Umgang mit überzähligen Geräten
Wenn an Ihrem Schulstandort überzählige Geräte vorhanden sind, weisen Sie diese bitte als solche in der Applikation aus. Überzählige Geräte können an anspruchsberechtigte Schüler/innen ausgegeben werden, wenn sie im aktuellen Schuljahr geliefert wurden.
Überzählige Geräte, die nicht mehr an Schüler/innen ausgegeben werden können, werden abgeholt. Die Abholung dieser Geräte erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Information durch das Bildungsministerium oder den OeAD.
Das Gesetz sieht ab dem Schuljahr 2023/24 keine Klassengeräte mehr vor. Mehr Infos finden Sie im Applikations-Handbuch.