Garantie, Versicherung & Reparaturen
Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Garantie, Versicherung & Reparaturen.
Garantie
Für die gelieferten Geräte und das geräterelevante Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) gibt es eine Garantie des Lieferanten.
Die Geräte haben zwei bis vier Jahre Garantie. Die genaue Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab (Gerätetypen je Schuljahr).
Der Lieferant garantiert mangelfreie Geräte auszuliefern. Tritt ein Defekt am Gerät oder geräterelevanten Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) auf, der auf einen Mangel zurückzuführen ist, muss der Lieferant das Gerät über die Garantie reparieren oder den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
Für den Akku gilt die gleiche Garantiezeit wie für das Gerät. Innerhalb der Garantiezeit eines Gerätes muss dessen Akku maximal einmal getauscht werden, sofern er als defekt gilt. Ein Akku gilt dann als defekt, wenn er entweder nur noch 50% oder weniger seiner Designkapazität aufweist oder sich nicht mehr laden lässt.
Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren wie z.B. Diebstahl oder selbstverschuldete Beschädigung wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.
Garantie- und Service-Fälle sind von den Eigentümer/innen der Geräte zu melden.
Das bedeutet, dass bei Schüler/innen-Geräten die Erziehungsberechtigten solche Fälle melden müssen.
Im Rahmen der Garantie sind im Regelfall technische Defekte abgedeckt, die ohne äußere Einwirkungen auftreten.
Beispiele für keinen Garantiefall:
- Der Schaden wurde durch einen Sturz (z.B. Herunterfallen) des Geräts verursacht
- Es handelt sich um einen Schaden aufgrund von mechanischer Einwirkung von außen (z.B. Bruch, extreme Hitze)
- Der Schaden wurde durch einen äußeren Umwelteinfluss (z.B. elektrische Überspannung, Überschwemmung, etc.) verursacht
- Es handelt sich um einen Flüssigkeitsschaden und es ist Feuchtigkeit ins Gerät eingedrungen
- Es handelt sich um einen Softwarefehler in diversen Schulprogrammen
WICHTIG: Die tatsächliche Bewertung und Bearbeitung eines Garantiefalls erfolgt durch den jeweiligen Lieferanten und die hier genannten Beispiele stellen lediglich Erfahrungswerte dar. Der OeAD ist in die Abwicklung von Garantiefällen sowie deren Bewertung nicht eingebunden.
Service-Seiten der jeweiligen Lieferanten und Gerätetypen
Wenn das Gerät oder Zubehör defekt ist, reichen Sie den Garantiefall bzw. den Reparaturwunsch bitte auf den jeweiligen Service-Seiten des Lieferanten ein bzw. geben Sie dem Lieferanten auf dem unten genannten Weg Ihren Service-Fall bekannt.
Der OeAD ist in die Abwicklung von Garantie- und Servicefällen nicht involviert.
Nach der Bekanntgabe Ihres Garantiefalls wird der Garantiesanspruch vom Lieferanten geprüft. Wenn es sich um einen Garantiefall handelt, wird die Reparatur vom Lieferanten ohne weitere Kosten für Sie durchgeführt. Darüber hinaus können kostenpflichtige Reparaturen für selbstverschuldete Schäden angefragt werden.
WICHTIG: Sollten Sie ein Gerät einschicken und der Lieferant stellt fest, dass es sich bei dem Schaden um keinen Garantiefall handelt, kann dieser auch Kosten für den Versand sowie die Beurteilung des Schadens verrechnen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Umgang mit Reparaturen & Verlust
Der Lieferant ACP Techrent GmbH (ehemals OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H.) ist für Garantie- und Schadensfälle folgender Gerätetypen Ihr Ansprechpartner:
- Android Tablet (ausgeliefert in den Schuljahren 2024/25, 2023/24, 2022/23, 2021/22)
- Chromebook (ausgeliefert in den Schuljahren 2024/25, 2023/24, 2022/23, 2021/22)
- iPadOS Tablet (ausgeliefert in den Schuljahren 2024/25, 2023/24, 2022/23, 2021/22)
Hier gelangen Sie zum Serviceportal: www.justedu.at
Wichtige Information des Lieferanten:
Um einen Garantie- bzw. Reparaturfall zu melden, ist zuvor eine Registrierung des Geräts erforderlich.Reparaturen sollten exklusiv über das Portal der ACP Techrent GmbH abgewickelt werden, um sicherzugehen, dass die Garantielaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Schäden, die durch eine nicht-zertifizierte Reparatur entstehen, können nicht durch die Garantie ausgeglichen werden.
Der Lieferant CANCOM a+d IT Solutions GmbH ist für Garantie- und Schadensfälle folgender Gerätetypen (ausgenommen Notebooks der Marke Dell) Ihr Ansprechpartner:
- Windows Notebook (ausgeliefert in den Schuljahren 2024/25, 2023/24, 2022/23, 2021/22)
Hier gelangen Sie zum Serviceportal: education.cancom.at/schulnotebooks/
Wichtige Information des Lieferanten:
Reparaturen jeder Art (ausgenommen Notebooks der Marke Dell) müssen von CANCOM durchgeführt werden, da sonst die Garantie erlischt.
Für Garantie- und Schadensfälle beim Windows Notebook der Marke Dell (ausgeliefert im Schuljahr 2023/24) wenden Sie sich bitte direkt an Dell: https://www.dell.com/support/contractservices/de-at/
Gerät: Refurbished A2C Lenovo Thinkpad T480S ausgeliefert im Schuljahr 2023/24
Der Lieferant ACP Techrent GmbH (ehemals OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H.) ist für Garantie- und Schadensfälle dieses Gerätetyps Ihr Ansprechpartner
Hier gelangen Sie zum Serviceportal: www.justedu.at
Wichtige Information des Lieferanten:
Um einen Garantie- bzw. Reparaturfall zu melden, ist zuvor eine Registrierung des Geräts erforderlich. Reparaturen sollten exklusiv über das Portal der ACP Techrent GmbH abgewickelt werden, um sicherzugehen, dass die Garantielaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Schäden, die durch eine nicht-zertifizierte Reparatur entstehen, können nicht durch die Garantie ausgeglichen werden.
Gerät: HP EliteBook 840 G3 ausgeliefert im Schuljahr 2022/23
Gerät: Lenovo ThinkPad T470 ausgeliefert im Schuljahr 2021/22
Der Lieferant AfB mildtätige und gemeinnützige Gesellschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen mbH (AfB) ist für Garantie- und Schadensfälle dieser Gerätetypen Ihr Ansprechpartner.
Garantie- bzw. Reparaturfälle können schriftlich via E-Mail an klagenfurt@afb-group.eu oder telefonisch unter +43 (0)463 230 080 - 498 bekanntgegeben werden.
Wichtige Information des Lieferanten AfB:
Reparaturen sollten exklusiv bei der AfB abgewickelt werden, um sicherzugehen, dass die jeweilige Garantielaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Schäden, die durch eine nicht-zertifizierte Reparatur entstehen, können nicht durch die Garantie ausgeglichen werden. Eine Anleitung wie Sie Garantie- und Reparaturfälle bei der AfB einmelden können, finden Sie hier.
Gerät: HP EliteBook x360 1030 G2 ausgeliefert in den Schuljahren 2022/23, 2021/22
Der Lieferant Compuritas GmbH ist für Garantie- und Schadensfälle dieses Gerätetyps Ihr Ansprechpartner.
Wichtige Information des Lieferanten Compuritas:
Garantie- bzw. Reparaturfälle können schriftlich via E-Mail an info@compuritas.at bekannt gegeben werden. Reparaturen sollten exklusiv bei der Compuritas GmbH abgewickelt werden, um sicherzugehen, dass die jeweilige Garantielaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Schäden, die durch eine nicht-zertifizierte Reparatur entstehen, können nicht durch die Garantie ausgeglichen werden.
Gerät Lenovo Ideapad Duet 3 (ausgeliefert im Schuljahr 2024/25)
Der Lieferant CANCOM a+d IT Solutions GmbH ist für Garantie- und Schadensfälle dieses Gerätemodells Ihr Ansprechpartner.
- Hier gelangen Sie zum Serviceportal: education.cancom.at/schultablet/
Wichtige Information des Lieferanten CANCOM: Reparaturen jeder Art müssen von CANCOM durchgeführt werden, da sonst die Garantie erlischt.
Der Lieferant CANCOM a+d IT Solutions GmbH hat gemeinsam mit Lenovo die Möglichkeit geschaffen, den Stift nachzukaufen. Die Kosten dafür werden nicht von der Geräteinitiative gedeckt:
Gerät Mircrosoft Surface Go 2 (ausgeliefert in den Schuljahren 2023/24, 2022/23, 2021/22)
Der Lieferant A1 Telekom Austria AG ist für Garantie- und Schadensfälle dieses Gerätemodells Ihr Ansprechpartner.
- Hier gelangen Sie zum Serviceportal: www.a1.net/schul-tablet
Wichtige Information des Lieferanten A1:
Das Online-Portal https://www.a1.net/schul-tablet ist ausnahmslos zur Einmeldung von Service- und Garantiefällen zu verwenden. Für die Einmeldung eines Garantiefalls klicken Sie bitte auf "Garantiefall melden" (nicht "Reparaturanfrage senden").
Die Abwicklung eines Garantiefalls erfolgt durch das Unternehmen mobiletouch austria gmbh. Nur wenn ein Garantie- oder Servicefall über das Portal eingemeldet wird, kann er auch bearbeitet werden. Sollten Sie ein Gerät eingesendet haben, ohne dieses vorher online über https://www.a1.net/schul-tablet zu melden, holen Sie dies bitte innerhalb von einer Woche über das Portal nach. Nach der Frist wird das Gerät mit einem entsprechenden Vermerk an den/die Absender/in zurückgesendet.
Reparaturen auf eigene Kosten können, wenn gewünscht, direkt bei mobiletouch austria gmbh in Auftrag gegeben werden. Dieses Vorgehen wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Garantiedauer nicht frühzeitig erlischt.
Geräte der Gerätebörse
Bitte beachten Sie: Wenn das Gerät aus der Gerätebörse stammt – und somit nicht aus der Geräteinitiative bezogen wurde – ändern sich auch die Garantiebedingungen! In diesem Fall gelten die Garantiebedingungen des Refurbishers.
Nähere Informationen zur Gerätebörse finden Sie hier: Gerätebörse
Umgang mit Reparaturen & Verlust
Selbstverschuldete Schäden können nach individueller Absprache mit dem Lieferanten ebenfalls von diesem kostenpflichtig repariert werden. Wir empfehlen auch bei Reparaturen, die augenscheinlich keine Garantiefälle sind, mit dem jeweiligen Lieferanten in Kontakt zu treten, um sicher zu gehen, dass die Garantiezeit durch die Reparatur nicht erlischt.
Ist das Gerät irreparabel beschädigt, muss ein neues Gerät durch die Erziehungsberechtigten beschafft werden. In Hinblick auf solche Fälle wird empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Bei Verlust des Gerätes empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrer Schule, um abzuklären, ob eine Fernlokalisierung des Gerätes Ihres Kindes möglich ist. Rechtlich ist dieses Vorgehen durch die IKT-Schulverordnung in § 10 Z 4 gedeckt. Diese erlaubt der Schule: " [...] die Möglichkeit zur Fernlokalisierung, Fernsperre bzw. Fernlöschung des digitalen Endgerätes bei technischer Möglichkeit auf ausdrücklichen und dokumentierten Wunsch der Geräteinhaberin oder des Geräteinhabers, soweit das Endgerät erreichbar ist." Der Wunsch einer Fernlokalisierung des Gerätes Ihres Kindes, sollte demnach bitte schriftlich an Ihre Schule erfolgen.
Jedes Gerät wird an der Schule auch in eine Geräteverwaltung (MDM) eingebunden. Je nach Konfiguration kann es damit möglich sein, das Gerät aus der Ferne zu sperren oder auch eine Ortung durchzuführen – sofern das Gerät noch erreichbar ist. Die Verwaltung über das MDM erfolgt direkt an der Schule, daher kann auch nur die Schule die Ortung oder Sperre versuchen, denn diese Funktion ist keine Pflicht. Auch ohne Verlust/Diebstahl eines Geräts ist die Weitergabe von aus der Fernlokalisierung gewonnenen Informationen seitens der Schule nur zulässig, solange dies nur an die Eigentümer/innen des abhanden gekommenen Gerätes (Schülerin/Schüler bzw. Erziehungsberechtigte) erfolgt. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ohne Einwilligung der Eigentümer/innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.
Reparaturbonus
Als Eigentümer/in des Geräts steht es Ihnen frei, auch einen anderen Anbieter für die Reparatur zu wählen und dabei z.B. den Reparaturbonus zu nutzen. Beachten Sie jedoch, dass dabei die Garantie durch den jeweiligen Lieferanten erlischt. Der Reparaturbonus kann bei einer Reparatur über den Lieferanten der Geräte nicht genutzt werden.
Versicherung
Der VVO (Verband der Versicherungsunternehmen) empfiehlt, beim Abschluss einer Versicherung, die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten.
Haushaltsversicherung
Im Allgemeinen ist der Laptop bzw. das Tablet in Haushaltsversicherungen gegen die klassischen Risken einer Haushaltsversicherung im Bereich der Wohnungsräumlichkeiten mitversichert. Dabei ist eine Mitversicherung gegeben, wenn der Laptop bzw. das Tablet durch einen Brand, einen Sturm, einen Leitungswasserschaden oder auch durch einen Einbruchsdiebstahl beschädigt, zerstört bzw. gestohlen wird. Das gilt auch bei Beraubung (Überfall) außerhalb der Wohnung - nicht aber für einen einfachen Diebstahl oder für Unachtsamkeiten (z.B. einfaches Vergessen etc.).
Um zu erfahren, in welcher Form Ihr Laptop bzw. Tablet in Ihrer Haushaltsversicherung abgedeckt ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung!
Zusätzliche Elektronikversicherung für Laptop oder Tablet
Neben dem Schutz durch die Haushaltsversicherung oder vorhandene Herstellergarantien für den Laptop bzw. das Tablet können Sie für diese Geräte auch spezielle Elektronikversicherungen abschließen. Bei Bruchschäden, bei Flüssigkeitseinritt (z.B. durch umgefallene Getränke), Bedienungsfehlern, Überspannung, Kurzschluss etc., deckt im Regelfall eine solche Versicherung diese Schäden ab, bezahlt für die Reparatur oder bietet Ersatz.
Auch Schäden durch Brand, Raub oder Einbruch außerhalb der Wohnung können Sie zusätzlich absichern.
Datenverlust oder Datenrekonstruktion bzw. gelöschte Programme etc. werden von den meisten Versicherungen aber nicht übernommen. Daher empfiehlt es sich regelmäßige Sicherungskopien zu erstellen.
Tipp: Einige der Geräte-Lieferanten haben Versicherungsangebote ausgearbeitet. Wenden Sie sich daher bei Interesse an einer Geräte-Versicherung gerne auch an diese.