Die Bezahlung und Befreiung wird von der Buchhaltungsagentur (BHAG) abgewickelt. Der OeAD hat keinen Zugang zu den Zahlungseingängen und ist nicht für die Bearbeitung von Befreiungsanträgen zuständig.
Daher können wir zum Status Ihrer Bezahlung bzw. Ihres Befreiungsantrags keine Auskunft geben. Im Folgenden finden Erziehungsberechtigte jedoch einige wichtige Informationen zum Bezahl- bzw. Befreiungs-Prozess.
Der Bezahl-Prozess
Erziehungsberechtigte sollten nach Möglichkeit vorrangig die Zahlungsfunktion im Online-Formular nutzen:
- Nach erfolgter Zahlung des Eigenanteils per Online-Formular erhalten Erziehungsberechtigte an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Zahlungsbestätigung.
- Wenn nicht mit dem Online-Formular bezahlt wurde, sondern z.B. per Erlagschein, erhalten Erziehungsberechtigte jedoch keine Zahlungsbestätigung. Es ist daher sehr wichtig, dass die korrekte individuelle Zahlungsreferenz (max. 17 Zeichen) als Verwendungszweck angegeben wird, wenn Sie nicht über das obenstehende Online-Formular bezahlen! Sollten Sie, bevor Sie das Online-Formular aufrufen, bereits bezahlt haben, ist im Online-Formular nach der Eingabe Ihrer Grunddaten und der Bestätigung der AVB nichts weiter zu tun. Sie müssen hier natürlich nicht noch einmal bezahlen!
- Falls Sie bei der Verwendung des Online-Formulars Schwierigkeiten bei der Eingabe Ihrer Zahlungsreferenz haben, weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Zahlungsreferenz ausschließlich aus Zahlen und Kleinbuchstaben besteht. Somit handelt es sich bei dem Buchstaben "I" um ein kleines "L" und nicht um ein großes "i". Ebenso handelt es sich bei der Zahl „0“ immer und ausschließlich um die Zahl Null und nicht um ein großes „o“.
- Detaillierte Informationen zum Prozess finden Sie auf der Unterseite Bezahlung & Befreiung.
- Bei der Bedienung des Formulars unterstützt dieses Hilfestellungsdokument: OeAD Digitales Lernen: Hilfestellung AVB-Bestätigung Bezahlung, Befreiung (SJ 2022/23) (986,1 KB)
Der Befreiungs-Prozess
Befreiungsanträge werden ebenfalls über das Online-Formular eingereicht:
- Sobald der Befreiungsantrag erfolgreich übermittelt wurde, erhalten Erziehungsberechtigte auf die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung.
- Detaillierte Informationen zum Prozess finden Sie auf der Unterseite Bezahlung & Befreiung.
- Bei der Bedienung des Formulars unterstützt dieses Hilfestellungsdokument: OeAD Digitales Lernen: Hilfestellung AVB-Bestätigung Bezahlung, Befreiung (SJ 2022/23) (986,1 KB)
Der OeAD kann keine Auskunft zu erfolgten Zahlungen oder Befreiungsanträgen geben
Bitte haben Sie Verständnis, dass der OeAD weder den Eingang Ihrer Zahlung noch den Status Ihres Befreiungsantrags überprüfen kann!
Bitte senden Sie weder digital noch postalisch Nachweise von Zahlungsbestätigungen oder sonstige Dokumente an den OeAD. Wenn wir solche Daten erhalten, müssen wir diese umgehend im Sinne des Datenschutzes löschen.
Des Weiteren möchten wir auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Status über die Bezahlung oder die Befreiung vom Eigenanteil für die Ausgabe der Geräte irrelevant ist. Erziehungsberechtigte müssen aus Gründen des Datenschutzes und der Privatsphäre nicht mit der Schule teilen, ob sie die Geräte bereits bezahlt haben oder ob um Befreiung angesucht wurde! Essenziell für die Ausgabe der Geräte ist hingegen die Bestätigung der AVB, welche ebenso über das Online-Formular https://prs.digitaleslernen.gv.at erfolgt.
Information: Bitte beachten Sie das Veröffentlichungsdatum der Newsbeiträge. Informationen können sich laufend ändern, Newsbeiträge werden jedoch grundsätzlich nicht aktualisiert. Bitte prüfen Sie https://digitaleslernen.oead.at/news auf aktuelle Informationen.