Aktuelles zu Anmeldung und Teilnahme an der Geräteinitiative 2023/24
Die Geräteinitiative "Digitales Lernen" startet in die nächste Runde!
Um Sie bei den Vorbereitungen für den nächsten Durchgang bestmöglich zu unterstützen, finden Sie hier ausführliche Informationen für das kommende Schuljahr 2023/24.
Ab sofort ist die Anmeldung für das Schuljahr 2023/24 in der Applikation der Geräteinitiative möglich! Steigen Sie jetzt ein und geben Sie Ihre Daten bis zum 15. April 2023 bekannt.
Die wichtigsten Schritte zur Anmeldung

- Sprechen Sie sich dazu mit den zuständigen SQM und der Bildungsdirektion ab.
- Überprüfen Sie die hinterlegten Ansprechpersonen in der Applikation und passen Sie die Daten gegebenenfalls an.
- Tragen Sie bis spätestens zum 15. April 2023 den gewünschten Gerätetyp, die Anzahl der teilnehmenden Klassen, sowie der teilnehmenden Schüler/innen nach Ihrem derzeitigen Wissensstand in der Applikation ein - es wird die Möglichkeit geben, Ihre Daten bis zum Ende des Schuljahres zu aktualisieren, Sie erhalten dazu eine gesonderte Nachricht.
Anmeldeprozess zur Geräteinitiative "Digitales Lernen" für das Schuljahr 2023/24 bis 15. April 2023
Die Prozessgrafik (PDF 339 KB) gibt einen Überblick über die Schritte zur Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen" im Schuljahr 2023/24.
-
1. Anschreiben an Schulleitungen mit Informationen zur Geräteinitiative im Schuljahr 2023/24
Die Schulleitungen erhalten ein Anschreiben durch die Bildungsdirektion, das über den Start der nächste Runde und die aktuellen Fristen der Geräteinitiative informiert.
-
2. Diskussion mit Schulpartner/innen über Anzahl teilnehmender Klassen
Schulen tauschen sich nach Erhalt des Anschreibens mit der Schulgemeinschaft darüber aus, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie im nächsten Jahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten und überlegen, welchen Gerätetyp sie verwenden möchten.
-
3. IKT-Infrastruktur prüfen und ggf. Anpassungen mit Schulerhalter herstellen
Schulen halten bezüglich der Infrastruktur mit dem Schulerhalter Rücksprache. Schulen prüfen im Zuge der Entscheidungsfindung die bestehende IKT-Infrastruktur (z.B. Internetanbindung, Verkabelung im Haus, WLAN in den Klassenzimmern) am Standort und stellen fest, ob Handlungsbedarf zu Nachrüstungen besteht. Die erforderlichen IKT-Mindestanforderungen sowie Empfehlungen sind im Letter of Intent (PDF, 304 KB) angeführt.
-
4. Schulpartner/innen im Rahmen von SGA/Schulforum in die Entscheidung einbinden
Basierend auf den Gesprächen mit den Schulpartner/innen und dem Schulerhalter treffen Sie bitte eine Entscheidung über die Anzahl der teilnehmenden Klassen und den Gerätetyp.
-
5. Entscheidung in der Applikation bis spätestens 15.4.2023 bekanntgeben
Über die Applikation app.digitaleslernen.gv.at erfassen Schulen ihre Entscheidung über die Teilnahme. Die für sie zuständige Bildungsdirektion wird in der Folge die Teilnahme bestätigen.
Erstmals an der Geräteinitative teilnehmende Schulen, laden im Zuge ihrer Anmeldung auch den unterfertigten Letter of Intent (PDF, 304 KB) hoch.
Teilnehmende Schulen müssen bis zum 15.4 die hinterlegten Ansprechpersonen überprüfen und ggf. die Daten anpassen, sowie den gewünschten Gerätetyp, die Anzahl der teilnehmenden Klassen, sowie der teilnehmenden Schüler/innen nach Ihrem derzeitigen Wissensstand in die Applikation eintragen.
Neu: Es gibt die Möglichkeit die Teilnahme an der Geräteinitiative in der Applikation zu pausieren. Wichtig: Auch bei Pausierung müssen Daten zu Ansprechpersonen aktualisiert werden
-
6. In der schulinternen Steuerungsgruppe Ziele für das kommende Jahr festlegen und das Digitalisierungskonzept entsprechend anpassen
Schulen legen in der schulinternen Steuerungsgruppe die Ziele für das Schuljahr 2023/24 fest und evaluieren, wo an ihrem Schulstandort noch Handlungsbedarf besteht. Auf Basis der festgelegten Ziele und der bishierigen Erfahrungen, entwickeln Schulen ihr Digitalisierungskonzept weiter.
Erstmals an der Geräteinitiative teilnehmende Schulen, entwickeln ein Digitalisierungskonzept und legen Ziele für das Schuljahr 2023/24 fest. Dazu muss eine Steuergruppe formiert werden, die sich um die Umsetzung der Geräteinitiative am Schulstandort kümmert. Die Aufgaben der Steuergruppe sind im Letter of Intent (PDF, 304 KB) beschrieben.
-
7. Erziehungsberechtigte mithilfe des Elternblattes über die Initiative informieren
Schulen geben Informationsmaterial an Erziehungsberechtigte weiter - insbesondere das bereits übermittelte Elternblatt ist für den Einstieg in die Geräteinitiative gedacht. Dieses Infoblatt ist in der Digitales Lernen Mediathek zusätzlich in mehreren Sprachen verfügbar.
-
8. Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen
Schulen absolvieren MOOCs und nehmen sonstige Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch.
-
9. Geräteauslieferung an der Schule annehmen und losstarten!
Nach dem Anmelde- und Bestellprozess der Geräte erfolgt die Lieferung der Geräte im Schuljahr 2023/24 an den Schulstandort.
Wichtige Neuerungen im Schuljahr 2023/24
Im Schuljahr 2023/24 stehen folgende Änderungen bevor:
Klassengeräte: Nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 3 SchulDigiG wurden in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei Geräte je erstmals teilnehmender Klasse für Pädagoginnen und Pädagogen (meist "Klassengeräte" genannt) für den Unterricht zur Verfügung gestellt. Das Gesetz sieht ab dem Schuljahr 2023/24 keine zusätzlichen Klassengeräte mehr vor.
Mehrstufenklassen: Im Schuljahr 2022/23 konnten alle Schüler/innen in Mehrstufenklassen der 5.-8- Schulstufe ausgestattet werden. Dadurch konnte eine einheitliche Ausstattung der Schüler/innen, der genannten Schulstufen innerhalb der Klasse, erzielt werden. Ab dem Schuljahr 2023/24 gibt es diese Sonderregelung für Mehrstufenklassen nicht mehr. Auch in Mehrstufenklassen erhalten 2023/24 Schüler/innen der 5. Schulstufe ein Endgerät. Sollten neue Mehrstufenklassen eröffnet werden, die keine Schüler/innen der 5. Schulstufe führen, sind diese Klassen nicht mehr teilnahmeberechtigt.
Informationen zu den Gerätetypen und Modellen im Schuljahr 2023/24
Bis die jeweiligen Gerätemodelle für das Schuljahr 2023/24 fixiert sind, können Sie sich an den Gerätetypen des Schuljahres 2022/23 orientieren. Aufgrund von Technologie-Updates durch die Hersteller und Lieferanten sind Änderungen bei den jeweiligen Modellen möglich.
Einen Überblick über alle Gerätetypen finden Sie unter: digitaleslernen.oead.at/geraete
Anspruchsberechtigte Schüler/innen
Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG), idgF zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 185/2022, definiert in § 4 die anspruchsberechtigte Zielgruppe.
Im Rahmen der Geräteinitiative können alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler/innen mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden, welche
- eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept angewendet wird, oder
- in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept gemäß SchulDigiG angewendet wird.
Das bedeutet, dass z.B. auch Repetentinnen und Repetenten sowie Schüler/innen, die aus dem häuslichen Unterricht zurückkehren oder von einer nicht digitalen Schule/Klasse unterjährig in eine bereits eingerichtete digitale Klasse wechseln, ein Gerät nach den Bestimmungen des SchulDigiG erhalten können.
Bitte beachten Sie, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Gerät aus der Geräteinitiative beziehen darf (vgl. § 5 Abs.1SchulDigiG). Bei einem Schulwechsel empfehlen wir daher Erziehungsberechtigten, die Gerätebörse zu nutzen.
Sie haben Fragen zu diesem Prozess?
Dann können Sie sich gerne unter digitaleslernen@oead.at an den Digitales Lernen Support wenden! Außerdem können Sie in den FAQs (frequently asked questions) für Schulen häufig gestellte Fragen und Antworten.