Für Eltern: Anpassung der Befreiungsgründe ab 1.1.2024

9. Jänner 2024
Foto vom Innenraum des Justizpalastes in Wien.
Mit dem 1.1.2024 wird durch die Novelle des Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetzes (SchulDigiG) die Befreiung des ORF-Beitrages als Befreiungsgrund umgesetzt.

Die Novelle des Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz – SchulDigiG), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 152/2023, bringt eine wichtige Neuerung für Erziehungsberechtigte.  

Die in § 5 Abs. 3 SchulDigiG festgelegten Befreiungsgründe wurden durch die Gesetzesnovelle angepasst. Neu ist eine Befreiung vom Eigenanteil, wenn eine Befreiung von der Beitragspflicht gemäß § 4a des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024, BGBl. I Nr. 112/2023 vorliegt.

Eine Zusammenfassung aller zulässigen Befreiungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Bezahlung & Befreiung.

Einen Antrag auf Befreiung können Erziehungsberechtigte elektronisch unter prs.digitaleslernen.gv.at innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist stellen. In diesem Erklärvideo finden Sie eine Hilfestellungwie Sie einen Antrag auf Befreiung einreichen können: Erklärvideo für Erziehungsberechtigte: AVB-Bestätigung, Bezahlung und Befreiung

Die für das Schuljahr 2023/24 geltenden Fristen können Sie hier einsehen.

Sollte der Befreiung vom Eigenanteil stattgegeben werden, nachdem der Eigenanteil bereits eingezahlt wurde, erhalten die betroffenen Erziehungsberechtigten den Eigenanteil zurück.

 

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