Über die Initiative
Die Geräteinitiative "Digitales Lernen" ist Teil des 8-Punkte-Plans für den digitalen Unterricht, der auf der Website des BMBWF genauer erläutert wird.
Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe werden im Zuge der Initiative an den teilnehmenden Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Sonderschulen mit einem Notebook oder Tablet ausgestattet. Die rechtliche Grundlage für die Geräteinitiative bildet das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz (SchulDigiG). Zweck der Initiative ist es, die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht zu schaffen und Schülerinnen und Schülern zu gleichen Rahmenbedingungen den Zugang zu digitaler Bildung zu ermöglichen.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) übernimmt einen Großteil der Gerätekosten. Erziehungsberechtigte zahlen einen einmaligen Eigenanteil von 25 Prozent des vom Bund zu zahlenden Gerätepreises. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Antrag auf Befreiung vom Eigenanteil gestellt werden.
Der OeAD ist der operative Umsetzungspartner des BMBWF und Ihr Ansprechpartner für Fragen zu dieser Initiative.
Hier finden Sie die Aufgaben des OeAD.