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Nahaufnahme von Händen, die eine Kreditkarte halten und einem Laptop
© Pixabay/Megan Rexazin Conde

AVB-, Bezahlung & Befreiung

Hier finden Sie nähere Informationen zur AVB-Bestätigung, Bezahlung des Eigenanteils und Befreiung.

Wichtige Links und Kontaktadressen auf einen Blick

  • Bestätigung der AVB, Bezahlung des Eigenanteils oder Befreiung vom Eigenanteil: nutzen Sie hierfür das Online-Formularprs.digitaleslernen.gv.at
  • Status des Befreiungsantrags: bei Fragen zu Ihrem Antrag auf Befreiung wenden Sie sich bitte schriftlich, mit Angabe Ihrer Zahlungsreferenz an .

Erklärvideo zum PRS-Online-Formular: AVB-Bestätigung, Bezahlung, Befreiung

Die Zustimmung zu den AVB, die Bezahlung des Eigenanteils oder das Stellen eines Antrags auf Befreiung erfolgt über das PRS-Online-Formular. Dieses Erklärvideo bietet Ihnen eine hilfreiche Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Bedienung des Formulars.

Frau hält die AVB-Hilfestellungen
© OeAD_Canva

Hilfestellungsdokument

Hier finden Sie ein Hilfestellungsdokument zur AVB-Bestätigung, Bezahlung und Befreiung. 

Der Bezahlungs- und Befreiungsprozess

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Website eine Hilfestellung sind und keinen Anspruch auf Befreiung begründen. Die gesetzliche Grundlage für die Befreiung vom Eigenanteil ist § 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG).

Sie erhalten Ihr individuelles Dokument der AVB- und Zahlungsinformation (MUSTER) (182 KB) von Ihrer Schule. Auf diesem finden Sie Ihre individuelle Zahlungsreferenz (17 Zeichen). Bitte heben Sie dieses Dokument gut auf, um die Zahlungsreferenz zumindest während der 2-4-jährigen Garantielaufzeit immer griffbereit zu haben.

Bitte geben Sie im Online-Formular unter https://prs.digitaleslernen.gv.at/ Ihre Zahlungsreferenz ein.

Anschließend geben Sie dort Ihre personenbezogenen Daten ein und bestätigen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) digital. Bitte achten Sie auf eine korrekte Eingabe Ihrer Daten!

Die AVB (Allgemeinen Vertragsbedingungen) (PDF, 220,1 KB) sind rechtliche Bedingungen, die die Übergabe und die Nutzung der digitalen Geräte näher regeln. Mit den AVB wird das Rechtsverhältnis zwischen Schüler/innen, den Erziehungsberechtigten und dem Bund näher privatrechtlich ausgestaltet. Diese sind innerhalb von drei Wochen zu unterfertigen. 

Die Bestätigung der AVB ist eine Voraussetzung für den Erhalt eines Geräts! 

Die Schule ist dazu angewiesen, das digitale Gerät nur dann zu übergeben, wenn Erziehungsberechtigte die AVB unterzeichnet haben. Mit der Zustimmung zu den AVB verpflichten Sie sich zur Zahlung des Eigenanteils in Höhe von 25% des vom Bund für das digitale Gerät bezahlten Preises (siehe auch § 5 Absatz 2 SchulDigiG). Nähere Informationen zu den Gerätekosten je Gerätetyp finden Sie unter Gerätemodelle.

Nun zahlen Sie den Eigenanteil ein ODER Sie suchen um Befreiung vom Eigenanteil an.

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die Online-Zahlungsfunktion im Online-Formular:

 https://prs.digitaleslernen.gv.at 

Bezahlung

  • Bitte achten Sie darauf, das Zahlungsziel von 3 Wochen ab Ausstellungsdatum der Zahlungsinformation einzuhalten. 
  • Nach erfolgter Zahlung über das Formular https://prs.digitaleslernen.gv.at erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Zahlungsbestätigung.
  • Wenn nicht mit dem Online-Formular bezahlt wurde, sondern z.B. per Erlagschein, erhalten Sie jedoch keine Zahlungsbestätigung. Es ist daher sehr wichtig, dass die korrekte individuelle Zahlungsreferenz (max. 17 Zeichen) als Verwendungszweck angegeben wird, wenn Sie nicht über das obenstehende Online-Formular bezahlen! Sollten Sie, bevor Sie das Online-Formular aufrufen, bereits bezahlt haben, ist im Online-Formular nach der Eingabe Ihrer Grunddaten und der Bestätigung der AVB nichts weiter zu tun. Sie müssen hier natürlich nicht noch einmal bezahlen! 
  • Falls Sie bei der Verwendung des Online-Formulars Schwierigkeiten bei der Eingabe Ihrer Zahlungsreferenz haben, weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Zahlungsreferenz ausschließlich aus Zahlen und Kleinbuchstaben besteht. Somit handelt es sich bei dem Buchstaben "I" um ein kleines "L" und nicht um ein großes "i". Ebenso handelt es sich bei der Zahl „0“ immer und ausschließlich um die Zahl Null und nicht um ein großes „o“.
  • Das SchulDigiG sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. (--> Befreiungsgründe).
  • Wenn einer der Befreiungsgründe auf Sie zutrifft, klicken Sie bitte ohne zu bezahlen auf der Bezahlungs-Seite auf „Weiter“ um einen Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil zu stellen.
  • Danach wählen Sie einen der Befreiungsgründe aus und laden als Nachweis, dass ein Befreiungsgrund zutreffend ist, eines oder mehrere amtliche Dokument/e (Bescheid/e) hoch. Wichtig: Bitte laden Sie den jeweiligen Bescheid vollständig (alle Seiten) hoch, da Ihr Antrag sonst nicht ordnungsgemäß geprüft und bearbeitet werden kann!
  • Sobald Sie den Befreiungsantrag erfolgreich übermittelt haben, erhalten Sie auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung.
  • Erziehungsberechtige haben den Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres zu stellen. Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem Schuljahr und endet mit dem Beginn der Sommerferien.
  • Sollten Sie Ergänzungen zu Ihrem Antrag haben, verwenden Sie bitte ebenfalls das PRS-Online-Formular.


Die Fristen finden Sie hier


Die Buchhaltungsagentur (BHAG) informiert Sie über die von Ihnen angegebene E-Mail bzw. Post-Adresse, wenn Ihr Antrag genehmigt bzw. abgelehnt wurde. Achten Sie daher bitte auf die korrekte Angabe Ihrer Daten, vielen Dank!

Nähere Informationen zur Bedienung des Formulars finden Sie in diesem Hilfestellungsdokument.

 

Wenn Sie die AVB bestätigt haben, erhält Ihr Kind das Gerät von Ihrer Schule! 

Die Übergabe der Geräte erfolgt in der Regel im Klassenverband. Wenn die Bezahlung bzw. Befreiung erfolgt ist, erhält Ihr Kind mit der Übergabe auch das Eigentum am Gerät. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Schüler/innen, auch nach Abschluss der Schule oder nach einem Schulwechsel.

Es handelt sich dabei um ein Eigentum mit Zweckbindung: Das Gerät ist weiterhin für den Einsatz als Arbeitsmittel im Rahmen des Schulunterrichts vorgesehen. Auch die Verantwortung für das Gerät geht mit dem Eigentum auf die Schüler/innen und ihre Erziehungsberechtigten über. Das Gerät muss für den Unterricht einsatzbereit sein!

Wenn das Gerät kaputt wird, müssen Erziehungsberechtigte einen Garantiefall melden bzw. eine Reparatur beauftragen. Der Abschluss einer Versicherung wird empfohlen und liegt ebenfalls in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Die Befreiungsgründe

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG) sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. 

Folgende Befreiungsgründe sind vorgesehen:

  • Wenn für ein Geschwisterkind, das im gleichen Haushalt lebt, im vorangegangenen Schuljahr
    • Schulbeihilfe,
    • Heimbeihilfe,
    • außerordentliche Unterstützung nach dem Schülerbeihilfengesetz oder
    • Studienbeihilfe bezogen wurde.
  • Wenn die Schülerin oder der Schüler in einem Haushalt lebt, in welchem
    • Mindestsicherung,
    • Sozialhilfe,
    • eine Ausgleichszulage (nach ASVG, GSVG oder BSVG) oder
    • Notstandshilfe bezogen wird.
  • Wenn
    • eine Befreiung von der Beitragspflicht gemäß ORF-Beitrags-Gesetz,
    • eine EAG-Kosten-Deckelung,
    • oder ein Fernsprechentgelt-Zuschuss vorliegt.
  • Wenn eine volle Erziehung im Sinne der Kinder- und Jugendhilfegesetze der Bundesländer gewährt worden ist.
Tablet zeigt PRS-Online-Formular
© OeAD_Canva

Fristen für das Einbringen eines Befreiungsantrags

Erziehungsberechtige können den Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres stellen. Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem Schuljahr und endet mit dem Beginn der Hauptferien. 

Für im Schuljahr 2024/25 durchgeführte Ausstattungen lauten die Fristen daher wie folgt:

  • Burgenland, Niederösterreich, Wien: 27. Juni 2025
  • Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: 4. Juli 2025

Allgemeine Informationen zu Bezahlung bzw. Befreiung

Eine Antragstellung über den OeAD ist nicht möglich. Bitte senden Sie weder digital noch postalisch Nachweise von Zahlungsbestätigungen, Nachweise über Befreiungsgründe oder sonstige Dokumente an den OeAD. Sollten Sie allgemeine Fragen zum Bezahlungs- und Befreiungsprozess (nicht zum Status der Bezahlung/Befreiung!) haben, finden Sie diese in unseren FAQs für Erziehungsberechtigte

Mehrsprachiges Informationsmaterial
© OeAD_Canva

Mehrsprachiges Infomaterial

Hier finden Sie mehrsprachige Informationen für Eltern. 

OeAD Digitales Lernen Support

Hier erreichen Sie unsere Support-Hotline: 

+43 720 080356  (Mo - Fr von 08:30 – 14:00 Uhr)

Wichtig: Von 23.12.24 - 6.1.25 keine Hotline

digitaleslernen.oead.at/kontakt

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