Die Novelle des Bundesgesetzes zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz – SchulDigiG), zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 152/2023, bringt eine wichtige Neuerung für Erziehungsberechtigte.
Die in § 5 Abs. 3 SchulDigiG festgelegten Befreiungsgründe wurden durch die Gesetzesnovelle angepasst. Neu ist eine Befreiung vom Eigenanteil, wenn eine Befreiung von der Beitragspflicht gemäß § 4a des ORF-Beitrags-Gesetzes 2024, BGBl. I Nr. 112/2023 vorliegt.
Eine Zusammenfassung aller zulässigen Befreiungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite Bezahlung & Befreiung.
Einen Antrag auf Befreiung können Erziehungsberechtigte elektronisch unter prs.digitaleslernen.gv.at innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist stellen. In diesem Erklärvideo finden Sie eine Hilfestellung, wie Sie einen Antrag auf Befreiung einreichen können: Erklärvideo für Erziehungsberechtigte: AVB-Bestätigung, Bezahlung und Befreiung
Die für das Schuljahr 2023/24 geltenden Fristen können Sie hier einsehen.
Sollte der Befreiung vom Eigenanteil stattgegeben werden, nachdem der Eigenanteil bereits eingezahlt wurde, erhalten die betroffenen Erziehungsberechtigten den Eigenanteil zurück.
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