Aktuelle Informationen zur Geräteinitiative im Schuljahr 2024/25
Die Geräteinitiative "Digitales Lernen" startet in die nächste Runde!
Um Sie bei den Vorbereitungen für den nächsten Durchgang bestmöglich zu unterstützen, finden Sie hier ausführliche Informationen für das kommende Schuljahr 2024/25.
Ab sofort ist die Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 in der Applikation der Geräteinitiative möglich. Führen Sie Ihren Dateneintrag bitte bis zum 5. April 2024 durch.
Anmeldeprozess zur Geräteinitiative "Digitales Lernen" für das Schuljahr 2024/25
Die Prozessgrafik (PDF 677 KB) gibt einen Überblick über die Schritte zur Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen" im Schuljahr 2024/25.
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1. Diskussion mit Schulpartner/innen über Anzahl teilnehmender Klassen
Schulen tauschen sich mit der Schulgemeinschaft darüber aus, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie im nächsten Jahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten und überlegen, welchen Gerätetyp sie verwenden möchten.
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2. IKT-Infrastruktur prüfen und ggf. Anpassungen mit Schulerhalter herstellen
Schulen halten bezüglich der Infrastruktur mit dem Schulerhalter Rücksprache. Schulen prüfen im Zuge der Entscheidungsfindung die bestehende IKT-Infrastruktur (z.B. Internetanbindung, Verkabelung im Haus, WLAN in den Klassenzimmern) am Standort und stellen fest, ob Handlungsbedarf zu Nachrüstungen besteht.
Die erforderlichen IKT-Mindestanforderungen sowie Empfehlungen sind im Letter of Intent (PDF, 304 KB) angeführt.
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3. Schulpartner/innen von SGA/Schulforum in die Entscheidung einbinden
Basierend auf den Gesprächen mit den Schulpartner/innen und dem Schulerhalter treffen Sie bitte eine Entscheidung über die Anzahl der teilnehmenden Klassen und den Gerätetyp.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass nur die Ausstattung von Klassen der 5. Schulstufe möglich ist!
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4. Entscheidung bis spätestens 5. April in der Applikation bekanntgeben
Schulen erfassen Ihre Teilnahme über die Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at. Die zuständige Bildungsdirektion bestätigt in der Folge die Teilnahme.
Erstmals an der Geräteinitative teilnehmende Schulen, laden im Zuge ihrer Anmeldung auch den unterfertigten Letter of Intent (PDF, 304 KB) hoch.
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5. In der schulinternen Steuerungsgruppe Ziele für das kommende Jahr festlegen und das Digitalisierungskonzept anpassen
Schulen legen in der schulinternen Steuerungsgruppe die Ziele für das Schuljahr 2024/25 fest und evaluieren, wo an ihrem Schulstandort noch Handlungsbedarf besteht. Auf Basis der festgelegten Ziele und der bishierigen Erfahrungen, entwickeln Schulen ihr Digitalisierungskonzept weiter.
Erstmals an der Geräteinitiative teilnehmende Schulen, entwickeln ein Digitalisierungskonzept und legen Ziele für das Schuljahr 2024/25 fest. Dazu muss eine Steuergruppe formiert werden, die sich um die Umsetzung der Geräteinitiative am Schulstandort kümmert. Die Aufgaben der Steuergruppe sind im Letter of Intent (PDF, 304 KB) beschrieben.
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6. Erziehungsberechtigte mithilfe des Informationsblatts für Erziehungsberechtigte über die Initiative informieren
Schulen nutzen das umfassende Angebot auf der Digitales Lernen Website unter digitaleslernen.oead.at/eltern, um die Erziehungsberechtigten frühzeitig über die Geräteinitiative zu informieren.
Das aktualisierte Informationsblatt für Erziehungsberechtigte enthält alle wichtigen Informationen für den erstmaligen Einstieg in die Geräteinitiative. Das Dokument ist in der Mediathek auch in mehreren Sprachen verfügbar.
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7. Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen
Schulen absolvieren MOOCs und nehmen Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch.
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8. Daten und Gerätezahlen in der Applikation überprüfen und ggf. aktualisieren
Vor den Sommerferien prüfen Schulen die eingegebenen Daten und Gerätezahlen in der Applikation zur Geräteinitiative app.digitaleslernen.gv.at und bestätigen diese. Wenn es zu Änderungen gekommen ist, können Schulen die Daten zuvor aktualisieren.
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9. Gerätelieferung an der Schule annehmen und losstarten
Nach dem Anmelde- und Bestellprozess der Geräte erfolgt die Lieferung der Geräte im Schuljahr 2024/25 an den Schulstandort.
Befreiungsfristen für Erziehungsberechtigte im aktuellen Schuljahr
Gemäß § 5 Abs. 3 können Erziehungsberechtigte Befreiungsanträge bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres einbringen. Für im Schuljahr 2023/24 durchgeführte Ausstattungen lauten die Fristen daher wie folgt:
- Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Wien: 28. Juni 2024
- Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: 5. Juli 2024
Informationen zu den Gerätetypen und Modellen im Schuljahr 2024/25
Einen Überblick über alle Gerätetypen finden Sie unter: digitaleslernen.oead.at/geraete
Anspruchsberechtigte Schüler/innen
Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG), idgF zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 185/2022, definiert in § 4 die anspruchsberechtigte Zielgruppe.
Im Rahmen der Geräteinitiative können alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler/innen mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden, welche
- eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept angewendet wird, oder
- in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept gemäß SchulDigiG angewendet wird.
Das bedeutet, dass z.B. auch Repetentinnen und Repetenten sowie Schüler/innen, die aus dem häuslichen Unterricht zurückkehren oder von einer nicht digitalen Schule/Klasse unterjährig in eine bereits eingerichtete digitale Klasse wechseln, ein Gerät nach den Bestimmungen des SchulDigiG erhalten können.
Bitte beachten Sie, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Gerät aus der Geräteinitiative beziehen darf (vgl. § 5 Abs.1SchulDigiG). Bei einem Schulwechsel empfehlen wir daher Erziehungsberechtigten, die Gerätebörse zu nutzen.
Sie haben Fragen zu diesem Prozess?
Dann können Sie sich gerne unter https://digitaleslernen.oead.at/kontakt an den Digitales Lernen Support wenden! Außerdem können Sie in den FAQs (frequently asked questions) für Schulen häufig gestellte Fragen und Antworten.