Aktuelle Informationen zur Geräteinitiative im neuen Schuljahr

Aktuelles & wichtige Fristen

Wichtige Neuerungen im Schuljahr 2023/24

Im Schuljahr 2023/24 stehen folgende Änderungen bevor:

  • Klassengeräte: Nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 3 SchulDigiG wurden in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23  drei Geräte je erstmals teilnehmender Klasse für Pädagoginnen und Pädagogen (meist "Klassengeräte" genannt) für den Unterricht zur Verfügung gestellt. Das Gesetz sieht ab dem Schuljahr 2023/24 keine zusätzlichen Klassengeräte mehr vor.
  • Mehrstufenklassen: Im Schuljahr 2022/23 konnten alle Schüler/innen in Mehrstufenklassen der 5.-8- Schulstufe ausgestattet werden. Dadurch konnte eine einheitliche Ausstattung der Schüler/innen, der genannten Schulstufen innerhalb der Klasse, erzielt werden. Ab dem Schuljahr 2023/24 gibt es diese Sonderregelung für Mehrstufenklassen nicht mehr. Auch in Mehrstufenklassen erhalten 2023/24 Schüler/innen der 5. Schulstufe ein Endgerät. Sollten neue Mehrstufenklassen eröffnet werden, die keine Schüler/innen der 5. Schulstufe führen, sind diese Klassen nicht mehr teilnahmeberechtigt.

Applikation

  • Prüfung zu doppelten Datensätzen: Um Doppelausstattungen zu vermeiden, wurde eine automatische Prüfung zu doppelten Datensätzen im Zuge des Imports der Daten in die Applikation implementiert (vgl. neue Registerkarte „Verdachtsfälle Doppelausstattung“). Diese Funktion stellt eine Unterstützung dar, ersetzt aber insbesondere im Zusammenhang mit Schulwechseln nicht die Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten. Eine Anleitung finden Sie im Applikations-Handbuch in Kapitel 9.1.2.
  • Massenzuweisung: Bevor Geräte an Schülerinnen und Schüler übergeben werden, müssen zunächst die vorgesehenen Seriennummern den Schüler/innen in der Applikation zugewiesen werden. Es ist möglich, die Seriennummern per Massenzuweisung den jeweiligen Schülerinnen und Schülern zuzuweisen. Eine Anleitung finden Sie im Applikations-Handbuch in Kapitel 9.7.1.
  • Nachbestellungen: Nachbestellungen können in der Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at durchgeführt werden. Wichtig: Sie können nur für Schüler/innen nachbestellen, für die noch keine Buchung durchgeführt wurde! Bitte buchen und drucken Sie die AVB- und Zahlungsinformation für Schüler/innen erst nach Aufgabe einer Nachbestellung. Nachbestellungen können ab Herbst 2023 wieder durchgeführt werden. Eine Anleitung finden Sie im Applikations-Handbuch im Kapitel 9.9., sowie auf der Seite zu Nachbestellungen.
  • Manuelle Schüler/innenanlage: In den bereits vergangenen Schuljahren steht das automatische Datenservice nicht mehr zur Verfügung. Schüler/innen, die in eine bereits mit Geräten ausgestattetet Klasse kommen, müssen im zugehörigen Klassenverband manuell angelegt werden. Dies ist nun direkt in der Applikation möglich. Eine Anleitung finden Sie im Applikations-Handbuch im Kapitel 9.2.

Befreiungsfristen für Erziehungsberechtigte

Gemäß § 5 Abs. 3 können Erziehungsberechtigte Befreiungsanträge bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres einbringen. Für im Schuljahr 2023/24 durchgeführte Ausstattungen lauten die Fristen daher wie folgt:

  • Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Wien: 28. Juni 2024
  • Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: 5. Juli 2024

Das Schuljahr 2023/24 – Schritt für Schritt zum Geräteeinsatz

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  • Informationsmaterialien für Schulen​​​​​

    Bereiten Sie sich auf das neue Schuljahr mit der Geräteinitiative vor. Wir unterstützen Sie dabei mit hilfreichen Checklisten für einen sicheren und verantwortungsvollen digitalen Unterricht:

     

    Informationsmaterialien für Erziehungsberechtigte

    Teilen Sie die Informationsmaterialien für Erziehungsberechtigte aus, oder lassen Sie diese digital an Erziehungsberechtigte zukommen.

     

    Übernahme der Schüler/innen-Daten via Datenservice in die Applikation

    Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/24, die erstmalig teilnehmende Klassen der 5. Schulstufe besuchen, werden in die Applikation importiert. Die Übertragung der Daten erfolgt über ein Datenservice, das an die jeweiligen Schüler/innen-Verwaltungssysteme angebunden ist.

    Um Klassendaten zu aktivieren, müssen auch diese zunächst in die Applikation importiert werden. Beachten Sie hierbei auch die Prüfung zu doppelten Datensätzen!

    Schüler/innen-Daten für bereits in vergangenen Schuljahren ausgestatteten Klassen können Sie selbstständig manuell in die Applikation anlegen. Beachten Sie hierbei auch die Prüfung zu doppelten Datensätzen der manuell angelegten Datensätze! Eine ausführliche Erklärung dazu finden Sie im Applikations-Handbuch in Kapitel 9.2.

  • Im Herbst beginnt die Auslieferung der Geräte an die Schulstandorte.

    Alle Informationen zum Ablauf der Geräteauslieferung finden Sie auf der Seite zur Geräteauslieferung.

    Hier finden Sie folgende Themen:

    • AVB- & Zahlungsinformationen generieren und an Erziehungsberechtigte ausgeben
    • ​​​​​Gerätelieferung an den Schulstandort
    • Geräteausgabe an die Schülerinnen und Schüler
    • Übergabedokumentation in der Applikation
  • Nachbestellungen und die manuelle Schüler/innenanlage werden in der Applikation https://app.digitaleslernen.gv.at/ durchgeführt.

     

  • Eine ausführliche Erklärung und Anleitung finden Sie im Applikations-Handbuch in Kapitel 9.9.  sowie auf der Seite zu Nachbestellungen.

    WICHTIG: Beachten Sie, dass Sie eine Nachbestellung nur für Schüler/innen aufgeben können, für die noch keine Buchung durchgeführt wurde. Bitte buchen und drucken Sie die AVB- und Zahlungsinformation für Schüler/innen daher erst nach Aufgabe einer Nachbestellung.

  • Für die vergangenen Schuljahre ist besteht nun die Möglichkeit für Schulen, selbstständig Schüler/innen manuell in der Applikation nachzutragen, die in eine bereits mit Geräten ausgestattete Klasse kommen. Wie man Schüler/innen manuell in der Applikation anlegt, können Sie im Applikations-Handbuch in Kapitel 9.2 nachlesen. 

    WICHTIG: Beachten Sie hierbei auch die Prüfung zu doppelten Datensätzen der manuell angelegten Datensätze in Kapitel 9.2.2. des Applikations-Handbuchs

  • Wenn an Ihrem Schulstandort überzählige Geräte vorhanden sind, weisen Sie diese bitte als solche in der Applikation aus. Überzählige Geräte können an anspruchsberechtigte Schüler/innen ausgegeben werden, wenn sie im aktuellen Schuljahr geliefert wurden.

    WICHTIG: Ausnahme Windows Tablets: Beim Gerätetyp Windows Tablet können Geräte an anspruchsberechtigte Schüler/innen unabhängig vom Lieferdatum ausgegeben werden

    Überzählige Geräte, die nicht mehr an Schüler/innen ausgegeben werden können, werden abgeholt. Die Abholung dieser Geräte erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Information durch das Bildungsministerium oder den OeAD.

    Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zu Nachbestellungen und Abholungen unter „Abholungen überzähliger Geräte“.

     

  • Nach erfolgter Ausgabe der Geräte für das aktuelle Schuljahr stehen die Vorbereitungen für die Teilnahme an der Geräteinitiative im nächsten Schuljahr an.
    Schulen erhalten frühzeitig Informationsmaterialien zu Teilnahme und Anmeldung, sowie Informationsmaterialien für Erziehungsberechtigte.

  • Anschreiben an Schulleitungen mit Informationen zur Geräteinitiative im neuen Schuljahr und Abstimmung mit Schulpartner/innen und Schulerhalter

    Alle teilnahmeberechtigten Schulen erhalten ein Anschreiben durch die Bildungsdirektionen, welches über den Start des nächsten Durchgangs der Geräteinitiative informiert.

    chulen besprechen nach Erhalt des Schreibens, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie teilnehmen und welchen Gerätetyp sie verwenden möchten.

    WICHTIG: In diese Entscheidung sind die Schulpartner/innen in Rahmen des Schulgemeinschaftsausschusses/Schulforums einzubinden.

    Bei Pflichtschulen gilt es, im Hinblick auf erforderliche infrastrukturelle Maßnahmen auch den Schulerhalter mit einzubinden.

     

    Rahmenbedingungen am Standort prüfen (z.B. IKT-Infrastruktur) und Angebote für die Vorbereitung nützen (z.B. Fortbildungsangebote)

    Die Anmeldephase für das nächste Schuljahr ist auch ein guter Zeitpunkt, um das Digitalisierungskonzept der Schule zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Setzen Sie sich in der Steuerungsgruppe mit ihren pädagogischen Zielsetzungen des Geräteeinsatzes auseinander und legen Sie zu ergreifende Maßnahmen für Ihren Standort fest. Prüfen Sie im Zuge der Entscheidungsfindung auch die bestehende IKT-Infrastruktur (z.B. Internetanbindung, Verkabelung im Haus, WLAN in den Klassenzimmern) am Standort und stellen fest, ob Handlungsbedarf zu Nachrüstungen besteht.

    • Die erforderlichen IKT-Mindestanforderungen sowie Empfehlungen sind im Letter of Intent angeführt.
  • Sie erfassen die Teilnahme Ihrer Schule für das folgende Schuljahr über die Applikation. Die Bildungsdirektion wird infolgedessen die Teilnahme bestätigen.

    Tragen Sie bis spätestens zum 15. April den gewünschten Gerätetyp, die Anzahl der teilnehmenden Klassen, sowie der teilnehmenden Schüler/innen nach dem besten Wissensstand in der Applikation ein. Sie werden rechtzeitig informiert, sobald die Anmeldung für das folgende Schuljahr geöffnet wird.

  • Mit etwas zeitlichem Abstand zum Abschluss der Anmeldung startet die sogenannte Datenaktualisierungsphase.

    Damit Ihre Schule im Herbst die passende Anzahl an Geräten erhält, haben Sie die Möglichkeit, die Anzahl der im nächsten Schuljahr auszustattenden Schüler/innen und die Menge der benötigten Geräte sowie und die Daten der hinterlegten Ansprechpersonen in der Applikation an den aktuellen Status Quo anzupassen. Sie werden zeitgerecht über diesbezüglich wichtige Fristen informiert.

    • Nachbestellungen abschließen

     Damit Nachbestellungen rechtzeitig vor Ende des Unterrichtsjahres geliefert werden können, sind diese in einem gewissen Zeitraum vor den Sommerferien nicht mehr möglich. Sie werden rechtzeitig über diese Frist informiert.
     

    • Gerätezuweisung in der Applikation

     Um das Schuljahr im Kontext der Geräteinitiative erfolgreich abzuschließen, ist es wichtig, dass jedes Gerät an Ihrem Schulstandort entweder einer Schülerin, einem Schüler oder einer Klasse zugewiesen ist. Wenn an Ihrem Schulstandort überzählige Geräte vorhanden sind, markieren Sie diese bitte unmittelbar mit Bekanntwerden dieses Umstands als solche. Am Ende des Schuljahres soll es keine nicht zugewiesenen Geräte mehr geben.

     

    • Überzählige Geräte sicher verwahren

    Überzählige Geräte samt jeglichem Zubehör sind an Ihrem Schulstandort in ihrer Originalverpackung und vor äußeren Einflüssen sowie Zugriffen Dritter gesichert in einem versperrten Raum. Über eine geplante Abholung überzähliger Geräte werden Sie rechtzeitig vom Bildungsministerium oder dem OeAD informiert.

  • Rechtzeitig vor Schulbeginn erhalten Sie wieder Materialien für Erziehungsberechtigte und alle wichtigen Informationen, um sich gut auf das folgende Schuljahr im Kontext der Geräteinitiative vorbereiten zu können.

  • Schulen absolvieren MOOCs und nehmen sonstige Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch.

Informationen zu den Gerätetypen und Modellen im Schuljahr 2023/24

Einen Überblick über alle Gerätetypen finden Sie unter: digitaleslernen.oead.at/geraete

Anspruchsberechtigte Schüler/innen

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG), idgF zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 185/2022, definiert in § 4 die anspruchsberechtigte Zielgruppe. 

Im Rahmen der Geräteinitiative können alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler/innen mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden, welche

  • eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept angewendet wird, oder
  • in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept gemäß SchulDigiG angewendet wird. 

Das bedeutet, dass z.B. auch Repetentinnen und Repetenten sowie Schüler/innen, die aus dem häuslichen Unterricht zurückkehren oder von einer nicht digitalen Schule/Klasse unterjährig in eine bereits eingerichtete digitale Klasse wechseln, ein Gerät nach den Bestimmungen des SchulDigiG erhalten können. 

Bitte beachten Sie, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Gerät aus der Geräteinitiative beziehen darf (vgl. § 5 Abs.1SchulDigiG). Bei einem Schulwechsel empfehlen wir daher Erziehungsberechtigten, die Gerätebörse zu nutzen.

Sie haben Fragen zu diesem Prozess?

Dann können Sie sich gerne unter  https://digitaleslernen.oead.at/kontakt an den Digitales Lernen Support wenden! Außerdem können Sie in den FAQs (frequently asked questions) für Schulen häufig gestellte Fragen und Antworten.