Aktuelle Informationen zur Geräteinitiative im Schuljahr 2024/25

Die Geräteinitiative "Digitales Lernen" startet in die nächste Runde!

Um Sie bei den Vorbereitungen für den nächsten Durchgang bestmöglich zu unterstützen, finden Sie hier ausführliche Informationen für das kommende Schuljahr 2024/25.

Ab sofort ist die Anmeldung für das Schuljahr 2024/25 in der Applikation der Geräteinitiative möglich. Führen Sie Ihren Dateneintrag bitte bis zum 5. April 2024 durch.

Anmeldeprozess zur Geräteinitiative "Digitales Lernen" für das Schuljahr 2024/25

Die Prozessgrafik (PDF 677 KB) gibt einen Überblick über die Schritte zur Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen" im Schuljahr 2024/25. 

expand allcollapse all

Befreiungsfristen für Erziehungsberechtigte im aktuellen Schuljahr

Gemäß § 5 Abs. 3 können Erziehungsberechtigte Befreiungsanträge bis zum Ende des jeweiligen Unterrichtsjahres einbringen. Für im Schuljahr 2023/24 durchgeführte Ausstattungen lauten die Fristen daher wie folgt:

  • Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Wien: 28. Juni 2024
  • Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg: 5. Juli 2024

Informationen zu den Gerätetypen und Modellen im Schuljahr 2024/25

Einen Überblick über alle Gerätetypen finden Sie unter: digitaleslernen.oead.at/geraete

Anspruchsberechtigte Schüler/innen

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG), idgF zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 185/2022, definiert in § 4 die anspruchsberechtigte Zielgruppe. 

Im Rahmen der Geräteinitiative können alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler/innen mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden, welche

  • eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept angewendet wird, oder
  • in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept gemäß SchulDigiG angewendet wird. 

Das bedeutet, dass z.B. auch Repetentinnen und Repetenten sowie Schüler/innen, die aus dem häuslichen Unterricht zurückkehren oder von einer nicht digitalen Schule/Klasse unterjährig in eine bereits eingerichtete digitale Klasse wechseln, ein Gerät nach den Bestimmungen des SchulDigiG erhalten können. 

Bitte beachten Sie, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Gerät aus der Geräteinitiative beziehen darf (vgl. § 5 Abs.1SchulDigiG). Bei einem Schulwechsel empfehlen wir daher Erziehungsberechtigten, die Gerätebörse zu nutzen.

Sie haben Fragen zu diesem Prozess?

Dann können Sie sich gerne unter  https://digitaleslernen.oead.at/kontakt an den Digitales Lernen Support wenden! Außerdem können Sie in den FAQs (frequently asked questions) für Schulen häufig gestellte Fragen und Antworten.