Häufig gestellte Fragen

Teilnahme an der Initiative Digitales Lernen

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  • Grundlage für die Teilnahme an der Initiative ist die Bestätigung des Letters of Intent, der Entwicklungsbereiche für eine erfolgreiche Nutzung digitaler Geräte für das Lehren und Lernen aufzeigt. Mit der Zustimmung zu dieser niederschwelligen Absichtserklärung bestätigt die Schule, dass sie wesentliche Aktivitäten unternehmen wird, um ihre Digitalisierung voranzutreiben und die getätigten Investitionen sinnvoll einzusetzen. Dabei sollen Freiräume und Kreativität ermöglicht und unnötige Formalitäten vermieden werden.

    Der Prozess des Anmeldeverfahrens zur Geräteinitiative “Digitales Lernen” für Schulen wird über eine IT-Applikation abgewickelt("Applikation für die Verwaltung der Geräteinitiative „Digitales Lernen“). Teilnahmeberechtigte Schulen wurden über den Anmeldeprozess via E-Mail informiert.

    Wenn Ihre Schule bereits an der Geräteinitiative teilnimmt, ist eine Unterfertigung des “Letter of Intent” nicht erneut erforderlich!

  • Zunächst ist es essenziell, Erziehungsberechtigte auf den Mehrwert der Initiative aufmerksam zu machen: 

    • So ist es in der heutigen Zeit wichtig, Schülerinnen und Schülern den reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten altersgerecht näherzubringen. Dies ist wesentlicher Bestandteil einer zukunftsorientierten Ausbildung. 
    • Mit der Initiative wird angestrebt, möglichst vielen Kindern zu den gleichen Rahmenbedingungen den Zugang zu digitaler Bildung zu ermöglichen. 
    • Bitte stellen Sie den Erziehungsberechtigten außerdem Ihr pädagogisches Konzept vor und erklären Sie, wieso Sie als Standort an der Initiative teilnehmen und in Ihrer Schulentwicklung einen Fokus auf IT-gestützten Unterricht setzen.

    Aus rechtlicher Sicht gilt ein derartiges digitales Gerät (Hardware und Software) als „Arbeitsmittel“ für den Unterricht (§ 5 Abs. 2 Z. 1 SchOG; § 14 Abs. 5 SchUG). Die Schule hat die Möglichkeit, dieses Arbeitsmittel festzulegen.

  • Im Zuge der Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Initiative müssen die Schulpartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingebunden werden. Zudem müssen Pflichtschulen vor ihrer Anmeldung eine Abstimmung mit ihrem Schulerhalter in Bezug auf die infrastrukturellen Rahmenbedingungen vornehmen. 

    Für die Teilnahme an der Geräteinitiative tauschen sich Schulen mit der Schulgemeinschaft darüber aus, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie im nächsten Schuljahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten. Nähere Informationen siehe: 

Digitalisierungskonzept

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  • Das Digitalisierungskonzept kann in einem freien Format erstellt und an die Bedürfnisse Ihres Schulstandortes angepasst werden. Es soll kein eigenständiges Dokument sein, sondern in den Schulentwicklungsplan integriert werden.

  • Auf unserer Unterseite Digitalisierungskonzept finden Sie verschiedene Materialien und Unterstützungsangebote, die bei der Entwicklung Ihres Digitalisierungskonzeptes helfen sollen:

    • Einführende Informationen, Tipps und Unterstützungsangebote zum Digitalisierungskonzept finden Sie hier.
    • Bei der Entwicklung Ihres standortspezifischen Digitalisierungskonzeptes unterstützt Sie die Bildungsdirektion gerne. Bitte wenden Sie sich im Falle von Fragen an Ihre/n zuständige/n Schulqualitätsmanager/in bzw. die pädagogische IT-Koordination der Bildungsdirektion.
    • Ein Onlinekurs, der sogenannte digi.konzept MOOC knüpft an den bereits bekannten Distance Learning MOOC an und ist dazu gedacht, Sie bei der Entwicklung Ihres Digitalisierungskonzeptes mit grundlegenden Impulsen und Informationen zu unterstützen.
    • Nützen Sie auch die Angebote von eEducation. Die Qualitätsmatrix des NCoC berücksichtigt unterschiedliche Entwicklungsstufen, liefert Impulse und gibt Orientierung zu Entwicklungsfeldern.

Die digitalen Geräte: Anschaffung, Typ, Zubehör, Software, Nachbestellung ...

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Geräte für Pädagoginnen und Pädagogen

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Kosten

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Schadensfall (Versicherung, Garantie, Haftung, Diebstahl)

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  • Schadensfälle werden direkt zwischen Eigentümer (bei Schüler/innen-Geräten sind das die Erziehungsberechtigten) und Lieferanten der Geräte abgewickelt. Die Geräte werden mit einer zwei bis vier jährigen Garantiedauer. Die genaue Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab (--> Gerätetypen je Schuljahr).

    Wichtig: Die Schule hat keine Pflichten oder Aufgaben bei Garantiefällen von Schüler/innen-Geräten. Eine Abwicklung von Schadensfällen erfolgt zwischen den Erziehungsberechtigten und Lieferanten. Schadensfälle sind vom Lieferanten innerhalb von 7 Werktagen zu beheben. Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren wie z.B. Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.

    Sollte bei Lehrendengeräten ein Garantie- oder sonstiger Schadensfall auftreten, können ebenso die Garantieportale der Lieferanten genutzt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

     

  • Ein Klassengerät wurde gestohlen. Wie gehe ich vor?

    Der Diebstahl eines Klassengerätes ist unangenehm, aber Eines vorweg: Die Schule bzw. Lehrkräfte haften in diesem Fall nicht, sofern nicht vorsätzlich oder sehr fahrlässig gegen Sicherheitsauflagen verstoßen wurde.

    Bitte melden Sie den Diebstahl bei der örtlichen Polizei und lassen Sie sich eine Diebstahlsanzeige ausstellen. Für die polizeiliche Meldung benötigen Sie die Seriennummer des gestohlenen Gerätes. Diese finden Sie in der Applikation zur Geräteinitiative oder auf dem Lieferschein.

     

    Ihre Schule ist eine Bundesschule?

    Als Bundesschule senden Sie uns die Diebstahlsanzeige zusammen mit der Seriennummer des Geräts unter digitaleslernen.oead.at/kontakt

    Das Support-Team der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ übernimmt dann die Meldung an das BMBWF.

    Bitte informieren Sie auch die zuständige Bildungsdirektion über die Diebstahlsanzeige. 

     

    Ihre Schule ist eine Pflichtschule bzw. eine Sonderschule?

    In diesem Fall ist die zuständige Bildungsdirektion Ihre erste Anlaufstelle. Sie gibt Ihnen Auskunft über bestehende Vorgaben des Eigentümers der Geräte in Bezug auf die Meldung von Diebstählen und einen allfälligen Ersatz von Klassengeräten.

    Wenn Sie an einer Wiener Pflichtschule bzw. Sonderschule arbeiten, senden Sie die Diebstahlsmeldung und Seriennummer bitte an die E-Mail-Adresse  geraetesupport@bildung-wien.gv.at.

Gerätemanagement (MDM)

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  • Ja, ein Gerätemanagement ist im Gesetz eindeutig und zwingend vorgegeben (siehe dazu §6 des SchulDigiG). Dies kann durch ein MDM erfolgen. Das MDM dient einem sicheren und pädagogisch wirkungsvollen Einsatz der Geräte im Rahmen des Unterrichts und ist daher auch unbedingt erforderlich.

  • Für das Gerätemanagement mit den Betriebssystemen Windows, iPadOS und Android ist aufgrund einer für den Bereich der Bundesschulen bestehenden Lizenzierung standardmäßig der Einsatz von Microsoft Intune vorgesehen. Für Chromebooks kommt Google Workspace zum Einsatz.

    In diesem Zusammenhang stehen Standardkonfigurationen, Schulungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese Angebote stellt der Bund auch anderen Schulerhaltern bereit, um das Gerätemanagement mit Microsoft Intune aufzusetzen. Voraussetzung ist aber eine bestehende Microsoft 365 A3 Lizenz, oder eine separate Microsoft Intune Lizenz. Die Moodle Hubs des NCoC eEducation begleiten die Einführung der beiden zur Verfügung gestellten Gerätemanagement Lösungen:

    Sollten Schulerhalter andere MDM-Lösungen präferieren, sind entsprechende Begleitmaßnahmen selbst sicherzustellen.

  • Ein Classroom Management ist eine Software, die der erweiterten Kontrolle der digitalen Endgeräte durch die Lehrpersonen dient. Sie unterstützt Lehrpersonen dabei im Blick zu behalten, was Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer mit ihren digitalen Endgeräten tun. Mit einigen Software-Lösungen kann man z.B. die gewünschten Applikationen auf den Geräten der Kinder öffnen oder auch nicht gewünschte Applikationen sperren. Eine solche Software kann im Rahmen der Geräteinitiative zum Einsatz kommen, muss aber nicht verwendet werden.

    Vom Classroom Management zu unterscheiden ist das Mobile Device Management (Gerätemanagement), welches verbindlich vorgesehen ist und dazu dient, die digitalen Geräte der Schüler/innen zentral zu verwalten und die Umsetzung des Digitalisierungskonzepts zu unterstützen, also z.B. Software für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, regelmäßige Sicherheitsupdates durchzuführen, und ähnliches.

    Nähere Informationen zum Gerätemanagement finden Sie hier!

    Die Gerätemanagementsysteme Microsoft Intune und Google Workspace for Education, deren Einsatz vom BMBWF unterstützt wird, sind Gerätemanagement Lösungen. Eine Classroom Management Lösung ist nicht automatisch inkludiert, sondern müsste (wenn gewünscht) separat von der Schule organisiert werden.

  • Zur Unterstützung der mit dem Gerätemanagement beauftragten Personen wurde vom BMBWF ein fachspezifischer Support für MDM-Admins eingerichtet. Diese Plattform steht nur registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung und bietet Unterstützung bei fachlichen Fragen zur Konfiguration und dem laufenden Betrieb der MDM-Lösungen MS Intune for Education und Google Workspace for Education.

    Dieser Support steht folgenden Zielgruppen zur Verfügung:

    • IT-Systembetreuerinnen und -betreuern
    • IT-Kustodinnen und -kustoden
    • IT-Regionalbetreuerinnen und -betreuern

    Diese können sich auf der Support-Plattform registrieren und Supportfälle einmelden. Bitte beachten Sie, dass diese Plattform nur registrierten Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung steht.

  • Für die Einbindung von iPadOS-Eigengeräten in den Apple School Manager finden sich Informationen in der iPadOS MDM-Anleitung. Falls Sie Geräte selbst als vollverwaltete Geräte registrieren möchten, so funktioniert das über den Apple Konfigurator 2, der ein MacOS-basiertes Gerät voraussetzt. Eine Anleitung von Apple finden Sie hier.

    Für darüber hinausgehende Fragen zur Geräteverwaltung wenden Sie sich bitte an den fachspezifischen Support für MDM-Admins. Dieser steht IT-Systembetreuerinnen und -betreuern, IT-Kustodinnen und -kustoden und IT-Regionalbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung, die auf der Support-Plattform registriert sind.

    Weitere Informationen finden zum Apple School Manager finden Sie auf unserer Website Gerätemanagement (MDM).

  • Im Rahmen der Geräteinitiative “Digitales Lernen” ist das Anlegen des Apple School Managers, die Meldung der Organisations-ID und das Hinterlegen der Händler-Kennungen in der Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative für alle iPadOS-Tablet-Schulen, die nicht zentral verwaltet werden, unbedingt erforderlich. Diese Eingaben sind notwendig, damit alle an Ihren Schulstandort gesendeten Geräte automatisch Ihrer Schul-ID zugewiesen werden können und das Funktionieren des Gerätemanagements gewährleistet werden kann. ➔ Siehe Applikations-Handbuch: Punkt 7.1 – Daten überprüfen und bestätigen (PDF 2,9 MB)

    WICHTIG: 

    • Die Einrichtung des Apple School Managers kann einige Tage Zeit in Anspruch nehmen, da die Schuldaten durch Apple verifiziert werden müssen! 
    • Abweichendes gilt für Wiener Pflichtschulen, da ein zentraler Apple School Manager vorhanden ist: Alle Wiener Pflichtschulen werden je nach Betriebssystem und MDM-Lösung zentral verwaltet. Bitte wenden Sie sich an die Servicestelle der Bildungsdirektion Wien unter: 

    Dieses Dokument informiert im Detail über die drei notwendigen Schritte.

    In den folgenden drei kurzen Video-Tutorials zum Apple School Manager finden Sie zudem kurze Erklärungen zur richtigen Registrierung, Einrichtung und Authentifizierung Ihres Apple Gerätes:

    1. Apple School Manager - Registrierung
    2. Apple School Manager - Einrichtung
    3. Apple School Manager - Verknüpfte Authentifizierung

    Sie finden die Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative hier:  https://app.digitaleslernen.gv.at/login

Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative & Dokumentation

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