Die Beschaffung der Geräte erfolgt regelmäßig zentral über die durch das Bildungsministerium beauftragte Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Der OeAD ist an der Beschaffung der Geräte nicht beteiligt.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß BVergG 2018. Dabei werden bestimmte Spezifikationen vorgegeben, die die Geräte mindestens erfüllen müssen oder auch überbieten können. Diese Spezifikationen umfassen Eckpunkte, die sich in der schulischen Praxis bewährt haben und wurden unter Einbindung von Expertinnen und Experten sowie Erfahrungen von Praktikerinnen und Praktikern definiert.
Durch die Beschaffung großer Stückzahlen sind die erzielten Preise der Geräte in der Regel kostengünstiger als im Einzelhandel.
Jede teilnehmende Schule wählt den Gerätetyp passend zu ihrem pädagogischen Konzept aus. Aufgrund von möglichen Technologie-Upgrades sowie dem rechtlichen Erfordernis, Vergabeverfahren in regelmäßigen Abständen zu wiederholen (um anderen Lieferanten die Möglichkeit zum Mitbieten zu geben), können sich die jeweiligen Modelle je Schuljahr ändern.