Häufig gestellte Fragen
Infrastruktur
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Wer ist für die Einrichtung der notwendigen IKT-Infrastruktur am Schulstandort verantwortlich?
Für die Einrichtung der notwendigen IKT-Infrastruktur am Schulstandort ist jedenfalls der Schulerhalter in Abstimmung mit dem jeweiligen Schulstandort verantwortlich.
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Welche Kriterien bzgl. IKT-Infrastruktur sind an den Schulstandorten zu erfüllen, um an der Initiative teilnehmen zu können?
Die digitalen Geräte können das ihnen zugeschriebene Potential für das Lernen nur dann voll entfalten, wenn die teilnehmenden Schulen über eine IT-Basis-Infrastruktur verfügen.
Dazu zählen:
- ein Breitbandanschluss samt entsprechender Inhouse-Verkabelung,
- WLAN/LAN-Kapazitäten in den für die teilnehmenden Klassen vorgesehenen Unterrichtsräumen,
- eine ausreichende Internet-Bandbreite,
- eine laufende Wartung und Instandhaltung dieser IT-Basis-Infrastruktur sowie
- in einem bestimmten Ausmaß auch Lademöglichkeiten für Geräte.
Die Details dazu sind in der Checkliste im Manual (641KB) der Geräteinitiative zusammengefasst.
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Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Schulerhalter, die ihre Schulen bei der Anbindung an das Glasfasernetz unterstützen möchten?
Das Förderprogramm „Breitband Austria 2030: Connect“ fördert im Rahmen der Breitbandstrategie 2030 des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus die Anbindung von Pflichtschulen an das Glasfasernetz. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter Digitalisierungskonzept & Infrastruktur und auf der Website der österreichischen Forschungsfördergesellschaft.