Die Gerätebörse
Was ist die Gerätebörse?
Bei der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ konnte jede teilnahmeberechtigte Schule aus verschiedenen Gerätetypen wählen. Dadurch kann es sein, dass beim Schulwechsel Ihres Kindes an der neuen Schule ein anderes Gerät benötigt wird. Die Gerätebörse ist ein optionales, kostenpflichtiges und nachhaltiges Angebot für Erziehungsberechtigte, welches vom BMBWF unterstützt wird.
Über die Geräteinitiative „Digitales Lernen“ erhält jede Schülerin und jeder Schüler der teilnehmenden Schulen der 5. (und im SJ 2021/22 auch der 6. ) Schulstufe nur einmal ein Gerät, wobei 75% des Gerätepreises vom Bund finanziert werden (siehe Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG)). Die Gerätebörse bietet nun eine nachhaltige Möglichkeit, den Gerätetyp zu wechseln, wenn ein Wechsel notwendig wird.
Viele gute Gründe, die Gerätebörse zu nutzen
Ein Vorteil der Gerätebörse ist, dass die dort bezogenen Geräte bereits den Anforderungen der neuen Schule genügen. Geräte, die am freien Markt erworben werden, müssen für die Verwendung im Schulbetrieb geeignet sein und daher Mindestanforderungen erfüllen. Dazu muss vorab eine Kompatibilitäts-Prüfung durchgeführt werden ( --> Eigengeräte-Online-Check). Diese entfällt bei den Geräten der Gerätebörse. Außerdem werden die Geräte, die über die Gerätebörse eingetauscht werden, verlässlich wiederaufbereitet und qualitätsgesichert. Auf den Datenschutz der Schüler/innen-Daten wird höchster Wert gelegt. Das von Erziehungsberechtigten eingeschickte Gerät erhält zudem ein „zweites Leben“ und kann weiterhin seinen Zweck erfüllen, Schüler/innen digitales Lernen zu ermöglichen. Sollte es Herausforderungen mit dem technischen Prozess der Gerätebörse geben, steht Ihnen das Support Team der Gerätebörse und bei organisatorischen Fragen das Support Team des OeAD zur Verfügung.
- Die Gerätebörse finden Sie unter https://digitaleslernen.talentify.at/geraeteboerse
Wichtige Begriffe
Um den untenstehenden Text besser lesbar zu machen, verwenden wir die hier beschriebenen Kurzformen.
- Als Schule 1 bezeichnen wir die „alte“ Schule, die im Zuge eines Schulwechsels verlassen wird.
- Als Schule 2 bezeichnen wir die „neue“ Schule, die im Zuge eines Schulwechsels besucht wird.
- Das Gerät 1 ist das an Schule 1 im Zuge der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ erhaltene Gerät.
- Das Gerät 2 ist das durch den Schulwechsel an Schule 2 benötigte Gerät.
Über die Gerätebörse können Erziehungsberechtigte Gerät 1 verkaufen, sofern der Eigentumsübergang abgeschlossen ist (--> Bezahlung & Befreiung) , und ein gebrauchtes Gerät (Gerät 2), das dem an der neuen Schule verwendeten Gerätetyp entspricht, günstig ankaufen. Hierbei handelt es sich um ein privatrechtliches Geschäft des An- und Verkaufs zwischen den Erziehungsberechtigten der Schüler/innen und dem Refurbisher (deutsch: „Restaurierer“), welcher Gerät 2 über die Gerätebörse anbietet.
Wie funktioniert die Gerätebörse?
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1. Anmelden
Erziehungsberechtigte leiten den Prozess unter https://digitaleslernen.talentify.at/geraeteboerse ein und geben die angefragten Informationen über das Gerät 1 bekannt. Im Zuge dessen müssen auch Fotos des Geräts hochgeladen werden. Anschließend erhalten Erziehungsberechtigte die Information, ob das Gerät in die Gerätebörse eingebracht werden kann.
WICHTIG: Es können keine defekten Geräte in die Gerätebörse eingebracht werden! Sollte ein Gerät nicht funktionstüchtig sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Lieferanten! -
2. Daten sichern und Gerät zurücksetzen
Bevor Sie das Gerät einschicken, gehen Sie bitte sicher, dass die Daten Ihres Kindes auf einem anderen Datenträger gesichert sind (Backup) und lassen Sie dann das Gerät von der Schule 1 zurücksetzen und aus der Geräteverwaltung herauslösen.
WICHTIG: Das Gerät muss aus der Geräteverwaltung der Schule 1 herausgelöst werden und auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden. Das Herauslösen aus der Geräteverwaltung kann nur die Schule 1 durchführen. Bitte sprechen Sie mit den IT-Verantwortlichen der Schule 1 darüber, wie Sie das Gerät Ihres Kindes auf Werkseinstellungen zurücksetzen können. -
3. Versand Gerät 1
Danach wird Gerät 1 an den Refurbisher verschickt. Je nach gewählter Versandmethode, fallen Kosten für den Versand an.
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4. Prüfung des Geräts durch den Refurbisher
Nun wird Gerät 1 durch den Refurbisher geprüft. Daten auf Geräten, die über die Gerätebörse eingetauscht werden, werden vom Refurbisher zertifiziert gelöscht. Dadurch werden alle persönlichen Schüler/innen-Daten vom Gerät entfernt. Der Refurbisher schätzt das Gerät und dessen Zustand ein und weist es einer Kategorie zu. Erziehungsberechtigte werden über das Ergebnis per E-Mail informiert.
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5. Erhalt Wert-Gutschein und Kauf Gerät 2
Nach positiver Prüfung erhalten Erziehungsberechtigte je nach Gerätetyp und Zustand des Geräts einen Wert-Gutschein. Mit dem Wert-Gutschein kann im Shop des Refurbishers ein passendes Modell vom Gerätetyp der Schule 2 (Gerät 2) erworben werden. Erziehungsberechtigte können je nach Bestand des Refurbishers die Qualität des Geräts 2 auswählen. Je nach Gerätetyp und Qualität des gewünschten Geräts 2 sowie Höhe des Wert-Gutscheins, der für Gerät 1 bezogen wurde, ergibt sich ggfs. ein Aufpreis, der dann von den Erziehungsberechtigten für Gerät 2 zu bezahlen ist.
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6. Erhalt Gerät 2 und umgehende Integration in das Gerätemanagement der Schule
Das Gerät 2 wird an die private Adresse der Erziehungsberechtigten geschickt.
WICHTIG: Erziehungsberechtigte sind aufgefordert, dieses Gerät nach Erhalt nicht zu starten oder Installationen vorzunehmen. Gerät 2 soll bitte umgehend der Schule für eine Integration in die Geräteverwaltung übergeben und gemeinsam mit der Schule gestartet werden.
Das Gerät 2 wird bei Verwendung der Gerätebörse wahrscheinlich günstiger sein als am freien Markt. Einen Differenzbetrag müssen Erziehungsberechtigte in aller Regel trotzdem aufzahlen, da die Wiederaufbereitung von Geräten eine Dienstleistung darstellt, die hier eingepreist werden muss.
WICHTIG: Durch die Nutzung der Gerätebörse ändern sich auch die Garantiebedingungen Ihres Geräts! Es gelten dann die Garantiebedingungen des Refurbishers.
Die Rolle des OeAD bei der Gerätebörse
Der OeAD unterstützt mit seinem Support unter digitaleslernen@oead.at bei organisatorischen Fragestellungen zur Gerätebörse und informiert Schulen, wenn neue Geräte aus der Gerätebörse in das Gerätemanagement der Schule aufgenommen werden müssen.