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Alle Infos zur Geräteinitiative für Erziehungsberechtigte
Die wichtigsten Infos zur Geräteinitiative für Erziehungsberechtigte
Digitale Geräte im Unterricht bedeuten viele neue Möglichkeiten für abwechslungsreiches Lernen, Kreativität und vernetztes Denken. Die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ ermöglicht einen Unterricht, der erprobte Lehrmethoden mit neuen Technologien verknüpft und damit Schülerinnen und Schüler neue Welten entdecken lässt.
Über die Initiative
Die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ ist Teil des 8-Punkte-Plans für die Digitale Schule des Bildungsministeriums (BMBWF). Im Zuge dessen werden Schülerinnen und Schüler an teilnehmenden Schulen mit einem Laptop oder Tablet ausgestattet. Diese Initiative verfolgt das Ziel, dass alle Kinder zu gleichen Rahmenbedingungen Zugang zu hochwertiger, digitaler Bildung bekommen.

Wer bekommt ein Gerät?
Es können Schüler/innen einmalig ein digitales Gerät aus der Initiative bekommen, die
- eine digitale Klasse der 5. Schulstufe besuchen oder
- in eine digitale Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden.

Gerätetypen und Modelle
Jede teilnehmende Schule hat den Gerätetyp passend zu ihrem pädagogischen Konzept ausgewählt und konnte dabei aus unterschiedlichen Gerätetypen wählen. Die Geräte werden an die Schulen geliefert. Aufgrund von möglichen Technologie-Upgrades können sich die jeweiligen Modelle der unterschiedlichen Gerätetypen je Schuljahr ändern.

Bezahlung & Befreiung
Das Bildungsministerium übernimmt einen Großteil der Gerätekosten. Gemäß dem Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz -SchulDigiG) ist von Erziehungsberechtigten ein einmaliger Eigenanteil von 25 Prozent des Gerätepreises zu bezahlen. Das sind je nach Gerätetyp in etwa 100 Euro. Das Gerät gehört dann den Erziehungsberechtigten.
Befreiung vom Eigenanteil
Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil zu stellen. Im Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz stehen die Möglichkeiten für eine Befreiung.

Garantie, Versicherung & Reparaturen
Die Geräte werden mit einer – abhängig vom Gerätetyp – zwei- bis vierjährigen Garantie gekauft. Wir empfehlen Erziehungsberechtigten, freiwillig eine Versicherung gegen bestimmte Schäden und Verlust abzuschließen.

Gerätebörse – kostenpflichtige Tauschmöglichkeit bei Schulwechsel
Für den Fall, dass eine Schülerin/ ein Schüler z.B. während des laufenden Schuljahres durch einen Wechsel in eine Schule kommt, die einen anderen Gerätetyp verwendet, steht Erziehungsberechtigten das kostenpflichtige Angebot der Gerätebörse zur Verfügung.

Verwendung von Eigengeräten
Sollten Schüler/innen bereits ein digitales Gerät besitzen und dieses in der Schule verwenden wollen, ist dies unter gewissen Umständen möglich. Für die Verwendung von Eigengeräten muss ein Antrag gestellt werden.

Unterstützung und Tipps von Saferinternet.at
Digitale Geräte im Unterricht bedeuten ganz viele neue Möglichkeiten für Kreativität und abwechslungsreiches Lernen. Gemeinsam mit Saferinternet.at geben wir Erziehungsberechtigten Tipps, wie Sie ihr Kind gut beim Einsatz des Geräts in der Schule und zu Hause unterstützen können.

Mediathek
Aktuelle Dokumente, Grafiken, Webinarfolien- und Mitschnitte, Erklärvideos und vieles mehr sind in der Mediathek zu finden! Einige der Dokumente für Erziehungsberechtigte sind auch in unterschiedlichen Sprachen erhältlich.

Newsletter-Anmeldung
Mit dem Digitales Lernen Newsletter erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen rund um die Geräteinitiative „Digitales Lernen“.

Fragen & Antworten
Sie haben weitere Fragen zur Geräteinitiative? In unseren FAQs (Frequently asked questions) finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten.