Der Bezahlungs- & Befreiungsprozess aus Schulsicht
Der Prozess der Bezahlung bzw. Befreiung vom Eigenanteil wird durch die Ausgabe der AVB- & Zahlungsinformationen eingeleitet.
Für Sie als Schule ist nach Ausgabe der AVB- & Zahlungsinformationen nichts mehr zu tun, um die Bezahlung der Geräte sicherzustellen!
Die Abwicklung der Bezahlung und Befreiung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG). Ob die Erziehungsberechtigten die Geräte bezahlt haben, kann und muss vor der Geräteausgabe nicht durch die Schule überprüft werden! Informationen zur Bezahlung und Befreiung vom Eigenanteil für Erziehungsberechtigte finden Sie auf der Seite Bezahlung & Befreiung!