"Digitales Lernen" im Schuljahr 2022/23
Die Geräteinitiative "Digitales Lernen" ist in der zweiten Runde!
Auf dieser Unterseite finden Sie aktuelle Informationen und Dokumente, die Sie bei der Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen" im Schuljahr 2022/23 unterstützen sollen.
Downloads
- OeAD Die Geräteinitiative Digitales Lernen 2022/23 - Der Fahrplan für den Herbst aus Schulsicht (735,0 KB)
- Handbuch: Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative Digitales Lernen (4,2 MB)
- OeAD Digitales Lernen Broschüre für Erziehungsberechtigte SJ 2022/23 (2,8 MB)
- Saferinternet Checkliste für Lehrkräfte digitaler Klassen (410,5 KB)
Geräteauslieferung: Der Fahrplan für den Herbst

Auf der Unterseite Geräteauslieferung finden Sie die nächsten Schritte, die Sie als Schule im Herbst 2022 erwarten.
Anspruchsberechtigte ab dem Schuljahr 2022/23
Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchulDigiG), idgF zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 185/2022, definiert in § 4 die anspruchsberechtigte Zielgruppe.
Im Rahmen der Geräteinitiative können alle ordentlichen und außerordentlichen Schüler/innen mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden, welche
- eine Klasse der 5. Schulstufe besuchen, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept angewendet wird, oder
- in eine Klasse der 6. bis 8. Schulstufe neu eingeteilt werden, in der das jeweilige Digitalisierungskonzept gemäß SchulDigiG angewendet wird.
Das bedeutet, dass im Schuljahr 2022/23 z.B. auch Repetentinnen und Repetenten sowie Schüler/innen, die aus dem häuslichen Unterricht zurückkehren oder von einer nicht digitalen Schule/Klasse unterjährig in eine bereits im Schuljahr 2021/22 eingerichtete digitale Klasse wechseln, ein Gerät nach den Bestimmungen des SchulDigiG erhalten können.
Bitte beachten Sie, dass jede Schülerin und jeder Schüler nur ein Gerät aus der Geräteinitiative beziehen darf (vgl. § 5 Abs.1 SchulDigiG). Bei einem Schulwechsel empfehlen wir daher Erziehungsberechtigten, die Gerätebörse zu nutzen.
Des Weiteren werden nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 3 SchulDigiG drei Geräte je teilnehmender Klasse für Pädagoginnen und Pädagogen nur mehr im Schuljahr 2022/23 bereitgestellt.
Anmeldeprozess zur Geräteinitiative "Digitales Lernen" für das SJ 2022/23
Die Prozessgrafik (PDF 307,1 KB) gibt einen Überblick über die Schritte zur Teilnahme an der Geräteinitiative "Digitales Lernen".
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1. Anschreiben an Schulleitungen mit Informationen zu Jahr 2 der Geräteinitiative:
Die Schulleitungen wurden Anfang März über die nächste Runde der Geräteinitiative informiert.
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2. Diskussion mit Schulpartner/innen über Anzahl teilnehmender Klassen:
Schulen tauschen sich mit der Schulgemeinschaft darüber aus, mit wie vielen Klassen der 5. Schulstufe sie im nächsten Jahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten.
Nähere Informationen siehe: OeAD "Digitales Lernen" 2022/23 (PDF, 964 KB) Seite 2.
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3. IKT-Infrastruktur prüfen:
Schulen halten bezüglich der Infrastruktur mit dem Schulerhalter Rücksprache. Schulen prüfen im Zuge der Entscheidungsfindung die bestehende IKT-Infrastruktur (z.B. Internetanbindung, Verkabelung im Haus, WLAN in den Klassenzimmern) am Standort und stellen fest, ob Handlungsbedarf zu Nachrüstungen besteht. Die erforderlichen IKT-Mindestanforderungen sowie Empfehlungen sind im Letter of Intent (PDF, 304 KB) angeführt.
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4. Schulinterne Entscheidung treffen:
Schulen treffen intern die Entscheidung, mit wievielen Klassen und welchem Gerätetyp sie im kommenden Schuljahr an der Geräteinitiative teilnehmen möchten.
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5. Bis spätestens 15.4. Entscheidung an Bildungsdirektionen kommunizieren:
Schulen kommunizieren bis spätestens zum 15.4.2022 ihre Entscheidung an die Bildungsdirektion und geben ihre Daten für das kommende Schuljahr in der Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative „Digitales Lernen“ bekannt - nähere Informationen dazu finden sich im Applikations-Handbuch.
Freilich kann die Dateneingabe für das Schuljahr 2022/2023, welche bis 15.4. in der Applikation erfolgte, lediglich die Situation zum Eingabezeitpunkt darstellen.
Die eingegebenen Daten dienen der Bildung eines Mengengerüsts für die Gerätebestellung.
Vor Beginn der Auslieferung im Herbst 2022 wird Ihnen noch die Möglichkeit gegeben werden, Ihre Eingaben anzupassen und zu aktualisieren.
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6. In der schulinternen Steuerungsgruppe Ziele für das zweite Jahr festlegen:
Schulen legen in der schulinternen Steuerungsgruppe die Ziele für das zweite Jahr fest und weisen Lehrer/innen auf Weiterbildungsangebote im Zusammenhang mit dem digitalen Lernen hin.
Nähere Informationen siehe: OeAD "Digitales Lernen" 2022/23 (PDF, 964 KB) Seite 4.
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7. Erforderliche IKT-Infrastruktur mit Schulerhalter herstellen:
Schulen stellen die erforderliche IKT-Infrastruktur mit dem Schulerhalter her (falls noch nicht ausreichend erfolgt).
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8. Erziehungsberechtigte über die Initiative informieren:
Schulen geben Informationsmaterial über die Geräteinitiative an interessierte Erziehungsberechtigte weiter - Tipp: dieses ist in mehreren Sprachen verfügbar!
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9. MOOCs absolvieren und sonstige Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen:
Schulen absolvieren MOOCs und nehmen sonstige Beratungs-, Unterstützungs- und Fortbildungsangebote in Anspruch.
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10. Digitalisierungskonzept weiterentwickeln:
Schulen entwickeln ihr Digitalisierungskonzept weiter.
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11. Gerätelieferung an der Schule annehmen:
Schulen erhalten ab Herbst 2022 die Gerätelieferung.
Nähere Informationen zur Geräteauslieferung finden Sie unter Geräteauslieferung.
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12. Geräte am Schulstandort einsetzen:
Schulen setzen die Geräte am Schulstandort ein.
Unterstützung für den Einsatz der digitalen Geräte an der Schule finden Sie unter Fortbildungs- und Unterstützungsangebote.
Sie haben Fragen zu diesem Prozess?
Dann können Sie sich gerne unter digitaleslernen@oead.at an den Digitales Lernen Support wenden!