Garantie, Versicherung & Reparaturen
Grundsätzlich gelten im Rahmen der Geräteinitiative "Digitales Lernen" die üblichen Definitionen und Erklärungen von Gewährleistungen und Garantien.
Durch die Auslieferung verpflichtet sich der Lieferant im Garantiefall Defekte am Gerät und geräterelevanten Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) zu reparieren oder den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren wie z.B. Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.
Garantie- und Service-Fälle sind von den Eigentümer/innen der Geräte zu melden.
Das bedeutet, dass bei Schüler/innen-Geräten die Erziehungsberechtigten solche Fälle melden müssen. Bei Unklarheiten, wer im Falle von Klassengeräten Service-Fälle meldet, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bildungsdirektion.
Serviceportale der jeweiligen Lieferanten und Gerätetypen
Wenn das Gerät oder Zubehör defekt ist, reichen Sie den Garantiefall bzw. den Reparaturwunsch bitte im jeweiligen Serviceportal des Lieferanten ein bzw. geben Sie dem Lieferanten auf dem unten genannten Weg Ihren Service-Fall bekannt.
Nach der Bekanntgabe Ihres Garantiefalls wird der Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch vom Lieferanten geprüft. Wenn es sich um einen Garantiefall handelt, wird die Reparatur vom Lieferanten ohne weitere Kosten für Sie durchgeführt. Darüber hinaus können kostenpflichtige Reparaturen für selbstverschuldete Schäden angefragt werden. Sollten Sie ein Gerät einschicken und der Lieferant stellt fest, dass es sich bei dem Schaden um keinen Garantiefall handelt, kann dieser auch Kosten für den Versand sowie die Beurteilung des Schadens verrechnen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Umgang mit Reparaturen & Verlust
-
Lieferant ACP Techrent
Der Lieferant ACP Techrent GmbH (ehemals OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H.) ist für Garantie- und Schadensfälle folgender Gerätetypen Ihr Ansprechpartner:
- Android Tablet (ausgeliefert in den Schuljahren 2022/23, 2021/22)
- Chromebook (ausgeliefert in den Schuljahren 2022/23, 2021/22)
- iPadOS Tablet (ausgeliefert in den Schuljahren 2022/23, 2021/22)
Serviceportal: www.justedu.at
Wichtige Information des Lieferanten:
Um einen Garantie- bzw. Reparaturfall zu melden, ist zuvor eine Registrierung des Geräts erforderlich.Reparaturen sollten exklusiv über das Portal der ACP Techrent GmbH abgewickelt werden, um sicherzugehen, dass die Garantielaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Schäden, die durch eine nicht-zertifizierte Reparatur entstehen, können nicht durch die Garantie ausgeglichen werden.
-
Lieferant AfB mildtätige und gemeinnützige Gesellschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen mbH (AfB)
Der Lieferant AfB mildtätige und gemeinnützige Gesellschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen mbH (AfB) ist für Garantie- und Schadensfälle folgender Gerätetypen Ihr Ansprechpartner
- Refurbished Notebook
- Gerät: HP EliteBook 840 G3 ausgeliefert im Schuljahr 2022/23
- Gerät: Lenovo ThinkPad T470 ausgeliefert im Schuljahr 2021/22
Garantie- bzw. Reparaturfälle können schriftlich via E-Mail an klagenfurt@afb-group.eu oder telefonisch unter +43 (0)463 230 080 - 498 bekanntgegeben werden.
Wichtige Information des Lieferanten:
Reparaturen sollten exklusiv bei der AfB abgewickelt werden, um sicherzugehen, dass die jeweilige Garantielaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Schäden, die durch eine nicht-zertifizierte Reparatur entstehen, können nicht durch die Garantie ausgeglichen werden. Eine Anleitung wie Sie Garantie- und Reparaturfälle bei der AfB einmelden können, finden Sie hier.
- Refurbished Notebook
-
Lieferant A1 Telekom Austria AG
Der Lieferant A1 Telekom Austria AG ist für Garantie- und Schadensfälle folgender Gerätetypen Ihr Ansprechpartner:
- Windows Tablets (ausgeliefert in den Schuljahren 2022/23, 2021/22)
Serviceportal:https://www.a1.net/schul-tablet
Wichtige Information des Lieferanten:
Das Online-Portal https://www.a1.net/schul-tablet ist ausnahmslos zur Einmeldung von Service- und Garantiefällen zu verwenden. Für die Einmeldung eines Garantiefalls klicken Sie bitte auf "Garantiefall melden" (nicht "Reparaturanfrage senden").
Die Abwicklung eines Garantiefalls erfolgt durch das Unternehmen mobiletouch austria gmbh. Nur wenn ein Garantie- oder Servicefall über das Portal eingemeldet wird, kann er auch bearbeitet werden. Reparaturen auf eigene Kosten können, wenn gewünscht, direkt bei mobiletouch austria gmbh in Auftrag gegeben werden. Dieses Vorgehen wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Garantiedauer nicht frühzeitig erlischt.
-
Lieferant CANCOM a+d IT Solutions GmbH
Der Lieferant CANCOM a+d IT Solutions GmbH ist für Garantie- und Schadensfälle folgender Gerätetypen Ihr Ansprechpartner:
- Windows Notebook (ausgeliefert in den Schuljahren 2022/23, 2021/22)
Serviceportal: www.education.cancom.at/schulnotebooks/
Wichtige Information des Lieferanten:
Reparaturen jeder Art müssen von CANCOM durchgeführt werden, da sonst die Garantie erlischt.
-
Lieferant Compuritas GmbH
Der Lieferant Compuritas GmbH ist für Garantie- und Schadensfälle folgender Gerätetypen Ihr Ansprechpartner
- Refurbished Notebook (Gerät: HP EliteBook x360 1030 G2; ausgeliefert in den Schuljahren 2022/23, 2021/22)
Wichtige Information des Lieferanten:
Garantie- bzw. Reparaturfälle können schriftlich via E-Mail an info@compuritas.at bekannt gegeben werden. Reparaturen sollten exklusiv bei der Compuritas GmbH abgewickelt werden, um sicherzugehen, dass die jeweilige Garantielaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Schäden, die durch eine nicht-zertifizierte Reparatur entstehen, können nicht durch die Garantie ausgeglichen werden.
Garantiebedingungen

Für die gelieferten Geräte und das geräterelevante Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) gibt es eine Garantie des Lieferanten.
Die Geräte haben zwei bis vier Jahre Garantie. Die genaue Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab (--> Gerätetypen je Schuljahr).
Für den Akku gilt die gleiche Garantiezeit wie für das Gerät. Innerhalb der Garantiezeit eines Gerätes muss dessen Akku maximal einmal getauscht werden, sofern er als defekt gilt. Ein Akku gilt dann als defekt, wenn er entweder nur noch 50% oder weniger seiner Designkapazität aufweist oder sich nicht mehr laden lässt.
Umgang mit Reparaturen & Verlust

Selbstverschuldete Schäden können nach individueller Absprache mit dem Lieferanten ebenfalls von diesem kostenpflichtig repariert werden. Es kann aber auch selbst ein Anbieter gewählt werden. Wir empfehlen auch bei Reparaturen, die augenscheinlich keine Garantiefälle sind, mit dem jeweiligen Lieferanten in Kontakt zu treten, um sicher zu gehen, dass die Garantiezeit durch die Reparatur nicht erlischt.
Die selbstverschuldeten Schäden können dann ebenso beim jeweiligen Lieferanten eingereicht werden. Ist das Gerät irreparabel beschädigt, muss ein neues Gerät durch die Erziehungsberechtigten beschafft werden. In Hinblick auf solche Fälle wird empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Bei Verlust des Gerätes empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrer Schule, um abzuklären, ob eine Fernlokalisierung des Gerätes Ihres Kindes möglich ist. Rechtlich ist dieses Vorgehen durch die IKT-Schulverordnung in § 10 Z 4 gedeckt. Diese erlaubt der Schule: " [...] die Möglichkeit zur Fernlokalisierung, Fernsperre bzw. Fernlöschung des digitalen Endgerätes bei technischer Möglichkeit auf ausdrücklichen und dokumentierten Wunsch der Geräteinhaberin oder des Geräteinhabers, soweit das Endgerät erreichbar ist." Der Wunsch einer Fernlokalisierung des Gerätes Ihres Kindes, sollte demnach bitte schriftlich an Ihre Schule erfolgen.
Versicherung

Der VVO (Verband der Versicherungsunternehmen) empfiehlt, beim Abschluss einer Versicherung, die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten.
Haushaltsversicherung
Im Allgemeinen ist der Laptop bzw. das Tablet in Haushaltsversicherungen gegen die klassischen Risken einer Haushaltsversicherung im Bereich der Wohnungsräumlichkeiten mitversichert. Dabei ist eine Mitversicherung gegeben, wenn der Laptop bzw. das Tablet durch einen Brand, einen Sturm, einen Leitungswasserschaden oder auch durch einen Einbruchsdiebstahl beschädigt, zerstört bzw. gestohlen wird. Das gilt auch bei Beraubung (Überfall) außerhalb der Wohnung - nicht aber für einen einfachen Diebstahl oder für Unachtsamkeiten (z.B. einfaches Vergessen etc.).
Um zu erfahren, in welcher Form Ihr Laptop bzw. Tablet in Ihrer Haushaltsversicherung abgedeckt ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung!
Zusätzliche Elektronikversicherung für Laptop oder Tablet
Neben dem Schutz durch die Haushaltsversicherung oder vorhandene Herstellergarantien für den Laptop bzw. das Tablet können Sie für diese Geräte auch spezielle Elektronikversicherungen abschließen. Bei Bruchschäden, bei Flüssigkeitseinritt (z.B. durch umgefallene Getränke), Bedienungsfehlern, Überspannung, Kurzschluss etc., deckt im Regelfall eine solche Versicherung diese Schäden ab, bezahlt für die Reparatur oder bietet Ersatz.
Auch Schäden durch Brand, Raub oder Einbruch außerhalb der Wohnung können Sie zusätzlich absichern.
Datenverlust oder Datenrekonstruktion bzw. gelöschte Programme etc. werden von den meisten Versicherungen aber nicht übernommen. Daher empfiehlt es sich regelmäßige Sicherungskopien zu erstellen.
Tipp: Einige der Geräte-Lieferanten haben Versicherungsangebote ausgearbeitet. Wenden Sie sich daher bei Interesse an einer Geräte-Versicherung gerne auch an diese.