Wichtige Neuerung: Ausstattung von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2022/23

29. September 2022 Schule
Schülerinnen und Schüler mit Laptops und Blöcken, die auf einer Stiege sitzen und lernen.
Derzeit wird eine Lösung erarbeitet, die eine nachträgliche Ausstattung von Schülerinnen und Schülern ermöglichen soll, die derzeit nicht anspruchsberechtigt sind. Lesen Sie mehr!

Sollten in an der Geräteinitiative teilnehmenden Klassen im Schuljahr 2022/23 neue Schüler/innen dazukommen, welche z.B. durch

  • Wiederholung einer Schulstufe (Repetent/innen),
  • Schulwechsel aus einer nicht an der Geräteinitiative teilnehmenden Schule,
  • Klassenwechsel aus einer nicht teilnehmenden Klasse,
  • Zuzug aus dem Ausland,
  • Rückkehr aus dem häuslichen Unterricht

an Ihren Schulstandort kommen und noch kein digitales Gerät aus der Geräteinitiative erhalten haben, sind diese nach den derzeitigen Bestimmungen des SchDigiG nicht anspruchsberechtigt.

An einer Lösung wird gearbeitet

Um auch diese Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, werden derzeit die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass auch sie mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden könnenDaher wird Erziehungsberechtigten aktuell nicht geraten, Eigengeräte anzuschaffen.

Es ist damit zu rechnen, dass die genannten Schüler/innen im Rahmen der Nachbestellungsphase im Herbst 2022 mit Geräten ausgestattet werden können.

Voraussetzung ist weiterhin, dass die Schüler/innen bisher kein Gerät aus der Geräteinitiative erhalten haben, da gemäß SchDigiG nur eine einmalige Ausstattung möglich ist!

Zum Nachbestellungsprozess und ggf. prozessualen Besonderheiten werden Schulen gesondert informiert werden, sobald es Neuerungen gibt. Derzeit wird außerdem für das nachträgliche Einspielen dieser Schülerinnen und Schüler in die Applikation zur Verwaltung der Geräteinitiative an einer Lösung gearbeitet.

Sollten Geräte für die genannten Schüler/innen schon am Schulstandort ankommen, bevor der aktuell in Entwicklung befindliche organisatorische Prozess feststeht und kommuniziert wurde, bitten wir Schulen, diese Geräte einstweilen noch sicher am Schulstandort zu verwahren und noch nicht an die Schüler/innen auszugeben. 

Wichtig für Schulen: Bitte drucken Sie für diese Schüler/innen auch keine AVB- und Zahlungsinformationen, da der Prozess sich vom regulären Prozess eventuell unterscheiden wird. Herzlichen Dank! Sollten Sie am Schulstandort Leihgeräte zur Verfügung haben, können Sie diese in der Zwischenzeit an die betroffenen Schüler/innen ausgeben.

Sobald der Prozess für die Ausstattung von neu hinzukommenden Schülerinnen und Schülern festgelegt wurde, werden wir darüber umgehend informieren!

 

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