Schulwechsel & Eigengeräte

Schulwechsel

Grafik eines Schülers und einer Schülerin die sich unterhalten © unDraw

Wenn ein Kind im Zuge der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ mit einem digitalen Gerät ausgestattet wurde und nun die Schule wechselt, sind entsprechende Schritte vorzunehmen, die Schulen beachten müssen.

Um Schulen bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen, wurde ein Schulwechsel-Guide vorbereitet, der einen Überblick über die unterschiedlichen Fälle des Schulwechsels und die dazu passenden Schritte gibt.

Wichtig ist, dass im Zuge eines Schulwechsels Schüler/innen, die bereits im Zuge der Geräteinitiative ein digitales Gerät erhalten haben, nicht erneut durch die Geräteinitiative ausgestattbar sind, da eine Ausstattung mit einem Gerät aus der Initiative nur einmal möglich ist.

Auf den Moodle Hubs des Kompetenzzentrums eEducation finden Sie technische Anleitungen für das Vorgehen im Gerätemangement (MDM) bei einem Schulwechsel. Diese werden für die Gerätemanagement-Lösungen Microsoft Intune und Google Workspace for Education zur Verfügung gestellt.

Gerätebörse aus Schulsicht

Grafik von zwei Personen mit digitalen Endgeräten © unDraw

Bei der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ konnte jede teilnahmeberechtigte Schule aus verschiedenen Gerätetypen wählen. Dadurch ist es möglich, dass bei einem Schulwechsel ein anderes Gerät benötigt wird.

Erziehungsberechtigte können dazu privat ein Gerät anschaffen ( --> Eigengeräte-Online-Check) oder das Angebot der Gerätebörse nutzen. Die Gerätebörse ist eine optionale Unterstützungsmaßnahme für Erziehungsberechtigte. Sie bietet eine günstige (aber kostenpflichtige) und nachhaltige Möglichkeit, den Gerätetyp zu wechseln, wenn ein Wechsel notwendig wird. Erziehungsberechtigte, die die Gerätebörse nutzen, werden aufgefordert, das Gerät nach der Lieferung umgehend der Schule für eine Integration in die Geräteverwaltung zu übergeben und dieses zuvor nicht in Betrieb zu nehmen.

WICHTIG: Erziehungsberechtigte, die über die Gerätebörse ein Gerät beziehen, werden ersucht, das Gerät keinesfalls selbst in Betrieb zu nehmen, sondern dieses unmittelbar der Schule für die Integration in die Geräteverwaltung zu übergeben, damit die für den Unterricht benötigte Konfiguration eingerichtet werden kann. Im Gegensatz zu eingebrachten Eigengeräten sind Geräte aus der Gerätebörse von Seiten der Schule zu akzeptieren, auch wenn diese von jenem Gerätemodell abweichen können, mit welchem der Schulstandort beliefert wurde.

  • Detailliertere Informationen zur Gerätebörse für Erziehungsberechtigte finden Sie hier!

Verwendung von Eigengeräten

Grafik eines Laptops mit einer Figur die mit Fragezeichen hantiert © unDraw

Die in digitalen Klassen zum Einsatz kommenden Geräte sollen die pädagogischen Anforderungen optimal unterstützen und dafür eine einheitliche Konfiguration aufweisen. Dies vereinfacht das Gerätemanagement am Schulstandort und erhöht die IT-Sicherheit des Schulnetzwerkes. Die rechtliche Grundlage der Geräteinitiative (SchulDigiG) sieht daher grundsätzlich die Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler teilnehmender Klassen mit dem angebotenen Gerät vor.

Sollten Schüler/innen bereits ein digitales Gerät besitzen und dieses in der Schule verwenden wollen, ist dies unter gewissen Umständen möglich. Für die Verwendung von Eigengeräten ist ein formaler Prozess vorgesehen. Dieser zielt darauf ab, zu prüfen, ob das Eigengerät die skizzierten, erforderlichen technischen Spezifikationen aufweist, um den pädagogischen, didaktischen und technischen Anforderungen am jeweiligen Schulstandort zu entsprechen.

Zur Prüfung der Kompatibilität dieser Geräte wurde ein webbasiertes Prüfungs-Tool (Endgeräte Online-Check) entwickelt, das für Erziehungsberechtigte selbstständig nutzbar ist. Erst wenn die Kompatibilitäts-Prüfung positiv abgeschlossen und ein Übergabeprotokoll unterfertigt wurde, können Eigengeräte in den digitalen Klassen zum Einsatz kommen. Die Letztentscheidung, ob ein Eigengerät eingesetzt werden darf, liegt bei der Schule.