Geräte-Nachbestellung & Schulwechsel

Nachbestellungen zur Geräteinitiative

Grafik einer Frau die auf einem Moped fährt mit einem Paket. © unDraw

Die Nachbestellung der Gerätetypen Android Tablet, Chromebook, iPadOS Tablet, Windows Notebook und Windows Tablet ist einfacher geworden: Mit 20.3.2023 sind Nachbestellungen über die Applikation zur Geräteinitiative möglich und müssen nicht mehr - wie bisher - über ein Online-Formular eingemeldet werden.

Nachbestellungen, die bereits über das Formular an den OeAD übermittelt wurden, werden von uns selbstverständlich weiterbearbeitet und müssen NICHT erneut über die Applikation eingebracht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Applikationshandbuch.

Wichtiger Hinweis: Gerätemodelle in der Applikation

Aufgrund von Technologie-Upgrades wird im Zuge von Nachbestellungen ggf. ein neueres Gerätemodell ausgeliefert. Dies hat auch Auswirkungen auf den Gerätepreis und den zu zahlenden Eigenanteil.

Welches Gerätemodell ein/e Schüler/in erhalten soll, wird ab sofort in der Applikation angezeigt. Stellen Sie daher sicher, dass das ausgegebene Gerätemodell mit dem Gerätemodell auf der AVB- und Zahlungsinformation übereinstimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Applikationshandbuch im Kapitel 9.8.

Nachbestellung nur für Schüler/innen in der Applikation

Bei der Nachbestellung muss die Schüler/innen-ID bereits bekanntgegeben werden. Daher kann nur für Schüler/innen nachbestellt werden, die Sie in der Applikation finden können. Es kann sein, dass Sie anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler an Ihrer Schule haben, deren Daten nicht korrekt von Ihrem Schüler/innen-Verwaltungssystem (z.B. Sokrates oder WiSion) in die Applikation übertragen werden. Diese Schüler/innen können Sie uns über ein eigens dafür vorgesehenes Formular nachmelden. Sie haben den Link zu diesem an Ihre offizielle Schul-E-Mail-Adresse (aus https://www.schulen-online.at) zugeschickt bekommen. Das Formular soll nur von berechtigten Personen aufgerufen und ausgefüllt werden (= Personen mit Zugriff zu Ihrer Schul-E-Mail-Adresse), weswegen wir es hier auch nicht verlinken können. Sollten Sie eine berechtigte Person sein und das Formular nicht finden können, schreiben Sie uns bitte an .

Keine Nachbestellung mit überzähligen Geräten

Wenn Sie aktuell überzählige Geräte haben, geben Sie bitte keine Nachbestellung auf und weisen Sie diese überzähligen Geräte in der Applikation bitte so rasch wie möglich als solche aus. Je nach Alter der überzähligen Geräte ist hier unterschiedlich vorzugehen:

  • Überzählige Geräte, die Sie erst im aktuell laufenden Schuljahr erhalten haben, können an neu hinzukommende, anspruchsberechtigte Schüler/innen ausgegeben werden. Eine Nachbestellung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Sollten Sie ältere überzählige Geräte (insb. im vergangenen Schuljahr gelieferte Geräte) an Ihrem Schulstandort haben, können diese nicht mehr an Schüler/innen ausgegeben werden, da die Garantielaufzeit schon zu weit fortgeschritten ist. Wenn Sie solche älteren überzähligen Geräte an der Schule haben, kontaktieren Sie uns bitte unter .

Nachbestellung nur für anspruchsberechtigte Schüler/innen

Bitte beachten Sie, dass Sie nur auf Basis der aktuellen gesetzlichen Grundlage Geräte nachbestellen können. Die anspruchsberechtigten Schüler/innen wurden kürzlich erweitert. Bitte lesen Sie hier nach, welche Schüler/innen anspruchsberechtigt sind. 

Keine Nachbestellung für ein bereits ausgestattetes Kind

Beachten Sie bitte unbedingt, dass nur Schüler/innen mit digitalen Geräten ausgestattet werden dürfen, die noch kein Gerät aus der Initiative erhalten haben. Im Zweifel lassen Sie sich bitte von den Erziehungsberechtigten schriftlich bestätigen, dass noch kein Gerät aus der Initiative bezogen wurde, bevor Sie für die betroffenen Schüler/innen Geräte nachbestellen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine Doppelausstattung auszuschließen, wenden Sie sich bitte vor einer Nachbestellung an

Schulwechsel

Grafik eines Schülers und einer Schülerin die sich unterhalten © unDraw

Wenn ein Kind im Zuge der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ mit einem digitalen Gerät ausgestattet wurde und nun die Schule wechselt, sind entsprechende Schritte vorzunehmen, die Schulen beachten müssen.

Um Schulen bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen, wurde ein Schulwechsel-Guide vorbereitet, der einen Überblick über die unterschiedlichen Fälle des Schulwechsels und die dazu passenden Schritte gibt.

Wichtig ist, dass im Zuge eines Schulwechsels Schüler/innen, welche bereits im Zuge der Geräteinitiative ein digitales Gerät erhalten haben, nicht erneut durch die Geräteinitiative ausgestattet werden können, da eine Ausstattung mit einem Gerät aus der Initiative nur einmal möglich ist.

Auf den Moodle Hubs des Kompetenzzentrums eEducation finden Sie des Weiteren auch technische Anleitungen für das Vorgehen bei Schulwechsln im Gerätemangement (MDM). Diese werden für die Gerätemanagement-Lösungen Microsoft Intune und Google Workspace for Education zur Verfügung gestellt.

Gerätebörse aus Schulsicht

Grafik von zwei Personen mit digitalen Endgeräten © unDraw

Bei der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ konnte jede teilnahmeberechtigte Schule aus verschiedenen Gerätetypen wählen. Dadurch kann es sein, dass bei einem Schulwechsel ein anderes Gerät benötigt wird.

Erziehungsberechtigte können dazu privat ein Gerät anschaffen ( --> Eigengeräte-Online-Check) oder das Angebot der Gerätebörse nutzen. Die Gerätebörse ist eine optionale Unterstützungsmaßnahme für Erziehungsberechtigte. Die Gerätebörse bietet nun eine günstige (aber kostenpflichtige) und nachhaltige Möglichkeit, den Gerätetyp zu wechseln, wenn ein Wechsel notwendig wird. Erziehungsberechtigte, die die Gerätebörse nutzen, werden aufgefordert, nach der Lieferung das Gerät umgehend der Schule für eine Integration in die Geräteverwaltung zu übergeben und dieses zuvor nicht in Betrieb zu nehmen.

WICHTIG: Erziehungsberechtigte, die über die Gerätebörse ein Gerät beziehen, werden ersucht, das Gerät keinesfalls selbst in Betrieb zu nehmen, sondern dieses unmittelbar der Schule für die Integration in die Geräteverwaltung zu übergeben, damit die für den Unterricht benötigte Konfiguration eingerichtet werden kann. Im Gegensatz zu eingebrachten Eigengeräten sind Geräte aus der Gerätebörse von Seiten der Schule bitte zu akzeptieren, auch wenn diese von jenem Gerätemodell abweichen können, mit welchem der Schulstandort beliefert wurde.