Geräte-Nachbestellung & Schulwechsel

Nachbestellungen zur Geräteinitiative

Grafik einer Frau die auf einem Moped fährt mit einem Paket. © unDraw

Nachbestellungen können wieder in der Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at durchgeführt werden.

WICHTIG: Sie können nur für Schüler/innen nachbestellen, für die noch nicht gebucht wurde! Bitte buchen und drucken Sie die AVB- und Zahlungsinformation für Schüler/innen erst NACH Aufgabe einer Nachbestellung. Sollten Sie für einzelne Schüler/innen bereits gebucht haben, stornieren Sie diese Schüler/innen bitte wieder, um eine Nachbestellung aufgeben zu können.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Applikationshandbuch im Kapitel 9.9.

Im Erklärvideo zum Nachbestellungsprozess erfahren Sie Schitt für Schritt, wie Sie Geräte für Schüler/innen in der Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at nachbestellen können.

So funktioniert die Nachbestellung von Geräten

  1. Stellen Sie sicher, dass Schüler/innen für die Sie nachbestellen möchten, in der Applikation in der jeweiligen Klasse aufscheinen. Für die Schüler/innen darf noch keine Buchung oder AVB-Generierung durchgeführt sein.
  2. Sie wählen in der Applikation jene Schüler/innen aus, für die sie Geräte nachbestellen möchten.
  3. Sie können den Status der Nachbestellung in der Applikation verfolgen.
  4. Sobald die Nachbestellung genehmigt ist, führen Sie für die Schüler/innen die Buchung durch, generieren die AVB- und Zahlungsinformationen und geben diese an die Erziehungsberechtigten aus.
  5. Der Lieferant informiert die Ansprechperson für die Lieferung über den voraussichtlichen Liefertermin.
  6. Die Lieferung trifft an Ihrer Schule ein. Die Checkliste für Schulen bei der Gerätelieferung unterstützt Sie dabei.
  7. Nehmen Sie die Geräte in Ihr Gerätemanagement (MDM) System auf.
  8. Nachdem die Erziehungsberechtigten die AVB akzeptiert haben, weisen Sie die Seriennummern der gelieferten Geräte in der Applikation den jeweiligen Schüler/innen zu.
  9. Nun können Sie die Geräte mit dem zugehörigen individuellen Übergabedokument ausgeben. Bitte vergessen Sie nicht auf die Dokumentation in der Ausgabeliste, die Sie im Anschluss an die Ausgabe in der Applikation hochladen.

Gerätemodelle in der Applikation

Aufgrund von Technologie-Upgrades wird im Zuge von Nachbestellungen ggf. ein neueres Gerätemodell ausgeliefert. Dies hat auch Auswirkungen auf den Gerätepreis und den zu zahlenden Eigenanteil.

Welches Gerätemodell ein/e Schüler/in erhalten soll, wird in der Applikation angezeigt. Stellen Sie daher sicher, dass das ausgegebene Gerätemodell mit dem Gerätemodell auf der AVB- und Zahlungsinformation übereinstimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Applikationshandbuch im Kapitel 9.9.

Nachbestellung nur für Schüler/innen in der Applikation

Es kann nur für Schüler/innen nachbestellt werden, die Sie in der Applikation finden können. Für das Schuljahr 2023/24 erfolgt der Import der Datensätze über das Datenservice. Für anspruchsberechtigte Schüler/innen, deren Klassenverband bereits in einem vergangenen Schuljahr ausgestattet wurde, nutzen Sie bitte die manuelle Schüler/innen-Anlage. Informationen dazu finden Sie im Applikationshandbuch im Kapitel 9.1 und 9.2.

Sie können nur für Schüler/innen nachbestellen, die noch nicht aktiviert wurden! Auch die Datensatzprüfung zur Doppelausstattung muss für die jeweiligen Schüler/innen abgeschlossen sein. Bitte buchen und drucken Sie die AVB- und Zahlungsinformation für Schüler/innen erst nach Aufgabe einer Nachbestellung. Sollten Sie für einzelne Schüler/innen bereits gebucht haben, stornieren Sie diese Schüler/innen bitte wieder, um eine Nachbestellung aufgeben zu können.

Keine Nachbestellung mit überzähligen Geräten

Wenn Sie aktuell überzählige Geräte haben, geben Sie bitte keine Nachbestellung auf und weisen Sie diese überzähligen Geräte in der Applikation bitte so rasch wie möglich als solche aus. Je nach Alter der überzähligen Geräte ist hier unterschiedlich vorzugehen:

  • Überzählige Geräte, die Sie erst im aktuell laufenden Schuljahr erhalten haben, können an neu hinzukommende, anspruchsberechtigte Schüler/innen ausgegeben werden. Eine Nachbestellung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Sollten Sie ältere überzählige Geräte (insb. im vergangenen Schuljahr gelieferte Geräte) an Ihrem Schulstandort haben, können diese nicht mehr an Schüler/innen ausgegeben werden, da die Garantielaufzeit schon zu weit fortgeschritten ist. Wenn Sie solche älteren überzähligen Geräte an der Schule haben, kontaktieren Sie uns bitte unter digitaleslernen.oead.at/kontakt  
    • WICHTIG: Ausnahme Windows Tablets: Beim Gerätetyp Windows Tablet können Geräte an anspruchsberechtigte Schüler/innen unabhängig vom Lieferdatum ausgegeben werden

Nachbestellung nur für anspruchsberechtigte Schüler/innen

Bitte beachten Sie, dass Sie nur auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlage Geräte nachbestellen können. Bitte lesen Sie hier nach, welche Schüler/innen anspruchsberechtigt sind. 

Beachten Sie bitte unbedingt, dass nur Schüler/innen mit digitalen Geräten ausgestattet werden dürfen, die noch kein Gerät aus der Initiative erhalten haben.

Abholungen überzähliger Geräte

Grafik von zwei Personen die ein Handy aus einer Schachtel heben. © unDraw

Überzählige Geräte, die nicht mehr an Schüler/innen ausgegeben werden können, werden abgeholt. Die Abholung dieser Geräte erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Information durch das Bildungsministerium oder dem OeAD.

 

 

So funktioniert die Abholung überzähliger Geräte:

  1. Das BMBWF oder der OeAD informieren Sie via E-Mail über eine bevorstehende Abholung der überzähligen Geräte
  2. Sie bestätigen schriftlich, dass die als überzählig markierten Geräte an Ihrem Schulstandort tatsächlich nicht im Einsatz sind und abgeholt werden können.
  3. Das Logistikunternehmen setzt sich mit Ihnen bezüglich eines möglichen Abholtermins in Verbindung.
  4. Bitte drucken Sie das verlinkte Formular aus und füllen Sie es mit den notwendigen Informationen aus.
  5. Sie erhalten vom Logistikunternehmen bei der Abholung der überzähligen Geräte einen unterfertigten Abholschein oder lassen sich auf dem ausgefüllten Formular die Abholung bestätigen.
  6. Das Formular und die Bestätigung der Abholung dienen später als Nachweis darüber, welche Geräte an das Logistikunternehmen übergeben wurden. Bewahren Sie diese Dokumente an Ihrem Schulstandort auf.
  7. Wichtig: überzählige Geräte, die in das Gerätemanagement (MDM) Ihrer Schule eingebunden sind, müssen vor der Übergabe an den Logistiker aus dem MDM entfernt werden.

Sollte Ihnen etwas befremdlich vorkommen, kontaktieren Sie den OeAD unter digitaleslernen.oead.at/kontakt.

Schulwechsel

Grafik eines Schülers und einer Schülerin die sich unterhalten © unDraw

Wenn ein Kind im Zuge der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ mit einem digitalen Gerät ausgestattet wurde und nun die Schule wechselt, sind entsprechende Schritte vorzunehmen, die Schulen beachten müssen.

Um Schulen bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen, wurde ein Schulwechsel-Guide vorbereitet, der einen Überblick über die unterschiedlichen Fälle des Schulwechsels und die dazu passenden Schritte gibt.

Wichtig ist, dass im Zuge eines Schulwechsels Schüler/innen, welche bereits im Zuge der Geräteinitiative ein digitales Gerät erhalten haben, nicht erneut durch die Geräteinitiative ausgestattet werden können, da eine Ausstattung mit einem Gerät aus der Initiative nur einmal möglich ist.

Auf den Moodle Hubs des Kompetenzzentrums eEducation finden Sie des Weiteren auch technische Anleitungen für das Vorgehen bei Schulwechsln im Gerätemangement (MDM). Diese werden für die Gerätemanagement-Lösungen Microsoft Intune und Google Workspace for Education zur Verfügung gestellt.

Gerätebörse aus Schulsicht

Grafik von zwei Personen mit digitalen Endgeräten © unDraw

Bei der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ konnte jede teilnahmeberechtigte Schule aus verschiedenen Gerätetypen wählen. Dadurch kann es sein, dass bei einem Schulwechsel ein anderes Gerät benötigt wird.

Erziehungsberechtigte können dazu privat ein Gerät anschaffen ( --> Eigengeräte-Online-Check) oder das Angebot der Gerätebörse nutzen. Die Gerätebörse ist eine optionale Unterstützungsmaßnahme für Erziehungsberechtigte. Die Gerätebörse bietet nun eine günstige (aber kostenpflichtige) und nachhaltige Möglichkeit, den Gerätetyp zu wechseln, wenn ein Wechsel notwendig wird. Erziehungsberechtigte, die die Gerätebörse nutzen, werden aufgefordert, nach der Lieferung das Gerät umgehend der Schule für eine Integration in die Geräteverwaltung zu übergeben und dieses zuvor nicht in Betrieb zu nehmen.

WICHTIG: Erziehungsberechtigte, die über die Gerätebörse ein Gerät beziehen, werden ersucht, das Gerät keinesfalls selbst in Betrieb zu nehmen, sondern dieses unmittelbar der Schule für die Integration in die Geräteverwaltung zu übergeben, damit die für den Unterricht benötigte Konfiguration eingerichtet werden kann. Im Gegensatz zu eingebrachten Eigengeräten sind Geräte aus der Gerätebörse von Seiten der Schule bitte zu akzeptieren, auch wenn diese von jenem Gerätemodell abweichen können, mit welchem der Schulstandort beliefert wurde.