"Digitales Lernen" im Schuljahr 2022/23
Die Geräteinitiative "Digitales Lernen" geht in die zweite Runde!
Alle teilnahmeberechtigten Schulen erhielten diesbezüglich Anfang März per E-Mail eine offizielle Einladung zum nächsten Durchgang durch die Bildungsdirektionen. Um Schulen bei der Anmeldung zum Jahr 2 der Geräteinitiative "Digitales Lernen" zu unterstützen, wurde ein Dokument erstellt (OeAD "Digitales Lernen" 2022/23), welches einen Überblick über die bevorstehenden Schritte gibt. Dieses steht im Folgenden zum Download bereit.
Downloads
- OeAD Schulinfopaket (Juni 2022) (455,0 KB)
- Saferinternet Checkliste für Lehrkräfte digitaler Klassen (410,5 KB)
- Die Geräteinitiative - Informationen für Erziehungsberechtigte (Deutsch) (561,0 KB)
- OeAD "Digitales Lernen" 2022/23 (963,1 KB) Anleitung & Informationen zur Geräteinitiative im Schuljahr 2022/23
- OeAD Prozessgrafik Digitales Lernen 2022/23 (387,1 KB)
- Letter of Intent (inkl. IKT-Checkliste) (303,6 KB)
- Handbuch: Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative Digitales Lernen (2,9 MB)
Prozessgrafik für das Jahr 2 der Geräteinitiative "Digitales Lernen"
Die Prozessgrafik gibt einen Überblick über die nächsten Schritte. Diese werden im Dokument OeAD "Digitales Lernen" 2022/23 detailliert beschrieben.
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1. Anschreiben an Schulleitungen mit Informationen zu Jahr 2 der Geräteinitiative:
Die Schulleitungen wurden Anfang März über die nächste Runde der Geräteinitiative informiert.
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2. Diskussion mit Schulpartner/innen über Anzahl teilnehmender Klassen:
Schulen tauschen sich mit der Schulgemeinschaft darüber aus, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie im nächsten Jahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten.
Nähere Informationen siehe: OeAD "Digitales Lernen" 2022/23 (PDF, 964 KB) Seite 2.
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3. IKT-Infrastruktur prüfen:
Schulen halten bezüglich der Infrastruktur mit dem Schulerhalter Rücksprache. Schulen prüfen im Zuge der Entscheidungsfindung die bestehende IKT-Infrastruktur (z.B. Internetanbindung, Verkabelung im Haus, WLAN in den Klassenzimmern) am Standort und stellen fest, ob Handlungsbedarf zu Nachrüstungen besteht. Die erforderlichen IKT-Mindestanforderungen sowie Empfehlungen sind im Letter of Intent (PDF, 304 KB) angeführt.
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4. Schulinterne Entscheidung treffen:
Schulen treffen intern die Entscheidung, mit wievielen Klassen und welchem Gerätetyp sie im kommenden Schuljahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten.
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5. Bis spätestens 15.4. Entscheidung an Bildungsdirektionen kommunizieren:
Schulen kommunizieren bis spätestens zum 15.4.2022 ihre Entscheidung an die Bildungsdirektion und geben ihre Daten für das kommende Schuljahr in der Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ bekannt - nähere Informationen dazu finden sich im Applikations-Handbuch.
Freilich kann die Dateneingabe für das Schuljahr 2022/2023, welche bis 15.4. in der Applikation erfolgte, lediglich die Situation zum Eingabezeitpunkt darstellen.
Die eingegebenen Daten dienen der Bildung eines Mengengerüsts für die Gerätebestellung.
Vor Beginn der Auslieferung im Herbst 2022 wird Ihnen noch die Möglichkeit gegeben werden, Ihre Eingaben anzupassen und zu aktualisieren.
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6. In der schulinternen Steuerungsgruppe Ziele für das zweite Jahr festlegen:
Schulen legen in der schulinternen Steuerungsgruppe die Ziele für das zweite Jahr fest und weisen Lehrer/innen auf Weiterbildungsangebote im Zusammenhang mit dem digitalen Lernen hin.
Nähere Informationen siehe: OeAD "Digitales Lernen" 2022/23 (PDF, 964 KB) Seite 4.
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7. Erforderliche IKT-Infrastruktur mit Schulerhalter herstellen:
Schulen stellen die erforderliche IKT-Infrastruktur mit dem Schulerhalter her (falls noch nicht ausreichend erfolgt).
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8. Erziehungsberechtigte über die Initiative informieren:
Schulen geben Informationsmaterial über die Geräteinitiative an interessierte Erziehungsberechtigte weiter - Tipp: dieses ist in mehreren Sprachen verfügbar!
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9. MOOCs absolvieren und sonstige Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen:
Schulen absolvieren MOOCs und nehmen sonstige Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch.
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10. Digitalisierungskonzept weiterentwickeln:
Schulen entwickeln ihr Digitalisierungskonzept weiter.
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11. Gerätelieferung an der Schule annehmen:
Schulen erhalten ab Herbst 2022 die Gerätelieferung.
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12. Geräte am Schulstandort einsetzen:
Schulen setzen die Geräte am Schulstandort ein.
Nähere Informationen zur Geräteauslieferung, dem Gerätemanagement uvm. finden sich auf den Unterseiten "Für Schulen".
Verwendung von Eigengeräten für Repetentinnen und Repetenten
Schüler/innen, die eine Klasse wiederholen hatten nur im Schuljahr 2021/22 Anspruch auf ein digitales Gerät aus der Geräteinitiative ( siehe Gesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) ).
Ab dem Schuljahr 2022/23 obliegt die Beschaffung eines sogenannten Eigengerätes den Erziehungsberechtigten dieser Schüler/innen, welche für die Teilnahme am Unterricht in der digitalen Klasse benötigt werden.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Unterseite Geräte & Support.
Bitte wenden Sie sich auch hier bei Fragen an digitaleslernen@oead.at.
WICHTIG: Für Schulen, die aufgrund der Lieferverzögerung der Windows Tablets im kommenden Schuljahr 2022/23 mehrere Jahrgänge parallel ausstatten, sind nur Repetentinnen und Repetenten in der nächstjährigen 7. Schulstufe nicht anspruchsberechtigt! Repetentinnen und Repetenten in den 5. und 6. Schulstufen des kommenden Schuljahres können Geräte aus der Initiative beziehen, da sie bereits im letzten Jahr hätten ausgestattet werden können.
Begünstigte bei Schulen mit Mehrstufenklassen
Das Gesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) wurde novelliert und ist am 14.4.2022 in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung können einmalig im Schuljahr 2022/23 auch Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Schulstufe Begünstigte der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ werden, wenn sie eine Mehrstufenklasse besuchen!
Gemäß § 4 Abs. 3 können Schülerinnen und Schüler einer Mehrstufenklasse dann ein digitales Gerät im Zuge der Initiative erhalten, wenn
- sie eine schulstufenübergreifende Klasse besuchen, für welche ein digitales Gerät für die Teilnahme am Unterricht dieser Klasse notwendig ist und
- sie bisher noch kein Gerät über die Initiative bezogen haben.
An der Geräteinitiative teilnehmende Schulen können demnach bei Mehrstufenklassen alle Schülerinnen und Schüler der 5.-8. Schulstufe zur Initiative anmelden, die bisher noch kein Gerät aus der Initiative erhalten haben! Diese Gesetzesänderung soll sicherstellen, dass Digitalisierungskonzepte in der ganzen Klasse umgesetzt werden können.
Ab dem Schuljahr 2023/24 ist dann wieder eine Ausstattung der 5. Schulstufe möglich.
Bitte beachten Sie, dass in der Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative aktuell nur das Feld „Teilnehmende Schüler/innen der 5. Schulstufe“ vorhanden ist. Tragen Sie bei Ihren Mehrstufenklassen gerne den Bedarf für die 5.-8. Schulstufe in dieses Feld ein. An einer Anpassung der Applikation für den Herbst, um hier differenzierte Eingabemöglichkeiten zu schaffen, wird aktuell gearbeitet.
Sie haben Fragen zu diesem Prozess?
Dann können Sie sich gerne unter digitaleslernen@oead.at sowie telefonisch unter +43 720 080356 (zum Ortstarif) an die Digitales Lernen Hotline wenden!