Informationen für SQM

Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager (SQM) finden hier einen Überblick über ihre Rolle im Rahmen der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ sowie über wichtige Fristen innerhalb eines Schuljahres. Allgemeine Informationen zur Geräteinitiative finden Sie hier.

 

Die Aufgaben der Schulqualitätsmanager/innen

Als SQM liegt Ihre Hauptaufgabe darin, teilnehmende Schulen im Rahmen der Geräteinitiative zu begleiten und bei Fragen und Herausforderungen am Weg zur Digitalen Schule zu unterstützen. Dabei ist es auch wesentlich zu kontrollieren, ob

  • Daten plausibel in der Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at eingetragen,
  • sowie wichtige Fristen von den Schulen eingehalten werden und
  • ob die Übergabedokumentation ordnungsgemäß von Schulen umgesetzt wird.

 

Ein Jahr der Geräteinitiative aus Sicht der Schulqualitätsmanager/innen

Neben der ganzjährigen Tätigkeit als „Sparringpartner/in“ für Schulen gibt es im Laufe eines Jahres wichtige Fristen und Prozesse zu beachten. Detaillierte Informationen finden Sie im Applikations-Handbuch im Kapitel 10 speziell für Bildungsdirektionen und im Kapitel 10.2. unter Schul-Detail-Report (SQM). Wir raten Ihnen zudem, sich auch damit auseinanderzusetzen, welche Aufgaben teilnehmende Schulen im Zusammenhang mit der Geräteinitiative haben. 

 

  • Ganzjährig: „Sparringpartner/in“ für Schulen, Ansprechperson, Qualitätskontrolle und Schulentwicklung

 

  • Frühjahr: Anmeldephase
    Die Anmeldung zur Teilnahme an der Geräteinitiative startet für Schulen im Frühjahr. Diese geben ihre Daten für das folgende Schuljahr in der Applikation für die Verwaltung der Geräteinitiative bekannt. Erstmals an der Geräteinitiative teilnehmende Schulen bestätigen zusätzlich ihre Teilnahme durch die Unterfertigung des Letter of Intents. Anschließend führen Sie als SQM eine Plausibilitätsprüfung durch. Wenn plausibel geben Sie die Daten der Schule frei. Sie kontaktieren diese, falls die Daten fehlerhaft oder nicht nachvollziehbar sind. Die gesetzlich festlegte Frist (§ 2 Abs.3 SchulDigiG) für die Datenfreigabe ist der 15. April.
    Nähere Informationen zum Anmeldeprozess für Schulen finden Sie im Applikations-Handbuch im Kapitel 7. Erstmals teilnehmende Schulen entwickeln zudem ein  Digitalisierungskonzept, das unter anderem die Ziele für das kommende Schuljahr festlegt. Das Digitalisierungskonzept wird stetig weiterentwickelt. Auch bereits länger teilnehmende Schulen passen anhand ihrer Ziele und bisherigen Erfahrung ihr Digitalisierungskonzept fortlaufend an. Bitte unterstützen Sie die Schulen im Rahmen Ihres Schulqualitätsmanagements auch bei der Weiterentwicklung ihres Digitalisierungskonzeptes.

 

  • Vor Schulschluss: Datenaktualisierungsphase und erfolgreicher Abschluss der Dokumentation in der Applikation

    Datenaktualisierungsphase

    Schulen haben vor den Sommerferien die Möglichkeit, die im Frühjahr eingetragenen Daten zu aktualisieren und ihren Gerätebedarf für das kommende Schuljahr anzupassen. Anschließend geben Sie die Daten der Schule frei oder kommunizieren mit der Schule, falls etwas nicht plausibel sein sollte. Informationen zu den Fristen im Zuge der Datenaktualisierung erhalten Sie zeitnah durch ein gesondertes Informationsschreiben von uns. Der Prozess aus Schulsicht wird im Kapitel 8 des Applikations-Handbuchs beschrieben.

    Zuweisung und Dokumentation der Geräte
    Um das Schuljahr im Kontext der Geräteinitiative erfolgreich abzuschließen, ist es für Schulen außerdem wichtig, dass alle Geräte korrekt zugewiesen sind und die Ausgabelisten der teilnehmenden Klassen in der Applikation hochgeladen wurden. Als SQM helfen Sie dem Erfolg der Initiative sehr, wenn Sie mit Schulen in Kontakt treten, sollte Ihnen auffallen, dass diese bei der Dokumentation in der Applikation säumig sind. Eine ausführliche Anleitung zur Zuweisung von Geräten aus Schulsicht finden Sie im Kapitel 9.6. des Applikations-Handbuchs.

 

  • Herbst: Geräteausgabephase 

Im Herbst steht die Geräteausstattung der Schulen an. Im Zuge dessen müssen Schulen einige Prozessschritte in der Applikation dokumentieren, um den Eigentumsübergang der Geräte auf die Schüler/innen nachvollziehen zu können. Alle Seriennummern werden in die Applikation eingespielt und müssen dort Schülerinnen und Schülern zugewiesen werden. Die Übergabe muss durch Ausgabelisten dokumentiert werden, welche von den Schulen in die Applikation hochgeladen werden müssen. Eine Anleitung zur Geräteübergabe und der Dokumentation finden Schulen im Applikations-Handbuchs im Kapitel 9.8. In dieser Phase unterstützen Sie bitte die Schulen bei der Geräteausgabe und etwaigen Nachbestellungen. Im Zuge der Qualitätssicherung überprüfen Sie zudem kontinuierlich, ob Schulen ihren Dokumentationspflichten in der Applikation nachkommen. Bei Bedarf treten Sie mit der Schule in Kommunikation.

 

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Rolle bei der Geräteinitiative haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden: Kontakt