöht die IT-Sicherheit des Schulnetzwerks. 

Die rechtliche Grundlage der Geräteinitiative (SchulDigiG) sieht grundsätzlich die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler teilnehmender Klassen mit dem angebotenen Gerät vor. 

Sollten Schüler/innen bereits ein digitales Gerät besitzen und dieses in der Schule verwenden wollen, ist dies unter gewissen Umständen möglich. Für die Verwendung von Eigengeräten ist ein formaler Prozess vorgesehen.

Nähere Informationen zu diesem Prozess finden Sie unter Verwendung von Eigengeräten.

Ja, das ist vereinbar.

Die digitalen Endgeräte gemäß SchulDigiG gelten als „Arbeitsmittel“ für den Unterricht (§ 5 Abs. 2 Z. 1 SchOG; § 14 Abs. 5 SchUG). Die Anschaffung von Arbeitsmitteln durch Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich von der Schulgeldfreiheit gemäß §5 Abs. 2 Z. 1 SchOGausgenommen.

Schadensfall (Versicherung, Garantie, Haftung, Diebstahl)

Schadensfälle werden direkt zwischen Eigentümer (bei Schüler/innen-Geräten sind das die Erziehungsberechtigten) und Lieferanten der Geräte abgewickelt. Die Geräte werden mit einer zwei bis vier jährigen Garantiedauer. Die genaue Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab (--> Gerätetypen je Schuljahr).

Wichtig: Die Schule hat keine Pflichten oder Aufgaben bei Garantiefällen von Schüler/innen-Geräten. Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten. Schadensfälle sind vom Lieferanten innerhalb von 7 Werktagen zu beheben. Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren wie z.B. Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.

Sollte bei Lehrendengeräten ein Garantie- oder sonstiger Schadensfall auftreten, können ebenso die Garantieportale der Lieferanten genutzt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bitte melden Sie den Diebstahl bei der örtlichen Polizei und lassen Sie sich eine Diebstahlsanzeige ausstellen. Für die polizeiliche Meldung benötigen Sie die Seriennummer des gestohlenen Gerätes. Diese finden Sie in der Applikation zur Geräteinitiative oder auf dem Lieferschein.


Ihre Schule ist eine Bundesschule?

Als Bundesschule senden Sie uns die Diebstahlsanzeige zusammen mit der Seriennummer des Geräts unter digitaleslernen.oead.at/kontakt

Das Support-Team der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ übernimmt dann die Meldung an das BMBWF.

Bitte informieren Sie auch die zuständige Bildungsdirektion über die Diebstahlsanzeige. 

 

Ihre Schule ist eine Pflichtschule bzw. eine Sonderschule?

In diesem Fall ist die zuständige Bildungsdirektion Ihre erste Anlaufstelle. Sie gibt Ihnen Auskunft über bestehende Vorgaben des Eigentümers der Geräte in Bezug auf die Meldung von Diebstählen und einen allfälligen Ersatz von Klassengeräten.

Wenn Sie an einer Wiener Pflichtschule arbeiten, senden Sie die Diebstahlsmeldung und Seriennummer bitte an die E-Mail-Adresse geraetesupport@bildung-wien.gv.at.

Gerätemanagement (MDM)

Ein Gerätemanagement (auch: Mobile Device Management (MDM)), dient dazu, die digitalen Geräte der Schüler/innen zentral zu verwalten und die Umsetzung des Digitalisierungskonzepts zu unterstützen. Man kann damit z.B. Software für den Unterricht zur Verfügung stellen und regelmäßige Sicherheitsupdates auf allen Geräten im Schulnetz durchführen.

Ja, ein Gerätemanagement ist im Gesetz eindeutig und zwingend vorgegeben (siehe dazu §6 des SchulDigiG). Dies kann durch ein MDM-System erfolgen. Das MDM dient einem sicheren und pädagogisch wirkungsvollen Einsatz der Geräte im Rahmen des Unterrichts und ist daher auch unbedingt erforderlich.

Für das Gerätemanagement mit den Betriebssystemen Windows, iPadOS und Android ist standardmäßig der Einsatz von Microsoft Intune vorgesehen. Für Chromebooks kommt Google Workspace zum Einsatz.

In diesem Zusammenhang stehen Standardkonfigurationen, Schulungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese Angebote stellt der Bund auch anderen Schulerhaltern bereit, um das Gerätemanagement mit Microsoft Intune aufzusetzen. Voraussetzung ist aber eine bestehende Microsoft 365 A3 Lizenz, oder eine separate Microsoft Intune Lizenz. Die Moodle Hubs des NCoC eEducation begleiten die Einführung der beiden zur Verfügung gestellten Gerätemanagement Lösungen:

Sollten Schulerhalter andere MDM-Lösungen präferieren, sind entsprechende Begleitmaßnahmen selbst sicherzustellen.

Zur Gewährleistung der Unterrichtsziele ist es möglich, dass Lehrerinnen und Lehrer außerdem während des IKT-gestützten Unterrichts mittels Fernverwaltung – gemeint ist eine Classroom-Management-Software – auf die Geräte ihrer Schülerinnen und Schüler zugreifen. Dieser Zugriff muss so ausgestaltet sein, dass er für die Schülerinnen und Schüler auf jeden Fall wahrnehmbar ist. Auch das ist im Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) geregelt. Eine Classroom-Management-Software kann im Rahmen der Geräteinitiative zum Einsatz kommen, muss aber nicht verwendet werden. Einblicke in den Einsatz einer Classroom Management Software in der Praxis können Sie in diesem Beitrag gewinnen.

Ein Classroom Management ist eine Software, die der erweiterten Kontrolle der digitalen Endgeräte durch die Lehrpersonen dient. Sie unterstützt Lehrpersonen dabei im Blick zu behalten, was Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer mit ihren digitalen Endgeräten tun. Mit einigen Software-Lösungen kann man z.B. die gewünschten Applikationen auf den Geräten der Kinder öffnen oder auch nicht gewünschte Applikationen sperren. Eine solche Software kann im Rahmen der Geräteinitiative zum Einsatz kommen, muss aber nicht verwendet werden.

Vom Classroom Management zu unterscheiden ist das Mobile Device Management (Gerätemanagement), das verbindlich vorgesehen ist und dazu dient, die digitalen Geräte der Schüler/innen zentral zu verwalten und die Umsetzung des Digitalisierungskonzepts zu unterstützen, also z.B. Software für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, regelmäßige Sicherheitsupdates durchzuführen, und ähnliches.

Nähere Informationen zum Gerätemanagement finden Sie hier!

Die Gerätemanagementsysteme Microsoft Intune und Google Workspace for Education, deren Einsatz vom BMBWF unterstützt wird, sind Gerätemanagement Lösungen. Eine Classroom Management Lösung ist nicht automatisch inkludiert, sondern müsste (wenn gewünscht) separat von der Schule organisiert werden.

Zur Unterstützung der mit dem Gerätemanagement beauftragten Personen hat das BMBWF einen fachspezifischen Support für MDM-Admins eingerichtet. Diese Plattform steht nur registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung und bietet Unterstützung bei fachlichen Fragen zur Konfiguration und dem laufenden Betrieb der MDM-Lösungen MS Intune for Education und Google Workspace for Education.

Dieser Support steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:

  • IT-Systembetreuerinnen und -betreuern
  • IT-Kustodinnen und -kustoden
  • IT-Regionalbetreuerinnen und -betreuern

Diese können sich auf der Support-Plattform registrieren und Supportfälle einmelden. Bitte beachten Sie, dass diese Plattform nur registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung steht.

Für die Einbindung von iPadOS-Eigengeräten in den Apple School Manager finden sich Informationen in der iPadOS MDM-Anleitung. Falls Sie Geräte selbst als vollverwaltete Geräte registrieren möchten, so funktioniert das über den Apple Konfigurator 2, der ein MacOS-basiertes Gerät voraussetzt. Eine Anleitung von Apple finden Sie hier.

Für darüber hinausgehende Fragen zur Geräteverwaltung wenden Sie sich bitte an den fachspezifischen Support für MDM-Admins. Dieser steht IT-Systembetreuerinnen und -betreuern, IT-Kustodinnen und -kustoden und IT-Regionalbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung, die auf der Support-Plattform registriert sind.

Weitere Informationen finden zum Apple School Manager finden Sie auf unserer Website Gerätemanagement (MDM).

Im Rahmen der Geräteinitiative “Digitales Lernen” ist das Anlegen des Apple School Managers, die Meldung der Organisations-ID und das Hinterlegen der Händler-Kennungen in der Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative für alle iPadOS-Tablet-Schulen, die nicht zentral verwaltet werden, unbedingt erforderlich. Diese Eingaben sind notwendig, damit alle an Ihren Schulstandort gesendeten Geräte automatisch Ihrer Schul-ID zugewiesen werden können und das Funktionieren des Gerätemanagements gewährleistet werden kann. ➔ Siehe Applikations-Handbuch: Daten überprüfen und bestätigen (PDF 2,9 MB)

WICHTIG: 

  • Die Einrichtung des Apple School Managers kann einige Tage Zeit in Anspruch nehmen, da die Schuldaten durch Apple verifiziert werden müssen!
  • Abweichendes gilt für Wiener Pflichtschulen, da ein zentraler Apple School Manager vorhanden ist: Alle Wiener Pflichtschulen werden je nach Betriebssystem und MDM-Lösung zentral verwaltet. Bitte wenden Sie sich an die Servicestelle der Bildungsdirektion Wien unter: 

Dieses Dokument informiert im Detail über die drei notwendigen Schritte.

In den folgenden drei kurzen Video-Tutorials zum Apple School Manager finden Sie zudem kurze Erklärungen zur richtigen Registrierung, Einrichtung und Authentifizierung Ihres Apple Gerätes:

  1. Apple School Manager - Registrierung
  2. Apple School Manager - Einrichtung
  3. Apple School Manager - Verknüpfte Authentifizierung

Sie finden die Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative hier:  https://app.digitaleslernen.gv.at/login

Ja, es gibt diverse andere Möglichkeiten, die Geräte an Ihrer Schule zu verwalten, wie z.B. die Linux-Desktop-Musterlösung. Beim Einsatz von eigenen Lösungen ist eigenverantwortlich darauf zu achten, dass das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz und die IKT-Schulverordnung eingehalten werden. Der MDM-Support kann bei alternativen Lösungen keine Auskunft geben. Dieser ist rein mit der Erbringung von Leistungen für die vom BMBWF angebotenen Systeme beauftragt.

Je nach Gerätetyp, gibt es wichtige Schritte zu beachten, wenn Sie ein Schüler/innengerät aus Ihrem MDM herauslösen möchten.

Nachfolgend finden Sie Anleitungen für unterschiedliche Gerätetypen (auf der eEducation Moodle Seite werden Sie "Anleitungen für das Entfernen von Geräten" genannt):

 

Bei fachlichen Fragen zur Konfiguration und dem laufenden Betrieb der MDM-Lösungen Microsoft Intune und Google Workspace for Education wenden Sie sich bitte an den MDM-Support.

Organisatorische Informationen zum Prozess des Schulwechsels finden Sie in unserem Schulwechsel-Guide.

Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative & Dokumentation

Das Applikations-Handbuch dient als Einführung und Hilfestellung im Umgang mit der Applikation. Dieses wird laufend überarbeitet. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die aktuelle Version verwenden. Löschen Sie ggf. Ihren Browser-Cache, falls Sie denken, dass Ihnen eine veraltete Version angezeigt wird.

Bitte stellen Sie sicher, dass alle analog übergebenen AVB-Unterfertigungen sicher am Schulstandort verwahrt werden. Diese sollten bitte 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Im Lieferschein definierte Klassengeräte für Lehrerinnen und Lehrer sollen in der Applikation für die Verwaltung der Geräteinitiative auch als Klassengeräte zugewiesen und nicht an Schüler/innen ausgegeben werden.

Bei der Ausgabeliste handelt es sich um eine Übergabedokumentation der digitalen Geräte für die jeweilige ausgestattete Klasse. Sie enthält die Namen aller ausgestatteten Schülerinnen und Schülerinnen sowie die Seriennummern der übergebenen Geräte.

Im Zuge der Übergabe soll die Ausgabeliste von allen Beteiligten (Schüler/innen oder deren Erziehungsberechtigten und den anwesenden Lehrpersonen) mit Ort und Datum unterschrieben werden. Anschließend wird die Ausgabeliste in der Applikation in der jeweiligen Klasse hochgeladen.

Die Vorlage der Ausgabeliste kann aus der Applikation in der entsprechenden Klasse heruntergeladen werden. Wechseln Sie dazu in der Applikation in der jeweiligen Klasse in die Registerkarte "Gerätezuweisung". Klicken Sie dann auf "Ausgabeliste drucken". Sammeln Sie die Unterschriften ein und laden Sie anschließend die Ausgabeliste in der Applikation hoch, indem Sie in der Klasse in der Registerkarte "Gerätezuweisung" auf "Ausgabeliste hochladen" klicken.

Eine ausführlichere technische Anleitung finden Sie im Applikations-Handbuch.

Ja, es ist erforderlich, jede Geräteübergabe an eine/n Schüler/in auf einer Ausgabeliste zu dokumentieren.

Demnach können Sie die Ausgabeliste natürlich auch einfach erneut ausdrucken und lediglich jene Schüler/innen unterschreiben lassen, die neu im Klassenverband sind und später als die anderen Schüler/innen mit Geräten ausgestattet wurden. Sie können die Ausgabeliste anschließend zusätzlich hochladen.

Wechseln Sie dazu wie gehabt in der Applikation in die Klasse, in der sich das Kind befindet, in die Registerkarte "Gerätezuweisung". Klicken Sie dann auf "Ausgabeliste drucken". Sammeln Sie für die neuen Schüler/innen im Klassenverband die Unterschriften ein und laden Sie anschließend die Ausgabeliste in der Applikation hoch, indem Sie in der Klasse in der Registerkarte "Gerätezuweisung" auf "Ausgabeliste hochladen" klicken. Sie können diesen Vorgang bei jeder Klasse mehrmals wiederholen.

Wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, alle Unterschriften von den betreffenden Schüler/innen einzuholen, können Sie vom OeAD ein individuelles Bestätigungsschreiben anfordern. Dieses Bestätigungsschreiben muss pro Klasse (d.h. pro nicht vollständiger Ausgabeliste) ausgefüllt werden, mit Schulstempel versehen und von der Schulleitung handschriftlich unterschrieben werden. Wenn Sie ein solches Schreiben benötigen, wenden Sie sich bitte an digitaleslernen.oead.at/kontakt.

Um eine reibungslose Abwicklung der Geräteinitiative zu garantieren, sind mindestens zwei unterschiedliche Ansprechpersonen in der Applikation anzulegen. Die Rollen der Schulleitung, der Ansprechperson für die Lieferung und der Ansprechperson für das Gerätemanagement sind dabei verpflichtend zu vergeben. Es kann eine Person auch mehrere, aber nicht alle Rollen innehaben. Insgesamt stehen folgende Rollen zur Vergabe in der Applikation zur Verfügung, die mit unterschiedlichen Aufgaben einhergehen:

  • Schulleitung: Dabei handelt es sich um die Direktorin bzw. den Direktor des Schulstandortes. Diese Person wird immer dann kontaktiert, wenn andere Personen nicht erreichbar sind oder komplexere Fälle bearbeitet werden müssen.
  • Ansprechpersonen: Diese Personen sind für den organisatorischen Ablauf der Geräteinitiative am Schulstandort zuständig. Deshalb kontaktieren wir diese Personen immer dann, wenn es allgemeine Fragen zu Aspekten der Geräteinitiative an Ihrem Schulstandort gibt. Das betrifft zum Beispiel: Nachbestellungen, die Anlage von Schüler/innen-Daten, Seriennummer-Verschiebungen, etc.
  • Ansprechperson für die Lieferung: Diese Person wird von den Lieferanten in Zusammenhang mit der Lieferung und Abholung von überzähligen Geräten kontaktiert. Sie erhält daher die Informationen zu Liefer- und Abholterminen.
  • Ansprechperson für das Gerätemanagement: Diese Person ist mit der Verwaltung des Mobile Device Managements (MDM) am Schulstandort betraut. Diese Person kontaktieren wir, wenn wir Rückfragen zu MDM relevanten Aspekten an Ihrem Schulstandort haben, z.B. bei einem Gerätetausch durch einen Garantiefall oder Schulwechsel.

 

Die Rollen „Ansprechperson für die Lieferung“ und „Ansprechperson für Gerätemanagement“ können grundsätzlich auch von einer Person eingenommen werden, welche bereits als Ansprechperson angelegt ist.

Entsprechend ihrer Rolle(n) erhalten Ansprechpersonen vom OeAD beispielsweise auch Infomailings.

Bitte beachten Sie: Nicht jede Ansprechperson erhält auch automatisch einen Zugang zur Applikation, da nicht jede Ansprechperson Zugang zu dieser benötigt. Wenn Sie eine neue Ansprechperson anlegen, die einen Zugang zur Applikation erhalten soll, dann kennzeichnen Sie das bitte in der Applikation.

Sollte eine Ansprechperson, die bereits angelegt wurde, einen Zugang zur Applikation benötigen und noch keinen erhalten haben, informieren Sie uns bitte unter digitaleslernen.oead.at/kontakt. Wir können dann im Nachgang einen Benutzer für die jeweilige Ansprechperson anlegen.

Eine technische Beschreibung zur Ansprechpersonenanlage finden Sie im Applikations-Handbuch.

OeAD Digitales Lernen Support

Hier erreichen Sie unsere Support-Hotline: 

+43 720 080356  (Mo - Fr von 08:30 – 16:00 Uhr)

digitaleslernen.oead.at/kontakt

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