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Mädchen tippt auf Laptop
© Pexels/Prolific People Co

Garantie, Versicherung & Reparaturen

Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Garantie, Versicherung & Reparaturen.

Illustration zeigt drei digitale Geräte und daneben eine Figur
© undraw

Garantie

Für die gelieferten Geräte und das geräterelevante Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) gibt es eine Garantie des Lieferanten.

Die Geräte haben zwei bis vier Jahre Garantie ab Lieferung an die Schule. Die genaue Garantiedauer hängt vom Gerätetyp ab (Gerätetypen je Schuljahr).

Der Lieferant garantiert, dass die Geräte bei der Auslieferung frei von Mängeln sind. Sollte ein Defekt am Gerät oder Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) auftreten, der auf einen bereits bei der Lieferung bestehenden Mangel zurückzuführen ist, muss der Lieferant den Defekt beheben. Der Lieferant entscheidet dabei, ob das Gerät repariert oder ausgetauscht wird.

Für den Akku gilt die gleiche Garantiezeit wie für das Gerät. Innerhalb der Garantiezeit eines Gerätes muss dessen Akku maximal einmal getauscht werden, sofern er als defekt gilt. Ein Akku gilt dann als defekt, wenn er entweder nur noch 50% oder weniger seiner Designkapazität aufweist oder sich nicht mehr laden lässt.

Zur Absicherung in Bezug auf spezielle Gefahren wie z.B. Diebstahl oder selbstverschuldete Beschädigung wird Erziehungsberechtigten der Abschluss einer Versicherung empfohlen.

Garantie- oder Servicefälle müssen von den Eigentümer/innen der Geräte gemeldet werden. Für die Geräte der Schüler/innen bedeutet dies, dass die Erziehungsberechtigten für die Meldung verantwortlich sind.

Die Garantie deckt in der Regel technische Defekte ab, die ohne äußere Einflüsse entstehen. Der Lieferant prüft den Garantieanspruch und muss im Falle einer Ablehnung begründen, warum kein Garantiefall vorliegt. 

Keine Garantiefälle sind zum Beispiel:

  • Schäden durch Herunterfallen des Geräts
  • Schäden durch mechanische Einwirkungen von außen (z.B. Brüche, extreme Hitze oder extreme Kälte)
  • Schäden durch Umwelteinflüsse (z.B. Überspannung, Überschwemmung)
  • Flüssigkeitsschäden, bei denen Feuchtigkeit ins Gerät eingedrungen ist
  • Softwarefehler in Schulprogrammen

Wichtig: Die Bewertung und Bearbeitung eines Garantiefalls erfolgt durch den jeweiligen Lieferanten und die hier genannten Beispiele stellen lediglich Erfahrungswerte dar. Der OeAD ist in die Abwicklung von Garantiefällen sowie deren Bewertung nicht involviert.

Service-Seiten der jeweiligen Lieferanten und Gerätetypen

Wenn das Gerät oder Zubehör defekt ist, reichen Sie den Garantiefall bzw. den Reparaturwunsch bitte auf den jeweiligen Service-Seiten des Lieferanten ein bzw. geben Sie dem Lieferanten auf dem unten genannten Weg Ihren Service-Fall bekannt. 

Der OeAD ist in die Abwicklung von Garantie- und Servicefällen nicht involviert.

Nach der Bekanntgabe Ihres Garantiefalls wird der Garantiesanspruch vom Lieferanten geprüft. Wenn es sich um einen Garantiefall handelt, wird die Reparatur vom Lieferanten ohne weitere Kosten für Sie durchgeführt. Darüber hinaus können kostenpflichtige Reparaturen für selbstverschuldete Schäden angefragt werden.

WICHTIG: Sollten Sie ein Gerät einschicken und der Lieferant stellt fest, dass es sich bei dem Schaden um keinen Garantiefall handelt, kann dieser auch Kosten für den Versand sowie die Beurteilung des Schadens verrechnen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Umgang mit Reparaturen & Verlust

Der Lieferant ACP Techrent GmbH (ehemals OMEGA Handelsgesellschaft m.b.H.) ist für Garantie- und Schadensfälle dieses Gerätetyps Ihr Ansprechpartner:

  • Android Tablet (ausgeliefert in den Schuljahren 2024/25, 2023/24, 2022/23, 2021/22)

Hier gelangen Sie zum Serviceportal: www.justedu.at 

Wichtige Information des Lieferanten:

Um einen Garantie- bzw. Reparaturfall zu melden, ist zuvor eine Registrierung des Geräts erforderlich.Reparaturen sollten exklusiv über das Portal der ACP Techrent GmbH abgewickelt werden, um sicherzugehen, dass die Garantielaufzeit nicht beeinträchtigt wird. Schäden, die durch eine nicht-zertifizierte Reparatur entstehen, können nicht durch die Garantie ausgeglichen werden.

Geräte der Gerätebörse

Bitte beachten Sie: Wenn das Gerät aus der Gerätebörse stammt – und somit nicht aus der Geräteinitiative bezogen wurde – ändern sich auch die Garantiebedingungen! In diesem Fall gelten die Garantiebedingungen des Refurbishers.

Nähere Informationen zur Gerätebörse finden Sie hier: Gerätebörse

Illustration zeigt kaputten Laptop und Werkzeug
© Freepik/macrovector

Umgang mit Reparaturen & Verlust

Selbstverschuldete Schäden können nach individueller Absprache mit dem Lieferanten ebenfalls von diesem kostenpflichtig repariert werden.  Wir empfehlen auch bei Reparaturen, die augenscheinlich keine Garantiefälle sind, mit dem jeweiligen Lieferanten in Kontakt zu treten, um sicher zu gehen, dass die Garantiezeit durch die Reparatur nicht erlischt.

Ist das Gerät irreparabel beschädigt, muss ein neues Gerät durch die Erziehungsberechtigten beschafft werden. In Hinblick auf solche Fälle wird empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Bei Verlust des Gerätes empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Ihrer Schule, um abzuklären, ob eine Fernlokalisierung des Gerätes Ihres Kindes möglich ist. Rechtlich ist dieses Vorgehen durch die  IKT-Schulverordnung in § 10 Z 4 gedeckt. Diese erlaubt der Schule: " [...] die Möglichkeit zur Fernlokalisierung, Fernsperre bzw. Fernlöschung des digitalen Endgerätes bei technischer Möglichkeit auf ausdrücklichen und dokumentierten Wunsch der Geräteinhaberin oder des Geräteinhabers, soweit das Endgerät erreichbar ist." Der Wunsch einer Fernlokalisierung des Gerätes Ihres Kindes, sollte demnach bitte schriftlich an Ihre Schule erfolgen.

Jedes Gerät wird an der Schule auch in eine Geräteverwaltung (MDM) eingebunden. Je nach Konfiguration kann es damit möglich sein, das Gerät aus der Ferne zu sperren oder auch eine Ortung durchzuführen – sofern das Gerät noch erreichbar ist. Die Verwaltung über das MDM erfolgt direkt an der Schule, daher kann auch nur die Schule die Ortung oder Sperre versuchen, denn diese Funktion ist keine Pflicht. Auch ohne Verlust/Diebstahl eines Geräts ist die Weitergabe von aus der Fernlokalisierung gewonnenen Informationen seitens der Schule nur zulässig, solange dies nur an die Eigentümer/innen des abhanden gekommenen Gerätes (Schülerin/Schüler bzw. Erziehungsberechtigte) erfolgt. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ohne Einwilligung der Eigentümer/innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen untersagt.

Reparaturbonus

Als Eigentümer/in des Geräts steht es Ihnen frei, auch einen anderen Anbieter für die Reparatur zu wählen und dabei z.B. den Reparaturbonus zu nutzen. Beachten Sie jedoch, dass dabei die Garantie durch den jeweiligen Lieferanten erlischt. Der Reparaturbonus kann bei einer Reparatur über den Lieferanten der Geräte nicht genutzt werden.

Bild zeigt eine Nahaufnahme von Händen auf einem Laptop und daneben liegt ein Blatt auf dem Versicherung geschrieben steht
© Pexels/ Kindel Media

Versicherung

Der VVO (Verband der Versicherungsunternehmen) empfiehlt, beim Abschluss einer Versicherung, die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten.

Haushaltsversicherung

Im Allgemeinen ist der Laptop bzw. das Tablet in Haushaltsversicherungen gegen die klassischen Risken einer Haushaltsversicherung im Bereich der Wohnungsräumlichkeiten mitversichert. Dabei ist eine Mitversicherung gegeben, wenn der Laptop bzw. das Tablet durch einen Brand, einen Sturm, einen Leitungswasserschaden oder auch durch einen Einbruchsdiebstahl beschädigt, zerstört bzw. gestohlen wird. Das gilt auch bei Beraubung (Überfall) außerhalb der Wohnung - nicht aber für einen einfachen Diebstahl oder für Unachtsamkeiten (z.B. einfaches Vergessen etc.).

Um zu erfahren, in welcher Form Ihr Laptop bzw. Tablet in Ihrer Haushaltsversicherung abgedeckt ist, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung!

Zusätzliche Elektronikversicherung für Laptop oder Tablet

Neben dem Schutz durch die Haushaltsversicherung oder vorhandene Herstellergarantien für den Laptop bzw. das Tablet können Sie für diese Geräte auch spezielle Elektronikversicherungen abschließen. Bei Bruchschäden, bei Flüssigkeitseinritt (z.B. durch umgefallene Getränke),  Bedienungsfehlern, Überspannung, Kurzschluss etc., deckt im Regelfall eine solche Versicherung diese Schäden ab, bezahlt für die Reparatur oder bietet Ersatz.

Auch Schäden durch Brand, Raub oder Einbruch außerhalb der Wohnung können Sie zusätzlich absichern.

Datenverlust oder Datenrekonstruktion bzw. gelöschte Programme etc. werden von den meisten Versicherungen aber nicht übernommen. Daher empfiehlt es sich regelmäßige Sicherungskopien zu erstellen.

Tipp: Einige der Geräte-Lieferanten haben Versicherungsangebote ausgearbeitet. Wenden Sie sich daher bei Interesse an einer Geräte-Versicherung gerne auch an diese.

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