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Mehrere Personen an einem Tisch mit digitalen Geräten, ein Mann schüttelt einer Frau die Hand.
© Pexels

Gerätebörse & Schulwechsel

  • Was ist die Gerätebörse?
  • Wie funktioniert die Gerätebörse?
  • Viele gute Gründe, die Gerätebörse zu nutzen
  • Wichtige Begriffe
  • Mein Kind wechselt die Schule, wie gehe ich nun vor?

Was ist die Gerätebörse?

Bei der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ konnte jede teilnahmeberechtigte Schule aus verschiedenen Gerätetypen wählen. Dadurch kann es sein, dass beim Schulwechsel Ihres Kindes ein anderes Gerät benötigt wird. Die Gerätebörse (vormals: „Gerätetauschbörse“) ist eine Unterstützungsmaßnahme für Erziehungsberechtigte. Sie kann genutzt werden, wenn Sie wegen eines Schulwechsels ein neues Gerät benötigen

Über die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ erhält jede Schülerin und jeder Schüler nur einmal ein Gerät. Basis dafür ist das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG)), welches die Digitalisierung des Schulunterrichts regelt.

Die Gerätebörse wird von 'Talentify' und der Onlineshop sowie der Vertrieb der Tauschgeräte durch den Händler 'Compuritas' abgewickelt. Daher hat der OeAD keinen Einfluss auf die interne Organisation und Entscheidungen. 

Die Gerätebörse bietet daher eine günstige und nachhaltige Möglichkeit, den Gerätetyp zu wechseln, wenn ein Wechsel notwendig wird.

Die Gerätebörse finden Sie unter https://digitaleslernen.talentify.at/geraeteboerse

Wie funktioniert die Gerätebörse?

Erziehungsberechtigte leiten den Prozess unter https://digitaleslernen.talentify.at/geraeteboerse ein und geben die angefragten Informationen über das Gerät 1 bekannt. Mit Gerät 1 bezeichnen wir das an der Erstschule übernommene Gerät und mit Gerät 2 das durch den Schulwechsel benötigte Gerät. 
WICHTIG: Es können keine defekten Geräte in die Gerätebörse eingebracht werden! Sollte ein Gerät nicht funktionstüchtig sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten!

Bevor Sie das Gerät einschicken, gehen Sie bitte sicher, dass die Daten Ihres Kindes auf einem anderen Datenträger gesichert sind (Backup) und lassen Sie dann das Gerät von der Schule 1 zurücksetzen und aus der Geräteverwaltung herauslösen.
WICHTIG: Das Gerät muss aus der Geräteverwaltung der Schule 1 herausgelöst werden und auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Das Herauslösen aus der Geräteverwaltung kann nur die Schule 1 durchführen. Bitte sprechen Sie mit den IT-Verantwortlichen der Schule 1 darüber, wie Sie das Gerät Ihres Kindes auf Werkseinstellungen zurücksetzen können und aus der Geräteverwaltung der Schule herauslösen können, bevor Sie das Gerät einsenden!

Genehmigt der Refurbisher Ihren Antrag, können Sie das Gerät 1 an diesen verschicken. Je nach gewählter Versandmethode, fallen Kosten für den Versand an. 

Der Refurbisher prüft nun Gerät 1, bewertet es und löscht die bestehenden Daten vollumfänglich. Es ist daher sinnvoll, wenn Sie davor die Daten am Gerät sichern und dieses selbst zurücksetzen. Dadurch werden alle persönlichen Schüler/innen-Daten vom Gerät entfernt. Der Refurbisher schätzt das Gerät und dessen Zustand ein und weist es einer Kategorie zu. Erziehungsberechtigte werden über das Ergebnis per E-Mail informiert. 

Besteht ein Gerät die Prüfung nicht, wird es an den Besitzer zurückgeschickt und es ist kein Tauschprozess möglich. 

Nach positiver Prüfung erhalten Erziehungsberechtigte je nach Gerätetyp und Zustand des Geräts einen Wert-Gutschein ausschließlich für den Webshop des Refurbishers. Mit dem Wert-Gutschein kann im Shop ein passendes Modell vom Gerätetyp der neuen Schule (Gerät 2) erworben werden. Je nach Gerätetyp und Qualität des gewünschten Geräts 2 sowie der Höhe des Wert-Gutscheins (der für Gerät 1 bezogen wurde) ergibt sich ggfs. ein Aufpreis. Dieser ist von den Erziehungsberechtigten für Gerät 2 zu bezahlen.

Hier ein Rechen-Beispiel: Sie erhalten für das Gerät 1 einen Wert-Gutschein über 120 Euro. Das von Ihnen gewünschte Geräte 2 kostet im Webshop 270 Euro, so bezahlen eine Differenz von 150 Euro.

WICHTIG: Beachten Sie die Verfügbarkeit der Geräte der Gerätebörse! Es kann je nach Gerätetyp unter Umständen zu Wartezeiten kommen. Nähere Informationen finden Sie in diesem FAQ-Artikel der Gerätebörse: Wo sehe ich die Verfügbarkeit von Endgeräten der Gerätebörse?

Nach erfolgreichem Kauf sendet der Refurbisher das Gerät 2 direkt an die neue Schule. Dort wird es in die Geräteverwaltung aufgenommen und ihrem Kind ausgehändigt.

Das Gerät 2 wird bei Verwendung der Gerätebörse wahrscheinlich günstiger sein als am freien Markt. Einen Differenzbetrag müssen Erziehungsberechtigte in aller Regel trotzdem aufzahlen, da die Wiederaufbereitung von Geräten eine Dienstleistung darstellt, die hier eingepreist werden muss.

WICHTIG: Durch die Nutzung der Gerätebörse ändern sich auch die Garantiebedingungen Ihres Geräts! Es gelten dann die Garantiebedingungen des Refurbishers.


Infopoint Wichtig!
© Canvas

Der OeAD kann Ihnen keine Auskunft bei Problemen oder Rückfragen zu Geräten oder Prozessen der Gerätebörse geben.

Bitte wenden Sie sich direkt an den Support der Gerätebörse: https://digitaleslernen.talentify.at/geraeteboerse 

Viele gute Gründe, die Gerätebörse zu nutzen

Ein Vorteil der Gerätebörse ist, dass die dort bezogenen Geräte bereits den Anforderungen der neuen Schule genügen. Geräte, die am freien Markt erworben werden, müssen für die Verwendung im Schulbetrieb geeignet sein und daher Mindestanforderungen erfüllen. Dazu muss vorab eine Kompatibilitäts-Prüfung durchgeführt werden ( --> Eigengeräte-Online-Check). Diese entfällt bei den Geräten der Gerätebörse. Außerdem werden die Geräte, die über die Gerätebörse eingetauscht werden, verlässlich wiederaufbereitet und qualitätsgesichert. Auf den Datenschutz der Schüler/innen-Daten wird höchster Wert gelegt. Das von Erziehungsberechtigten eingeschickte Gerät erhält zudem ein „zweites Leben“ und kann weiterhin seinen Zweck erfüllen, Schüler/innen digitales Lernen zu ermöglichen. Sollte es Herausforderungen mit dem technischen Prozess der Gerätebörse geben, steht Ihnen das Support Team der Gerätebörse und bei organisatorischen Fragen das Support Team des OeAD zur Verfügung.

Wichtige Begriffe

Um den untenstehenden Text besser lesbar zu machen, verwenden wir die hier beschriebenen Kurzformen.

  • Als Schule 1 bezeichnen wir die „alte“ Schule, die im Zuge eines Schulwechsels verlassen wird.
  • Als Schule 2 bezeichnen wir die „neue“ Schule, die im Zuge eines Schulwechsels besucht wird.
  • Das Gerät 1 ist das an Schule 1 im Zuge der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ erhaltene Gerät.
  • Das Gerät 2 ist das durch den Schulwechsel an Schule 2 benötigte Gerät.

Über die Gerätebörse können Erziehungsberechtigte Gerät 1 verkaufen, sofern der Eigentumsübergang abgeschlossen ist (--> Bezahlung & Befreiung) , und ein gebrauchtes Gerät (Gerät 2), das dem an der neuen Schule verwendeten Gerätetyp entspricht, günstig ankaufen. Hierbei handelt es sich um ein privatrechtliches Geschäft des An- und Verkaufs zwischen den Erziehungsberechtigten der Schüler/innen und dem Refurbisher (deutsch: „Restaurierer“), welcher Gerät 2 über die Gerätebörse anbietet.


Mein Kind wechselt die Schule, wie gehe ich nun vor?

Wenden Sie sich bitte zuerst an die neue Schule Ihres Kindes, um abzuklären welches Gerät für den Unterricht benötigt wird.

 

Gleicher Gerätetyp

Sie können dieses Gerät weiterhin für den digitalisierten Schulunterricht verwenden.

Bitte informieren Sie die neue Schule Ihres Kindes, dass Sie bereits ein passendes Gerät der Initiative besitzen.

Zunächst muss das Gerät aus der Geräteverwaltung (MDM) der alten Schule herausgelöst werden.
Bitte bleiben Sie in Kontakt mit der alten Schule Ihres Kindes, um sicherzustellen, dass das Gerät entfernt wurde.

Anschließend muss die neue Schule Ihres Kindes nun das Gerät in ihre Geräteverwaltung (MDM) einbinden, damit es für den Unterricht genutzt werden kann.

 

Anderer Gerätetyp

Option 1: Gerätebörse

Die Gerätebörse ist ein optionales, kostenpflichtiges und nachhaltiges Angebot für Erziehungsberechtigte, welches vom BMBWF unterstützt wird. Über die sogenannte Gerätebörse können Erziehungsberechtigte das vorhandene Gerät verkaufen, sofern der Eigentumsübergang abgeschlossen ist (siehe Bezahlung & Befreiung) und ein gebrauchtes, aufbereitetes Gerät, das dem an der neuen Schule verwendeten Gerätetyp entspricht, zu einem geringeren Preis im Onlineshop eines Refurbishers („Restaurierer“) ankaufen. Einen solchen Fall können Sie jederzeit über ein Online-Formular (https://digitaleslernen.talentify.at/geraeteboerse) anmelden.
 

Option 2: Eigengerät

Erziehungsberechtigte schaffen privat ein Gerät an, das mit dem Gerätetyp und den technischen Anforderungen der neuen Schule übereinstimmt. Zur Prüfung der Kompatibilität des privat angeschafften Endgeräts kann das Prüfungs-Tool („Endgeräte-Online-Check“) verwendet werden.

 

Sonderfall: Die neue Schule nimmt nicht an der Geräteinitiative teil
 

Das Gerät ist für den Einsatz im Rahmen des IKT-gestützten Unterrichts im Sinne des § 1 SchulDigiG nicht mehr erforderlich. Da es sich in Ihrem Eigentum befindet, können Sie es weiterhin privat nutzen.

Hierfür muss das Gerät aus der Geräteverwaltung (MDM) der alten Schule herausgelöst werden.
Bitte bleiben Sie in Kontakt mit der alten Schule Ihres Kindes, um sicherzustellen, dass das Gerät entfernt wurde.

 

Informationen zum Schulwechsel aus Schulsicht finden Sie hier.

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