Die Geräteinitiative: Worum geht es?

Wer bekommt ein Gerät? - Anspruchsberechtigte Schüler/innen

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG), idgF zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 185/2022, definiert in § 4 die anspruchsberechtigte Zielgruppe. 

Im Rahmen der Geräteinitiative können alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler/innen mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden, welche

  • eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept angewendet wird, oder
  • in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept gemäß SchulDigiG angewendet wird. 

Das bedeutet, dass z.B. auch Repetentinnen und Repetenten sowie Schüler/innen, die aus dem häuslichen Unterricht zurückkehren oder von einer nicht digitalen Schule/Klasse unterjährig in eine bereits eingerichtete digitale Klasse wechseln, ein Gerät nach den Bestimmungen des SchulDigiG erhalten können. 

Bitte beachten Sie, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Gerät aus der Geräteinitiative beziehen darf (vgl. § 5 Abs.1 SchulDigiG). Bei einem Schulwechsel empfehlen wir daher Erziehungsberechtigten, die Gerätebörse zu nutzen. 

Über die Initiative

Die Geräteinitiative "Digitales Lernen" ist Teil des 8-Punkte-Plans für den digitalen Unterricht, der auf der Website des BMBWF genauer erläutert wird. Im Zuge dessen werden Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe an den teilnehmenden Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Sonderschulen mit einem Notebook oder Tablet ausgestattet.

Zweck der Initiative ist es, die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht zu schaffen und Schülerinnen und Schülern zu gleichen Rahmenbedingungen den Zugang zu digitaler Bildung zu ermöglichen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) übernimmt einen Großteil der Gerätekosten. Erziehungsberechtigte zahlen einen einmaligen Eigenanteil von 25 Prozent des vom Bund zu zahlenden Gerätepreises. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil gestellt werden. 

Die Geräteinitiative ermöglicht damit allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern zu gleichen Rahmenbedingungen den Zugang zu digitaler Bildung. Der OeAD unterstützt als Agentur des Bundes die Initiative der österreichischen Bundesregierung "Digitales Lernen" und ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zu dieser Initiative.

Aufgaben des OeAD

Im Zuge der Initiative übernimmt der OeAD die operative Verantwortung für wesentliche Bereiche der Geräteinitiative. Er arbeitet im Auftrag des BMBWF an der Schnittstelle zu zahlreichen Interessensgruppen des Projekts (z.B. Schulen, Pädagogischen Hochschulen, Bildungsdirektionen, Erziehungsberechtigten).

Die Hauptaufgaben des OeAD im Rahmen der Initiative Digitales Lernen sind:

  1. Kommunikationsmaßnahmen - insb. für die Zielgruppen Schulen und Erziehungsberechtigte, aber auch Bildungsdirektionen, damit alle Stakeholder möglichst umfassend über die Geräteinitiative Bescheid wissen.
  2. Unser Support für telefonische und schriftliche Anfragen, die keine technischen oder pädagogische Anliegen betreffen.
  3. Unterstützung bei der organisatorischen Abwicklung des Anmelde- bzw. Antragsverfahrens von Geräten (an der Schnittstelle Schulen, Schulqualitätsmanagement, Bildungsdirektionen) sowie bei weiteren Begleitprozessen.

Der OeAD arbeitet in enger Abstimmung mit dem BMBWF.

Warum digitale Geräte?

Im Zuge von in den vergangenen Jahren durchgeführten Projekten wurde das pädagogische Potential digitaler Geräte erprobt und im Rahmen wissenschaftlicher Begleituntersuchungen wurden positive Effekte in den Bereichen

  • Kompetenzerwerb der Schüler/innen,
  • Individualisierung des Lernprozesses,
  • Erreichen der Lernziele und
  • Unterrichtsgestaltung festgestellt.

Die Technologien allein verbessern das Lehren und Lernen selbstverständlich noch nicht. Schlüsselfaktor sind kompetente Pädagoginnen und Pädagogen, die den sinnvollen und wirkungsvollen Technologieeinsatz in ihrem Fach integrieren und damit einen interessanten und abwechslungsreichen Unterricht gestalten. Sie setzen die Geräte reflektiert und anlassbezogen in ihrem Unterricht ein und verknüpfen unterschiedliche Medien, Methoden und Formate.

Es gibt viele gute Gründe für die Digitale Schule

Grafik einer Frau mit Checkliste © unDraw

 1) Das Digitale ist heute grundlegender Bestandteil der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern.

Digitale Geräte (z. B. Smartphones oder Tablets) werden von Schülerinnen und Schülern heute ganz unabhängig von der Schule meist täglich verwendet. Es ist wichtig, dass Kinder systematisch lernen, die Geräte richtig und bewusst einzusetzen.

2)    Schülerinnen und Schüler gestalten den Unterricht aktiv mit.

Der Einsatz digitaler Geräte schafft neue Möglichkeiten im Unterricht. So können Schülerinnen und Schüler mit einfachen digitalen Werkzeugen z. B. selbst kleine Tests entwickeln. Diese Möglichkeiten können zu einer gesteigerten Bereitschaft führen, sich aktiv in den Unterricht einzubringen. Selbsterstellte Inhalte, wie Videos, Präsentationen oder Simulationen lassen das digitale Klassenzimmer zum interaktiven Lernraum werden.

3)    Digitale Geräte steigern die Motivation der Schülerinnen und Schüler.

Aktives Gestalten macht Lust auf das Lernen. Praxisbeispiele erfahrener Schulen zeigen: Viele Schülerinnen und Schüler werden durch den digitalen Unterricht motivierter. Dies liegt wohl nicht nur an den neuen Chancen für das Lehren und Lernen, sondern auch daran, dass der Unterricht abwechslungsreicher gestaltet werden kann und zahlreiche visuelle und auditive Medienformate eingesetzt werden können.

4)    Digitale Medien können Lehrerinnen und Lehrern helfen, den Lernstand besser im Blick zu behalten.

Durch moderne Kommunikationsmittel und den Einsatz von Apps können Lehrpersonen ihre Schülerinnen und Schüler bedürfnisorientierter betreuen und den Lernstand der Schülerinnen und Schüler einfacher im Blick behalten. Einige Lernplattformen erlauben es außerdem, individuelle Lernaufgaben und Leistungsziele zu definieren, damit bessere Lernfortschritte erzielt werden können, die den Status Quo jedes Kindes mitberücksichtigen.

5)    Digitales Arbeiten ermöglicht mehr Inklusion.

Der digitale Unterricht bietet viele Möglichkeiten, auf spezielle Bedürfnisse einzugehen. Beispielsweise durch diverse Darstellungsoptionen bei digitalen Geräten kann auf Schülerinnen und Schüler mit visuellen Einschränkungen eingegangen werden. Schülerinnen und Schüler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen können sich durch digital gestützte Hör- oder Sprechübungen besser in den Unterricht einbringen. Digitale Medien ermöglichen einen zeitgemäßen Unterricht, der auf die Bedürfnisse von Kindern besser abgestimmt werden kann.