So bekommen Schüler/innen ein Gerät

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Schritte aus Sicht einer teilnehmenden Schule erforderlich sind, bis die Geräte im Klassenzimmer und zu Hause zum Einsatz kommen können.

Anspruchsberechtigte Schüler/innen

Informationen zur Anspruchsberechtigung finden Sie hier.

Anmeldeprozess zur Geräteinitiative "Digitales Lernen" für das Schuljahr 2024/25

Die Prozessgrafik (PDF 677 KB) gibt einen Überblick über die Schritte zur Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen" im Schuljahr 2024/25. 

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Der Herbst: Die Geräte kommen

Die hier gelisteten Schritte erklären, was im Rahmen der Geräteinitiative nach Schulbeginn im Herbst geschieht und als Schule zu beachten bzw. umzusetzen ist.

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  • Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/24, die erstmalig teilnehmende Klassen der 5. Schulstufe besuchen, werden in die Applikation importiert. Die Übertragung der Daten erfolgt über ein Datenservice, das an die jeweiligen Schüler/innen-Verwaltungssysteme angebunden ist. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im Applikations-Handbuch.

    Um Klassendaten zu aktivieren, müssen auch diese zunächst in die Applikation importiert werden. Beachten Sie hierbei auch die Prüfung zu doppelten Datensätzen.

    Schüler/innen-Daten für bereits in vergangenen Schuljahren ausgestatteten Klassen können Sie selbstständig manuell in die Applikation anlegen. Beachten Sie hierbei auch die Prüfung zu doppelten Datensätzen der manuell angelegten Datensätze. Eine ausführliche Erklärung zur manuellen Schüler/Innenanlage finden Sie im Applikations-Handbuch.

    Prüfen Sie bitte in Ihrer Schüler/innen-Verwaltungssoftware alle Daten Ihrer teilnehmenden Schüler/innen. Stellen Sie sicher, dass alle teilnehmenden Schüler/innen in den richtigen Klassen aufscheinen und dass folgende Daten bei allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern in der Schüler/innen-Verwaltungssoftware eingetragen sind: 

    • Name der Schülerin/ des Schülers
    • Geburtsdatum der Schülerin/ des Schülers
    • Name der/des Erziehungsberechtigten
    • Adresse der/des Erziehungsberechtigten (inkl. Staat)
    • E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten

     

    Für die fehlerfreie Abwicklung des Bezahlungs- und Befreiungsprozesses ist die Datenqualität der Schüler/innen- und Erziehungsberechtigten-Daten in der Schüler/innen-Verwaltungssoftware wesentlich!

    WICHTIG:  In einigen Schüler/innen-Verwaltungssystemen (z.B.: SOKRATES, e*SA) muss noch die Freigabe der Datenübermittlung durchgeführt werden. Ist diese noch ausständig, können keine Daten übertragen werden. Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich an den jeweiligen Support

    WICHTIG: Da von der korrekten Übernahme dieser Daten in die Applikation die Generierung und Ausgabe der AVB- & Zahlungsinformationen an die Erziehungsberechtigten abhängt, kontrollieren Sie bitte nach der Synchronisation erneut alle Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit in der Applikation!

     

     Applikations-Handbuch (PDF, 2,9 MB): 

    • Vorbereitung der Datenübermittlung 
    • Datenübermittlung & Aktualisierung der Schüler/innendaten
    • Klassendaten aktivieren
    • Prüfung zu doppelten Datensätzen
    • Manuelle Schüler/innenanlage
  • Sobald Sie einen Liefertermin erhalten haben, können Sie in der Applikation die Zahlungsreferenz generieren, die Forderung über den Eigenanteil buchen und das AVB- und Zahlungsinformationsschreiben drucken und an die Erziehungsberechtigten ausgegeben.

    WICHTIG: Führen Sie die Buchung nur bei jenen Schüler/innen durch, die Sie bei der Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen im Juni 2024 berücksichtigt haben. Für zusätzliche Schüler/innen buchen und drucken Sie die AVB- und Zahlungsinformation erst nach Aufgabe und Bestätigung einer Nachbestellung. Sie können nur für Schüler/innen nachbestellen, für die noch keine Buchung durchgeführt wurde! Dieses Vorgehen ist essenziell, um keine offenen Forderungen für Erziehungsberechtigte zu generieren, solange für ihre Kinder noch keine Geräte am Weg zu Ihrem Schulstandort sind. 

    Sollten Sie für eine Schülerin/einen Schüler eine Buchung durchgeführt haben, die/der doch kein Gerät erhalten soll, dann führen Sie bitte eine Stornierung durch.

    Teilen Sie die Dokumente vor der Ausgabe der Geräte aus und informieren Sie die Erziehungsberechtigten über den Prozess. Folgende Dokumente und Materialien unterstützen Sie dabei: 

  • Bitte beobachten Sie in der Applikation, ob die AVB durch die Erziehungsberechtigten bestätigt werden und stellen Sie so sicher, dass keine Geräte an Schüler/innen ausgegeben werden, deren Erziehungsberechtigte den AVB nicht zugestimmt haben.

    WICHTIG: Bitte stellen Sie weiters sicher, alle Ihnen analog übergebenen AVB-Unterfertigungen sicher am Schulstandort zu verwahren. Diese sollten bitte bis zu 10 Jahre lang aufbewahrt werden. 

    Applikations-Handbuch

  • Ausführliche Informationen zur Gerätelieferung finden Sie hier.

  • Sobald Sie die Geräte am Schulstandort und die Seriennummern in der Applikation erhalten haben, nehmen Sie die Geräte bitte in Ihr Gerätemanagement bzw. Mobile Device Management (MDM) System auf und weisen Sie diese den Schülerinnen und Schülern zu.

    WICHTIG: Die Geräte sind bitte erst an die Schüler/innen auszugeben, wenn diese in das Gerätemanagement (MDM) aufgenommen worden sind.

    Für die MDM Lösungen Microsoft Intune und Google Workspace finden Sie nähere Informationen zu diesem Prozess in den MDM-Anleitungen auf den Moodle Hubs des Kompetenzzentrums eEducation:

    community.eeducation.at

    Darüber hinaus steht MDM-Admins ein fachspezifischer Support für Fragen zur Verfügung:

    digitaleslernen.oead.at/mdmsupport

  • Die Geräte müssen vor der Geräteausgabe den jeweiligen Schüler/innen in der Applikation zugewiesen werden. Dies ist möglich, sobald die Seriennummern nach der Gerätelieferung in die Applikation gespielt wurden. 

    Bitte beachten Sie, dass die Seriennummern möglicherweise erst wenige Tage nach der Lieferung in der Applikation zur Zuweisung verfügbar sind. Die Ansprechpersonen werden per E-Mail benachrichtigt, sobald sie die Seriennummern zuweisen können.

    Die Ansprechpersonen weisen jedem Schüler und jeder Schülerin in der Applikation eine Seriennummer zu. Überzählige Geräte werden als „überzählig“ dokumentiert. 

    So funktioniert die Gerätezuweisung in der Applikation der Geräteinitiative in 7 Schritten:

    1. Sie klicken auf "Geräteverwaltung"
    2. Sie wählen per Drop-Down-Menü das gewünschte Schuljahr aus.
    3. Sie klicken auf „Filter“, wählen unter den Filtereinstellungen bei „Zuweisung“ die Auswahl „Nicht zugewiesen“ aus und klicken auf „Anwenden“. Nun werden Ihnen nur noch jene Geräte angezeigt, die noch nicht zugewiesen sind.
    4. Sie klicken bei der gewünschten Seriennummer auf das Bleistift-Symbol in der Spalte „Zuweisung“ der Tabelle.
    5. Sie wählen im Feld "Gerät ist" aus, ob es sich um ein "Schülergerät", "Klassengerät" oder "Überzähliges Gerät" handelt
    6. Wenn es ein Schülergerät ist, wählen Sie die jeweilige Klasse und unter "Ausgabe an" den jeweiligen Schüler/die jeweilige Schülerin aus, bei denen eine AVB-Bestätigung vorhanden ist. Wenn es ein Klassengerät ist, reicht die Auswahl der jeweiligen Klasse.
    7. Sie klicken auf "Änderungen speichern"

     

    Applikations-Handbuch

  • Bevor die Geräte an die Schüler/innen ausgegeben werden, überprüfen Sie, ob die AVB von allen Erziehungsberechtigten akzeptiert wurden.

    Für den Fall, dass Erziehungsberechtigte mit der Bestätigung der AVB säumig sind, führen Sie bitte ein Gespräch. 

    WICHTIG: Die Geräte dürfen nur an Schüler/innen ausgehändigt werden, deren Erziehungsberechtigte die AVB akzeptiert haben! Sie müssen und können an der Schule nicht prüfen, ob die Geräte bezahlt wurden oder eine Befreiung vorliegt. Bitte fordern Sie auch keine diesbezüglichen Bestätigungen von den Schülerinnen und Schülern ein.

    Es wird empfohlen, die Geräte gesammelt im Klassenverband zu übergeben. Die vorliegende Beschreibung geht von einer solchen Klassen-Situation aus.

    Dieser Prozessschritt erfordert den Einsatz mehrerer Lehrpersonen in der Klasse. Eine dieser Lehrpersonen sollte eine Ansprechperson mit Zugang zur Applikation sein, die während der Übergabe Schritte in der Applikation mitdokumentieren kann. Bitte nehmen Sie sich für die Vorbereitung der Geräteübergabe an die Schüler/innen genügend Zeit. Die Übergabe der Geräte ist mithilfe der Übergabedokumente (Ausgabeliste und individualisierte Übergabedokumente) nachweislich zu dokumentieren.

    1. Bitte achten Sie bei der Übergabe der Geräte auf die Übereinstimmung von Schüler/innen und Seriennummern, wie in den Übergabedokumenten vermerkt. Übergeben Sie den Schüler/innen die Geräte mit dem zugehörigen individuellen Übergabedokument.
    2. Dokumentieren Sie bitte die Übergabe der Geräte direkt in der Applikation. Das Datum der Übergabe wird dadurch in der Applikation hinterlegt.
    3. Lassen Sie bitte die Schüler/innen jeweils nach der Geräteübergabe die Ausgabeliste unterzeichnen. Damit wird bestätigt, dass die Schüler/innen die Geräte in der Schule übernommen haben. Die von allen Schülerinnen und Schülern unterfertigte Ausgabeliste laden Sie im Anschluss bitte in der Applikation hoch. Bitte bewahren Sie die unterzeichnete Ausgabeliste für die Dauer von 10 Jahren am Schulstandort auf.

     

    Applikations-Handbuch

  • Das individuelle Übergabedokument wird den Schüler/innen mit der Ausgabe der Geräte übergeben und verbleibt nicht an der Schule. Die Unterschrift erfolgt für die Schulleitung. Dabei ist es unerheblich, ob diese von der Schulleitung selbst geleistet wird oder von einer von ihr beauftragten Person.

    Beachten Sie, dass zeitnahe zu der Geräteausgabe inkl. Übergabedokument auch die vollständig befüllten Klassenübergabedokumentationen (Ausgabeliste) von allen Beteiligten (Schüler/innen oder deren Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen) unterfertigt und mit Ort und Datum der Übergabe in der Applikation in den jeweiligen Klassen hochgeladen werden. 

    Die konkrete Vorgehensweise können sie im Applikations-Handbuch  abrufen.

  • Bitte nehmen Sie die Geräte direkt nach der Übergabe gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern in Betrieb und stellen Sie sicher, dass die Geräte im Gerätemanagement (MDM) aktiviert sind.

Unterjährige Prozesse

Neben den oben beschriebenen Prozessen, die im Schuljahr zeitlich klar verankert sind, gibt es Prozesse, die unterjährig laufend stattfinden.

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  • Zu Nachbestellungen lesen Sie hier mehr:

    Nachbestellungen

  • Für die vergangenen Schuljahre ist es möglich, selbstständig Schüler/innen manuell in der Applikation nachzutragen, die in eine bereits mit Geräten ausgestattete Klassen kommen. Dies ist ab dem Schuljahr 2024/25 über Sammelklassen möglich. Bitte prüfen Sie im Vorfeld jedenfalls die Anspruchsberechtigung!

    Diese Sammelklassen tragen die Bezeichnung NBK mit dem Zusatz des Schuljahres, in dem der gesetzliche Anspruch zu verorten ist (z.B. „NBK_2021/22“ für Schüler/innen der 8. Schulstufe oder „NBK_2023/24“ für Schüler/innen der 6. Schulstufe). Die Sammelklassen werden zentral angelegt und sind zunächst leer. Sie können von Ihnen mit Schüler/innen der 6. bis 8. Schulstufe befüllt werden.

    Die manuelle Anlage von Schüler/innen und die Bekanntgabe von Nachbestellungen werden somit nur mehr im aktuellen Schuljahr durchgeführt. Diese Anpassung zielt darauf ab, Ihnen die Übersicht über die im laufenden Schuljahr auszustattenden Schüler/innen zu erleichtern.

    Nähere Informationen finden Sie im Applikationshandbuch.

  • Zum Umgang mit überzähligen Geräten und Abholungen lesen Sie hier mehr:

    ➔ Überzählige Geräte & Abholung

  • Es finden immer wieder Webinare rund um die Geräteinitiative statt:

    ➔ digitaleslernen.oead.at/veranstaltungen

    Besuchen Sie außerdem die MOOCs der Virtuellen Pädagogischen Hochschule und erkundigen Sie sich an Ihrer Pädagogischen Hochschule, welche Angebote es für die Digitalisierung Ihrer Schule gibt! Nutzen Sie die zahlreichen Angebote von Saferinternet.at!

    ➔ digitaleslernen.oead.at/fortbildungsangebote

Befreiungsfristen für Erziehungsberechtigte im aktuellen Schuljahr beachten und kommunizieren

Gemäß § 5 Abs. 3 haben Erziehungsberechtigte die Möglichkeit Befreiungsanträge bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres einzubringen.

Für im Schuljahr 2024/25 durchgeführte Ausstattungen lauten die Fristen daher wie folgt:

  • Burgenland, Niederösterreich, Wien: 27. Juni 2025
  • Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: 4. Juli 2025

Sie haben Fragen zu diesem Prozess?

Wenden Sie sich gerne unter  https://digitaleslernen.oead.at/kontakt an den Digitales Lernen Support. Diverse Antworten auf Fragen finden Sie in den FAQs (frequently asked questions) für Schulen.